Hallo,
wir sind Eigentümer eines 2-Familienhauses, in dem eine Wohnung vermietet ist. Wir haben bisher Heizkosten- und Warmwasserzähler und die Heizkosten- und Warmwasserabrechnung wird von einer Firma erstellt. Bisher sind die Kosten für die Erstellung der Abrechnung, Ablese und Gerätemiete bei über 10 % der Einkaufskosten des Öls.
Nachdem seit 2013 nun eine Messtrecke für Kaltwasser eingebaut werden muss und auch die entsprechenden Messgeräte gemietet werden müssen, erhöhen sich die Nebenkosten auf 18 % der tatsächlichen Ölkosten.
Meine Frage ist nun, ob es gesetzlich erlaubt ist, nach § 11 1. HKVO auf eine Heizkostenabrechnung zu verzichten.
Anzumerken ist noch, dass wir seit zwei Jahren fast gleich hohe Heizkostenabrechnungen für beide gleich großen Wohnungen haben (Differenz ca 30 € bei je ca 1.400 € Gesamtkosten pro Wohnung).
Eine Ausnahme gemäß § 2 HKVO ist nicht möglich, da das Haus in Woheinheiten aufgeteilt ist und wir jeweils Besitzer einer Wohnung sind.