Hallo zusammen.
Jemand hat einen Bußgeldbescheid erhalten, für einen Verstoß von vor 10 Wochen ca.
Da die Strecke zu seinem Arbeitsweg gehört, wäre es theoretisch möglich, dass er da öfter schon in die Falle gegangen ist. Das Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schild (30 km/h) ist wegen Straßenschäden aufgestellt worden, nach dem Winter, aber wie sich jetzt rausstellte, haben die Ordnungshüter da wohl schön öfter geblitzt!!!
(ist auch effektive Sache, da fährt nämlich NIEMAND unter 50, geschweige denn 30!)
Wie ist es mit dieser Regelung bezügl. rechtskräftigem Bescheid?
Stimmt es, dass ein 2. Bescheid nicht zulässig ist, wenn der erste noch nicht rechtskräftig war? (was ja erst nach Erhalt, bzw. 14 Tage nach Erhalt der Fall ist, oder nicht…?)
Oder betrifft das nur diese 2x zu Schnell in einem Jahr - Regel…?
Stimmt es, dass ein 2. Bescheid nicht zulässig ist, wenn der
erste noch nicht rechtskräftig war? (was ja erst nach Erhalt,
bzw. 14 Tage nach Erhalt der Fall ist, oder nicht…?)
Hi,
man kann sich unbeschränkt hier Verstöße einhandeln, wenn es sein muss täglich mehrfach, es gibt auch keinen Mengenrabatt. Nur die Anzahl der Punkte ist begrenzt durch Verwarnungen wenn bestimmte Punktegrenzen erreicht werden.
Jeder Verstoß zählt voll, Bußgeld einschließlich Punkte.
Oder betrifft das nur diese 2x zu Schnell in einem Jahr -
Regel…?
Diese Regel besagt nur, wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheid, zum Zweitenmal mit mehr als 25km/h zu viel erwischt wird, bekommt ein Monat Fahrverbot.
Oder auch, mehr als zweimal mehr als 20km/h innerhalb 2 Jahre KANN ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Q-Gruß
Danke für die Antwort.
Tja, das bedeutet dann wohl einige Wochen Zittern für den Fahrer… Angeblich soll an der bewussten Stelle die letzte Zeit häufig geblitzt worden sein… Klar, ist ja auch lukrativ da 
Bescheid kam vor paar Tagen, Verstoß fand Ende Juni statt…
Dazwischen sind genug Wochen, wo mehr geblitzt werden konnte >:frowning: