2 aushilfejobs ?

Hallo,

jemand arbeitet in der Gastronomie 2 x wöchentlich,

und verdient dabei 150 Eur.

jetzt hätte diese Person in einem lokal vor der haustüre die gelegenheit einen weiteren aushilfejob anzunehmen auch wieder 2 x wöchentlich mit 150 Eur.

Ist das erlaubt ?

Jemand hatt gemeint das dies seit neustem nicht mehr erlaubt sei ?

danke im voraus

Hallo

Solange insgesamt die Grenze von 400 Euro nicht überschritten wird, bleibt beides geringfügig. Allerdings müssen beide AG mit der Zweitbeschäftigung einverstanden sein, da hier doch arg Konkurrenztätigkeit anzunehmen ist.

Gruß,
LeoLo