Hi,
ist das denn so schwer,die 2 Schrauben abzumachen,in den
Baumarkt zu traben, sich für 10€s ne passsende Neue zu
holen und die wieder dranschrauben???
Darum geht es ja nicht. Wenn dem so wäre, wäre der Artikel im Handwerk Brett besser aufgehoben.
Sicherlich ist das nicht schwer, dass zu machen. Es geht ja auch nicht um eine poppelige Klobrille, sondern eher um einen Fall, wo es durch nicht-Selbstverschuldung in der Wohnung Mängel auftreten, die behoben werden müssen. Meine konkrete Frage ist also (erwähnte ich auch im Eingangsposting), wie das rechtlich aussieht, wenn durch Materialermüdung Mängel entstehen.
Man kann die Klobrille meinetwegen auch durch eine Wand ersetzen, wo sich ein handbreiter Spalt auftut. Oder meinetwegen durch lockere Schrauben an den Fensterscharnieren. Und dann geht das nun mal nicht mit 10 Euro und Baumarkt. Vor allem dann nicht, wenn irgendwelche DIN Geschichten beachtet werden müssen oder durch Reparaturen irgendwelche baulichen Veränderungen entstehen, wo ausdrücklich ein Fachmann dranmuss.
Gruss levi