2 Besitzer, 1Domain! Geht das?

ich will zusammen mit nem freund eine domain teilen. später soll die sich darauf befindende site gewinn abwerfen. Damit jeder seinen Gwinnanspruch geltend machen kann müssten wir beide als besitzer der Domain eingetragen werden. Geht das? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

hi maverick,

'ne gesellschaft gründen und die gesellschaft als besitzer der domain eintragen.
ich glaube eine domain kann nur auf einen besitzer eingetragen werden. näheres erfährst du aber sicherlich bei http://www.denic.de

gruß
martin

müssten wir beide als
besitzer der Domain eingetragen werden.
Geht das? Oder gibt es andere
Möglichkeiten?

Hallo,

sobald Du Dich mit Deinem Freund zusammentust und gemeinsam ein Projekt gleich welcher Art (Kommerziell/Privat mit/ohne Geld) durchziehst gründest Du automatisch eine GbR.

Auch formal dann, wenn es lediglich mündliche Abreden gibt, also auch dann wenn Ihr euch ein Kaugummi zusammen kauft und den Inhalt der Packung teilen wollt.

Bei einer Domain ist es nichts anderes (auch wenn’s nich so pfefferminzig ist :smile:). Ihr könnt zusammen eine Domain beantragen und euch als GbR mit beiden Namen eintragen lassen. z.B. klaus müller und andreas meier GbR.

Für den Inhalt allerdings lt. Denic darf nur EINE Person eingetragen werden. So könnte ein Denic Eintrag dann wie folgt aussehen:

admin-c:
descr: Klaus Müller & Andreas Meier GbR
descr: Klaus Müller
descr: Mustergasse 11
descr: 20000 Hamburg
descr: Germany

In dem Fall seit ihr rechtlich beide Inhaber aber nur Klaus Müller ist haftend für den Inhalt.

Das gleiche gilt natürlich auch dann wenn Ihr (falls genug Geld vorhanden) eine andere Gesellschaftsform wählt (z.B. GmbH, AG, KG, & Co.) usw.

Achja, noch was zu den GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Da Ihr schon so klug wahrt vorher darüber gedanken zu machen wie es einmal enden könnte, ist es sicherlich sinnvoll das auch in groben Zügen schriftlich zu fixieren. Prinzipiell gibt es dazu keine Formvorschriften, generell (je nachdem um wieviel Geld es mal gehen wird) kann es aber auch sinnvoll sein, dies vom Notar bzw. Anwalt erstellen/beglaubigen zu lassen.
Ansonsten reicht ein „Bierdeckel“ mit beiden Unterschriften drauf.

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://ipshh.de

Vielen Dank