Hallo,
auch in dieser schweren Zeit könnte es ja vorkommen, dass ein junger Mensch, welcher bereits seit einigen Wochen einen Ausbildungsvertrag für den Herbst unterschrieben hat, noch eine andere Ausbildung angeboten bekommt.
Kann er nun zunächst den zweiten Vertrag unterschreiben? Wie sieht das rechtlich aus? Kann er beide unterschreiben und dann einen wieder kündigen?
mfg
Pacta sunt servanda
Hallo,
Kann er nun zunächst den zweiten Vertrag unterschreiben? Wie
sieht das rechtlich aus? Kann er beide unterschreiben und dann
einen wieder kündigen?
was würdest der Auszubildende wohl davon halten, wenn der Ausbilder mit allen halbwegs in Frage kommenden Bewerbern erst Mal einen Vertrag abschließt und allen Bewerbern bis auf einen dann wieder kündigt?
Grundsätzlich gilt Pacta sunt servanda (http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda). Der Vertrag kann im Rahmen des vereinbarten bzw. der gesetzlichen Regelungen gekündigt werden. Ob eine Kündigung vor Beginn der Tätigkeit möglich ist, kann hier in Unkenntnis des genauen Vertragsinhaltes keiner beantworten.
Gruß
S.J.
Hallo
Die Antwort von Steve Jobs ist moralisch sicherlich nachvollziehbar, aber schlussendlich irreführend.
Rechtlich gesehen heißt die eindeutige Antwort auf deine Frage aber: Ja.
Man kann hundert Ausbildungsverträge unterschreiben wenn man will. Letztendlich wird es auch keine Rolle spielen, ob die Kü vor Ausbildungbeginn ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Dann müsste der Ausbildungsvertrag eben direkt mit Ausbildungsbeginn gekündigt werden.
Gruß,
LeoLo