Werte Experten,
wir sind eine Erbengemeinschaft von 3 Personen mit je einem Drittel.
Mein Bruder wohnt im Elternhaus und hat einen Erbschein ausstellen lassen.
Wir sind verstritten und ich erhalte keinen Einblick in alle die Erbsache betreffenden Unterlagen.
Nun möchte ich eine zweite Ausfertigung des Erbscheins beantragen. Das geht auch schriftlich. Ich lebe 400km weit entfernt und habe eine andere Anschrift als die anderen Erben.
Erfährt mein Bruder davon, weil er die erste Ausfertigung beantragt hat?
Kann die zweite Ausfertigung an meine Anschrift gesendet werden oder wird sie zwangsweise an ihn gesendet, weil er vielleicht der erste Antragsteller ist oder als erster Erbe im Schein steht?
Und das wichtigste: reicht die zweite Ausfertigung um einen Grundbucheintrag zu berichtigen oder geht hier nur das Original.
Mein Bruder möchte das Haus geschenkt haben und macht Zeitdruck wegen der Berichtigung im Grundbuch, dort steht och meine Mutter drin. Wenn wir aber rechtmäßig erst einmal alle drinstehen, können wir in Ruhe weiter verhandeln. Dafür wäre die Berichtigung auf uns drei schon wichtig. Er wird das aber nicht durchführen, da er meint, bald alleiniger Eigentümer zu sein.
Herzlichen Dank