hallo
…aus meinem eigenen
verschlossenem keller wurde 2 fahrräder (meins und mein bruder
seins) geklaut. gemerkt hatte ich das erst früh um 8-9… mein
bruder hat alle quittungen, aber keine haftpflicht (er wohnt
nicht mit in dem mehrfamilienhaus indem ich wohne). ich jedoch
habe nur meine rahmennummer und die nummer der gabel, keine
wuittung, aber eine haftpflicht, in der mein bike bis zu 1000€
versichert ist.
ähm, anzeige muss ich sicher für beide bikes machen oder ? und
es war einbruch. da von meinem keller das schloss aufgebrochen
wurde. die rester des schlosses hab ich noch hier.
wie sind denn nun beide fahrräder versichert, bzw. wer bekommt
geld von der versicherung ? kann mein bruder sein bike mit
über mich abrechnen, da es in meinem keller stand ?
Hallo,
Eigentlich gehört dies in das Brettchen für das Recht, grins:
Lese vorher deine Versicherungsbedingungen und denke dir dein Teil…
Bei vielen Versicherungen gilt:
Schutz nur in einem Fahrradkeller, d.h.: Am Eingang muß ein Schild: Fahrradkeller sein. Also Foto machen und mit einreichen (denk, grübel)
Schutz nur wenn der Fahrradkeller verschlossen war…
Schutz teileiweise nur, wenn das Rad sicher an Wand/ Boden zusätzlich verschlossen war (also Foto mitschicken (denk, grübel)
Und dann gibt es zu bestimmten Uhrzeiten Haftungsausschluß. Sinnigerweise des Nachts!
Mach dich Schlau.
Schneller und einfacher geht vielleicht folgende Vorgehensweise:
Du / Bekannter fragt direkt bei deiner Versicherung nach, wie der Schutz von Rädern ist. Wert / Sicherung draußen / Im Haus… usw.,
da du die Absicht einer Versicherung planst …
Viel Erfolg,
Werner