2. Eingangstür verschlossen

Hallo liebe Wissenden,

angenommen eine Mietwohnung hat 2 Wohnungs-Eingangstüren, eine im Norden der Wohnung, eine im Süden. Vorher waren es zwei Wohnungen (2 verschiedenen Straßennummern, also auch Hausfluraufgänge), die nun zu einer großen zusammengefügt wurde. Der Vermieter meinte, man sollte nur die Norden-Eingangstür verwenden, die Südtür nicht. Der Mietvertrag lautet auch auf die Hausnummer der Nordeingangstür. Beide Türen verfügen über ein normales Türschloss sowie einen zusätzlichen kleinen Riegel oben an der Tür mit Schloßzylinder.
Nun hat man für die 4 Schlösser aber nur einen Schlüssel für ein Schloss. Und zwar die Nordtür - Hauptschloß, einen Schlüssel für den Riegel gab es nicht.
Bei der Südtür ist es sogar so, dass diese zwar abgeschlossen, aber nicht verriegelt ist. Hier hat man für beide Schlösser keine Schlüssel.
Wie sieht hier die Rechtslage aus, wenn der Vermieter sich weigert die Schlüssel auszuhändigen bzw behautet er hätte dazu keine Schlüssel mehr? Hat man das Recht auf Schlüssel für alle 4 Schlösser ?
Ausserdem wie ist es versicherungstechnisch, wenn man nicht sicherstellen kann, dass die Südtür nicht ordentlich verschlossen ist, wenn z.B. durch diese Tür jemad einbrechen sollte / wollte?

Danke schonmal

Liebe Grüße
Jasmin

Was steht dazu im Mietvertragaußer den Beiden Straßenummern?
ramses90

Im Mietvertrag steht dazu gar nichts. Im Übergabeprotokoll stehen zur Nordwohnung (mit Bezeichnung des Strassennamens und Hausnummer) „2 Haustürschlüssel, 3 Wohnungsschlüssel , Briefkastenschlüssel … usw.“
Es steht nichts zum Riegelschloß der Wohnungstür sowie nichts zur anderen Seite der Wohung mit deren Eingangstür der Südseite (andere Hausnummer). Die ist verschlossen (einfach ? oder zweifach) Der Riegel ist auf, aber ohne Schlüssel und lässt sich von mit nicht verriegeln.

LG Jasmin

Bau die Schlößer aus und neue ein.
Die alten hebste auf und baust sie zurück, fall s Du da mal ausziehst.
Welches Argument hat der VM eigentlich, dass der 2. Eingang nicht benutzt werden soll?
ramses90

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Im Mietvertrag steht auch nur eine Hausnummer, die andere (Südseite) wurde ignoriert. Es zählt als eine Wohneinheit.
Nur im Übergabeprotokoll wurden die Zählerstände des Strom- und Gaszählers explizit mit den verschiedenen Hausnummern definiert.

Na ja, dann kann der VM jetzt auch nicht einfach neue Regeln aufstellen und darauf würde ich ihn auch hinweisen.
ramses90

Es gibt keine Argument, nur dass man es nicht nutzen soll. Keine Begründung.
Aber wie sollte man denn das alte Schloss in der Südwohnung ausbauen und wieder einbauen ohne Schlüssel? Das kann man doch nicht wieder einbauen und abschliessen wenn man keinen Schlüssel dazu hat … (??) Genau das selbe gilt für die Verriegelung.
Dann würde ich für 3 neue Zylinder zahlen (plus den Schlüsseldienst) die ich nicht ersetzt bekomme und die alten nicht zurückbauen kann. Weshalb ich hier frage.

Liebe Grüße
Jasmin

Dann muß es halt so bleiben wie´s ist.
Alles was dazu führen kann, dass Du dise 2. Tür auch nutzen kannst wäre zumindest mit Anwalts- wenn nicht gar Gerichtkosten verbunden, die Du vorerst, sollte Dir per Urteil Recht gegeben werden, erstmal selbst auslegen mußt.
Und vor Gericht und auf hoher See, ist jeder…
ramses90

Die zusätzlichen Riegel sind für die bestimmungsgemäße Nutzung einer Wohnung nicht zwingend erforderlich. Insoweit sehe ich hier keine Notwendigkeit, dass der Vermieter hierzu Schlüssel zur Verfügung stellen müsste (die er ggf. gar nicht hat, weil ein Vormieter diese Riegel mal angebracht hat), wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart war. Auch eine zweite Wohnungstür ist mE nicht notwendig, und wenn deren Nutzungsmöglichkeit nicht ausdrücklich vereinbart war, dürfte auch hier kein Anspruch auf Herausgabe eines Schlüssels bestehen.

Bei der zweiten Wohnungstür sehe ich auch keine Notwendigkeit, aber sie ist nunmal schon da. Ich brauche sie nicht. Aber ich sehe hier eine Risiko bzgl. Einbruchgefahr. Und wie meine Versicherung das nicht abdecken würde, wenn durch diese Tür jemand eindringen würde, da ich sie nicht absichern kann. Auch die Riegel sind schon da, ich bitte nicht um neue Riegel. Ich möchte nur gerne die Schlüssel dazu und frage wie hier meine Rechte dazu stehen?
Ihr denkt also, dass ich kein Recht habe die Schlüssel zu bekommen? Bzw. dies nur anwaltlich klären lassen kann?

Dann werde ich wohl oder übel doch in die Taschen greifen und einen Schlüsseldienst beauftragen die Südseite zu öffnen und neue Zylinder einzubauen. Schade, ich dachte der Vermieter müsste mir die Schlüssel aushändigen bzw. ersetzen für bereits vorhandene Schlösser.
Wie sieht es aus mit Zimmertüren? Manche haben keine Schlüssel, andere keine Schlösser zum abschließen (Badezimmertür z.B.)
LG Jasmin

Komm doch mal runter von deiner Idee, dass die alten Schlösser bzw. Zylinder „heilig“ sind. Da schwirren womöglich noch Schlüssel rum, die nicht in deinem Besitz sind und der Vor- oder Vermieter könnte sich Zutritt verschaffen.

Als Mieter wechsle ich Schlösser (Zylinder) aus, notfalls durch Zerstörung der alten. Dann habe ich pro Schloss drei neue Schlüssel. Das alte Zeug wird entsorgt und bei Auszug die selbst angeschafften Schlösser übergeben. Es sei denn, du bist Mietnomade und möchtest deine Schlösser immer mitnehmen.

Ist das so? Ich meine, hast Du diese Aussage von Deiner Versicherung so bekommen?

Und wenn Du diese Tür nicht nutzen möchtest, wäre es denn denkbar - eventuell mit Einverständnis des Vermieters - da einfach einen zusätzlichen Riegel einzubauen? Das scheint mir doch die kostengünstigste Lösung zu sein?

Auch hier: was steht denn im Mietvertrag / Schlüsselübergabeprotokoll? Und wie wichtig sind Dir diese Schlüssel?

Soweit ich weis, ist man dazu verpflichtet die Sache wieder herzustellen wie beim Einzug, dazu zählen auch die Schlösser.

Jetzt bin ich verwirrt, ich dachte die Zimmertüren müssen sich absxhließen lassen ?

Du übertreibst. Oder habt ihr bei der Übergabe die Schlüssel-Nummern notiert, die nachgeprüft werden könnten? Bei einer Schließanlage macht das Sinn …

Wo genau habe ich das behauptet? Ich wollte damit nur fragen, ob diese Abschließbarkeit für Dich wirklich soooo wichtig ist? Also als Single kommt man vermutlich besser ohne abschließbare Badezimmertür als wenn da ne verstrittene WG wohnt oder so :wink:

Meine Frage bezieht sich auf die Rechtslage. Sonst nichts.

Ach: noch was. Dein Link bezieht sich auf ne Badezimmertür, die sich nicht richtig schließen lässt (also die immer nen Spalt offen bleibt) und nicht darauf, dass sich die nicht ABschließen lässt.

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Die empfohlene Mängelanzeige im verlinkten Artikel ist doch Satire, ich zitiere:

„Das Problem der nicht verschließbaren Badezimmertür ist, dass dadurch ein starker Luftzug entsteht, der das Bad schnell auskühlt.“

Schuld des starken Luftzugs und der Auskühlung ist also nicht das riesige Loch in der Wand (z.B. offenes Fenster), sondern der plötzlich aufgetretene kleine Spalt zwischen Tür und Türrahmen.

@Jasmin_3835b0 Im Übergabeprotokoll steht „3 Wohnungsschlüssel“, also drei für das selbe Schloss, verstehe ich das richtig?