ich befinde mich grad in der Existenzgründung mit meinem Versandhandel. Staatliche Förderung, Förderung vom Arbeitsamt usw. habe ich beantragt und bekomme es in absehbarer Zeit.
Nun möchte ich weiterhin eine Handelsvertretung, bzw. Import-Export Tätigkeiten, annehmen. Diese soll aber unter einem anderen Namen firmiert werden.
Dann habe ich unter meinen Namen 2 unterschiedlich genannte Firmen.
Geht das überhaupt? Wie sieht das Steuerrechtlich bzw. Buchhalterisch aus?
ich befinde mich grad in der Existenzgründung mit meinem
Versandhandel. Staatliche Förderung, Förderung vom Arbeitsamt
usw. habe ich beantragt und bekomme es in absehbarer Zeit.
bist du dir sicher, dass du als Azubi Existenzgründungsförderung bekommst ?
Nun möchte ich weiterhin eine Handelsvertretung, bzw.
Import-Export Tätigkeiten, annehmen. Diese soll aber unter
einem anderen Namen firmiert werden.
Dann habe ich unter meinen Namen 2 unterschiedlich genannte
Firmen.
Geht das überhaupt?
aber sicher, es dürfen auch 734 Unternehmen auf deinem Namen laufen
Wie sieht das Steuerrechtlich bzw.
Buchhalterisch aus?
2 Bücher,
eventuell nur 1 Umsatzsteueranmeldungen (Nr beim Finanzamt)…
Muß ich zwei Gewerbeanmeldungen beantragen?
ja
Frag doch mal bei der IHK nach, die beraten Existenzgründer gerade bei solchen Standartfragen.
Hallo,
solange die zwei Firmen ein unterschiedliches Ziel haben, ist das (wie meinVorredner bereits sagte) kein Problem. Sonst könnte es Probleme mit dem Finanzamt geben (steuerliche Gestaltungsfreiheit)
ich befinde mich grad in der Existenzgründung mit meinem
Versandhandel. Staatliche Förderung,
hi,
rein interessehalber: welche staatliche förderung gibts denn
da?
Die Staatliche Förderung sieht so aus, daß ich einen vergünstigten „Start-Darlehen“ bekomme, verzinst mit ca. 2,5%, daß ich erst nach drei Jahren anfangen kann zurück zu zahlen.
Die Staatliche Förderung sieht so aus, daß ich einen
vergünstigten „Start-Darlehen“ bekomme, verzinst mit ca. 2,5%,
daß ich erst nach drei Jahren anfangen kann zurück zu zahlen.
MfG
A.B.
Hallo nochmal,
wo gibts das? will ich auch.
Hast Du bitte einen Link?
Die Staatliche Förderung sieht so aus, daß ich einen
vergünstigten „Start-Darlehen“ bekomme, verzinst mit ca. 2,5%,
daß ich erst nach drei Jahren anfangen kann zurück zu zahlen.
MfG
A.B.
Hallo nochmal,
wo gibts das? will ich auch.
Hast Du bitte einen Link?
solange Du nicht ins Handelsregister eingetragen bist, ist der Firmenname sowieso dein Name und Vorname. Alles andere ist „erlaubter“ Zusatz.
Aus Finanzamtsicht gilt: Ein Unternehmer ein Unternehmen. das heisst, die Buchhaltung muss zusammen geführt werden.
Um Transparenz in die Geschichte zu bekommen (welche Firma rentiert sich wie), würde ich unterschiedliche Konten buchen oder Kostenstellen benutzen.
Gewerbescheine brauchst Du entweder einen, mit dem Zusatz, was neu dazu kommt (Versandhandel neu dazu: Import/Export).
Du kannst aber auch einen zweiten Schein beantragen.
Die Staatliche Förderung sieht so aus, daß ich einen
vergünstigten „Start-Darlehen“ bekomme, verzinst mit ca. 2,5%,
daß ich erst nach drei Jahren anfangen kann zurück zu zahlen.
hi a.b.
da faellt mir ein, was ich schon bei vielen zum verhängnis gesehen habe. mache dir die mühe und berechne mal in excel zu welchem monat du wieviel geld zu zahlen hast an deine bank (zins und tilgung zusammen) und das für die gesamte laufzeit des darlehens, lass dann einen saldo mitlaufen bis unten eine schuldsumme NULL steht.
ich habe schon mehrere leute gesehen, die gerade bei solchen stufenweise „zuschlagenden“ darl. mit unterschiedlichen zinssaetzen und untersch. tilgungshöhen den überblick verloren haben und sich dann fragen „was bucht mir die bank da ab?“