2. Ausfertigung Erbschein am Nachlassgericht / Erbengemeinschaft / Grundbuchberichtigung

Werte Experten,

wir sind eine Erbengemeinschaft von 3 Personen mit je einem Drittel.
Mein Bruder wohnt im Elternhaus und hat einen Erbschein ausstellen lassen.
Wir sind verstritten und ich erhalte keinen Einblick in alle die Erbsache betreffenden Unterlagen.
Nun möchte ich eine zweite Ausfertigung des Erbscheins beantragen. Das geht auch schriftlich. Ich lebe 400km weit entfernt und habe eine andere Anschrift als die anderen Erben.

Erfährt mein Bruder davon, weil er die erste Ausfertigung beantragt hat?
Kann die zweite Ausfertigung an meine Anschrift gesendet werden oder wird sie zwangsweise an ihn gesendet, weil er vielleicht der erste Antragsteller ist oder als erster Erbe im Schein steht?
Und das wichtigste: reicht die zweite Ausfertigung um einen Grundbucheintrag zu berichtigen oder geht hier nur das Original.
Mein Bruder möchte das Haus geschenkt haben und macht Zeitdruck wegen der Berichtigung im Grundbuch, dort steht och meine Mutter drin. Wenn wir aber rechtmäßig erst einmal alle drinstehen, können wir in Ruhe weiter verhandeln. Dafür wäre die Berichtigung auf uns drei schon wichtig. Er wird das aber nicht durchführen, da er meint, bald alleiniger Eigentümer zu sein.

Herzlichen Dank

Ihr seid eine Erbengemeinschaft und mit welchem Recht denkt er Druck machen zu können und wie stehst Du zu dem anderen Geschwister, seid Ihr zwei Euch wenigstens einig? Und wie ist überhaupt das Testament formuliert falls eines dasein sollte?
Jeder von Euch hat das Recht auf Auskunft über den Nachlaß. Wenn der Bruder das nicht rausrückt könnt Ihr ein notarielles Nachlassverzeichnis einfordern. Das kostet und mindert widerum das Gesamterbe, evtl. wird er ja dann auskunftsfreudiger.
Und wenn „alle Stricke reissen“ kann jeder der Erben die Erbauseinandersetzung betreiben. ramses90

Danke für deinen Kommentar.
Formuliere ich es freundlich kann ich sagen, hier liegt ein riesiges Missverständnis unter Geschwistern vor.
Formuliere ich es nicht freundlich kann ich sagen, mein Bruder hat seine Seele verkauft und versucht als Geschäftsmann einfach das Maximum herauszuholen.
In dem Kummer und der Trauer unsere Eltern kurz aufeinander verloren zu haben, wurde das Thema Erbe immer nicht richtig angesprochen.
Es stand immer fest, dass einer meiner Geschwister Interesse an dem Haus hat, die anderen beiden nicht. Was aber noch lange nicht heißt, dass wir kein Interesse an einer Ablöse bzw unserem Erbteil haben.
Mein Bruder behauptet jetzt, wenn wir kein Interesse an dem Haus haben, war das für ihn gleichzusetzen mit einer Schenkung und sendet uns eine Verzichtserklärung zu, die wir unterschreiben sollen. Er hat im Hintergrund ohne unser Wissen alles fertig gemacht und recherchiert. Ich habe bis heute noch nicht einmal einen Erbschein oder ein Gutachten in der Hand gehabt.
Man könnte die Lage als Missverständnis definieren. Eine Sache allerdings stinkt zum Himmel und lässt auf Berechnung schließen:
Der Bogen ist überspannt, weil er uns letztes Jahr noch in die Pflicht genommen hat, etwas auf ein so genanntes Hauskonto einzuzahlen, von dem er angeblich Reparaturen und Sanierungskosten zahlen möchte.
Soll heißen, als das Haus noch unser war, wurden alle drei in die Pflicht genommen und mussten auf dieses Konto einzahlen. Jetzt möchte er das Haus geschenkt haben und behält zudem noch die eingezahlte Summe auf das Sanierungskonto.
Druck macht weil die Grundbuchumschreibung bis Nov 2017 kostenfrei ist und er das eben als Argument nimmt, dass es schnell gehen muss.
Momentan steht meine Mutter noch im Grundbuch, bis Nov will er alleine drinstehen.
Ich möchte nun mit der 2. Erbscheinausfertigung den Grundbucheintrag auf uns alle ändern lassen.
Daher die obere Frage

Die Grundbuchänderung nach einem Todesfall ist für die Erben 2 Jahre lang kostenfrei. Das hieße ja, dass die zuletzt Verstorbene/r schon seit über 1.5 Jahren tod ist und zahlt der Bruder eigentlich Miete für das genutzte Haus?
Du kannst einen Teilerbschein beantragen nach § 2353 BGB, der dann allerdings auch nur Deinen Erbteil umfasst und Dich mit diesem zu 1/3 ins Grundbuch eintragen lassen. Wenn das andere Geschwister das auch machen würde, wäre dem Treiben des Bruders wenigstens zunächstmal ein Riegel vorgeschoben. ramses90

Ja natürlich.
So wie ihr anderen Erben es erfahren habt, der Bruder hat einen gemeinsamen Erbschein beantragt.

Das Gericht hat euch doch angeschrieben und das bekannt gegeben und darauf hingewiesen ihr sollte evtl. Einwände innerhalb einer Frist dem Gericht nennen.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht deine Sorge und dein Anliegen, unbedingt schnell im Grundbuch eingetragen zu werden.
Dein Bruder kann doch sich nicht als alleiniger Erbe eintragen lassen ! Das gibt der Erbschein doch nicht her.

Und Du als Miterbe hast doch immer das Druckmittel in der Hand eine Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft zu beantragen. Das geht allein, niemand muss zustimmen.
Dann wäre der Bruder u.U. das Haus auch los (er könnte mitbieten und es kaufen) Aber Du bekämest 1/3 des Erlöses (abzüglich der Kosten des Verfahrens)

MfG
duck313

Danke für die Antwort. Ich wüsste nicht, dass ich das von dem Erbschein erfahren habe.
Außerdem gehts nicht um nen 2.Erbschein sondern die zweite Ausfertigung.
Die kann man ja sogar ohne Vorsprechen schriftlich ohne nochmaliges Vorlegen der Sterbeurkunde bekommen.
Ich habe keinen Druck, er will unbedingt bis Nov abgeschlossen haben und bis dahin alleine im Grundbuch stehen.
Außerdem ist das die übliche Frist für die das Grundbuchamt Verständnis hat. Nur, wenn ein Verkauf ins Haus steht, darfs länger dauern.

Das ist falsch! Wer hat Dir denn diesen Quatsch erzählt!
Nach der Gebührenordnung im Bundesgesetzblatt hat der Hausverkauf damit rein garnichts zu tun!
https://dejure.org/gesetze/KostO/60.html
Wenn Dein Bruder schon so tickt wie Du das hier beschreibst, dann solltest Du Dich in dieser Angelegenheiten auf keine seiner Aussagen dazu verlassen!
Die Grundbuchberichtigung erfolgt natürlich auf Antrag. Dazu mußt Du noch nichtmal selbst zum Grundbuchamt. Hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/muster-antrag-grundbuchberichtigung.html
ist ein Musterbrief dazu.
Der Ablauf ist in allen Bundesländern gleich weil es um ein Bundesgesetz geht das von Ländergesetzen nicht gebrochen werden kann.
Also beantrage den Teilerbschein und lass die Grundbuchberichtigung zu Deinen Gunsten durchführen. Das ist eine sogen. Bruchteilsübertragung! ramses90

So kurzes Gedächtnis ?

Es ist zwingend vorgeschrieben, es werden alle gesetzlichen Erben angeschrieben und informiert ob sie Einwände gegen die Erteilung des Erbscheins (der ja bedeutet, diese Person(en) sind die Erben !) haben.
Dann müssen sie das sagen und Gründe angeben.

Grund ist, es könnte ja sein, andere haben ein neueres Testament in Händen oder sonst etwas, was sie als Erben legitimiert.

Und das muss bei Euch genauso gewesen sein. Du und der 3. Erbe muss diese Meldung vom Nachlassgericht bekommen haben. Man muss nicht antworten wenn man einverstanden ist (es verkürzt die Wartefrist).
Hier bedeutet Schweigen gleich Zustimmung.

Wie wolltest Du denn beim Gericht nachweisen, Du bist Erbe und möchtest eine Zweitausfertigung des Erbscheines haben ?

Hallo,
das hat mir Dame vom Grundbuchamt am Telefon erzählt.
Sie meinte, zwei Jahre sind üblich, was nach deiner Schilderung nicht heißt, sie sind vorgeschrieben.

Kurzes Gedächtnis - möglicherweise.

Ich muss am Mo anrufen und sehen, ob ich Auskunft über den derzeitigen Status erhalte. Ich kann nicht schnell mal aufs Amt, es ist 400km weit weg.
Bei mir erhebt sich grad gesteigertes Misstrauen. Nur einer meiner Brüder hat sich um alles gekümmert, weil er eben noch in dem Elternhaus wohnt, am Ort der Ämter und Gerichte lebt und es so natürlich auch einfach hatte, das zu erledigen.
Ich habe bis auf die Sterbeurkunde noch keine Unterlagen zu Gesicht bekommen. Mich würde es nicht wundern, wenn ich gar nicht im Erbschein drinstehe. Hier erscheint grad alles möglich.
Vielleicht hat er meiner Mutter noch ein Schreiben aus dem Kreuz geleiert, von dem wir nichts wissen, was ihn bevorteilt. Andererseits, dann müsste er sich nicht darum kümmern, dass wir ihm was abtreten. Der per sms angekündigte Abtretungsvertrag ist noch nicht im Briefkasten gelandet. Ich warte den auf jeden Fall mal ab und versuche eine Info beim GB-Amt wie beim Nachlassgericht zu erhalten. Mal sehen, ob das telefonisch geht.

Ich wollte mit meiner obrigen Frage schlichtweg eine Absicherung und eine Kenntnisgrundlage erreichen, gar nicht so eine dicke Diskussion erwirken.
Vielen Dank

Sag mal, schreiben wir aneinander vorbei oder willst Du nicht wahrhaben was Ich Dir nahezubringen versuche?
Nämlich, dass nach Ablauf der 2 Jahre nach dem Todesfall des Letztverstorbenen keine kostenlose Grundbuchberichtigung mehr möglich ist?
Und dass, wenn der Bruder behauptet, dass im November diese Frist verstreicht, demzufolge der Todesfall schon weit über 1,5 Jahre zurückliegen muß?
Bis heute hast Du Dich nicht dazu herabgelassen diesen Umstand aufzuklären, wann wer gestorben ist!
Und, ich schreibe und schrieb überhaupt nicht was vorgeschrieben ist sondern lieferte Dir lediglich rechtssichere Hinweise zu Deiner Frage!
Bei solchen Antworten tut´s einem im Endeffekt leid sich bemüht zu haben der Fragestellerin zu helfen! ramses90

Hallo!

Auch bei einer Testamentseröffung werden alle gesetzlichen Erben( und die im Testament genannten sowieso !) vom Gericht benachrichtigt im Anschreiben sind dann auch Kopien des Testamentes enthalten.

Oder es wird von Amts wegen festgestellt, es tritt gesetzliche Erbfolge ein.

MfG
duck313

Um Gottes Willen, mit was bin ich denn dir jetzt zu nahe getreten. Dann entschuldige ich mich!

Ich muss mich nicht herablassen, etwas zu beantworten. Ja, im November 2015 ist meine Mutter verstorben.
Ich hab nur beschrieben, was die Dame vom Grundbuchamt gesagt hat, ohne dich anzugreifen.
Und es ist mir egal, ob die Berichtigung was kostet oder nicht. Dann kostet sie halt nach November.
Mein Bruder wollte diese Tatsache als Druckmittel einsetzen und hat eben suggeriert, in jedem Fall haben wir nur bis Nov Zeit.
Der wertvollste Tipp, den ich vorher nicht kannte war der mit dem Teilerbschein. Das wird mein nächster Schritt sein. Danke dafür. Ich kann nur noch mal wiederholen, was meine Schwierigkeit ist.
Ich besitze keine Schriftstücke und weiß nichts über den Verlauf u Status. Und ich muss alles aus 400 Kilometern Entfernung managen. Ich kann eben nicht schnell mal aufs Amt gehen und eine Akteneinsicht verlangen. Ich kümmere mich am Montag aber um den Teil-Erbschein.
Soweit danke also!

Ist ja gut, hast PN!

:+1:
Herzlichen Dank