2-Familienhaus, Verzicht auf Zähler gemäß § 11 HKVO

Hallo,
wir sind Eigentümer eines 2-Familienhauses, in dem eine Wohnung vermietet ist. Wir haben bisher Heizkosten- und Warmwasserzähler und die Heizkosten- und Warmwasserabrechnung wird von einer Firma erstellt. Bisher sind die Kosten für die Erstellung der Abrechnung, Ablese und Gerätemiete bei über 10 % der Einkaufskosten des Öls.
Nachdem seit 2013 nun eine Messtrecke für Kaltwasser eingebaut werden muss und auch die entsprechenden Messgeräte gemietet werden müssen, erhöhen sich die Nebenkosten auf 18 % der tatsächlichen Ölkosten.

Meine Frage ist nun, ob es gesetzlich erlaubt ist, nach § 11 1. HKVO auf eine Heizkostenabrechnung zu verzichten.

Anzumerken ist noch, dass wir seit zwei Jahren fast gleich hohe Heizkostenabrechnungen für beide gleich großen Wohnungen haben (Differenz ca 30 € bei je ca 1.400 € Gesamtkosten pro Wohnung).
Eine Ausnahme gemäß § 2 HKVO ist nicht möglich, da das Haus in Woheinheiten aufgeteilt ist und wir jeweils Besitzer einer Wohnung sind.

Hi, eine praktische, aber keine Rechtsantwort.
Ich gebe zu bedenken dass es in der Natur der meisten Menschen lieget, dass dann euer Gesamtverbrauch vielleicht um ca. 25-30% steigen wird.
Wie wäre es, wenn ihr die spottbilligen Zähler selbst kauft, einbauen lässt und selbst mit dem Taschenrechner das durchdividiert.
Es gebe auch fertige Tabellenkalkulationsvorlagen falls ihrs wirklich benötigt.

OL