Hallo,
xy betreibt zwei Einzelhandels-Filialen (Verkauf von Textilwaren) in der Rechtsform der GmbH. Manchmal gibt es eine Einkaufsrechnung für beide Filialen.
Wäre es sinnvoll zwei Buchhaltungen zu fertigen?
Wenn ja warum? Müsste man dann die Einkaufsrechnung genau aufteilen?
Wenn nicht, wäre das Sinnvoll?
Die Filialen haben nur wenige Belege monatlich und nichtwirklich die riesigen Umsätze.
Ich wäre sehr dankbar für Antworten.
gruß
Hi !
Das Führen von 2 vollständigen Buchhaltungen ist zumindest aus steuerlichen Gründen nicht zwingend erforderlich. Die betriebswirtschaftlichen Angaben können auch aus einer Kostenrechnung entnommen werden.
Wenn die beiden Filialen allerdings in unterschiedlichen Gemeinden liegen, sollte für Zwecke der Gewerbesteuer eine Trennung durchgeführt werden.
BARUL76
.
Wegen der Filialen in unterschiedlichen Gemeinden macht man doch wegen der Gewerbesteuer keine zwei Buchführungen! Das wird doch viel zu teuer. Zerlegung der Gewerbesteuer reicht völlig aus.
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hi,
2 Buchhaltungen halte ich für unzweckmässig - gerade weil hier offensichtlich ein gemeinsamer Einkauf erfolgt.
Buchhaltungstechnisch wäre das über eine gemeinsame Fibu mit Kostenstellen zu lösen.
Ausserdem kann man je Filiale gesonderte Aufwands- und Ertragskonten einrichten.
z.B. (SKR03) 8401 Erlöse 19% Filiale 1
8402 Erlöse 19% Filiale 2
4121 Gehälter Filiale 1
4122 Gehälter Filiale 2
u.s.w.
Gruß
Sonja