2. Firmenwagen für die Ehefrau?

Hallo, 

mal folgende hypothetische Fragestellung basierend auf Erfahrungen aus einem Großkonzern. 

  • Führungskraft A (Angestellt) bekommt seit Jahren von der Firma einen Firmenwagen mit uneingeschränkter privater Nutzung, auch durch die Ehefrau.

  • Im Rahmen der Gehaltsentwicklung stehen mal wieder Lohnerhöhungen an. Da die Frau von A (nennen wir sie mal B) für sich auch ein Auto braucht, könnte man ja den Arbeitgeber X dazu überreden statt 500€ brutto mehr zu zahlen, einen weiteren Firmenwagen anzuschaffen und A parallel zu dem anderen Firmenwagen zu überlassen. 

  • X spart so Sozialabgaben und kommt billiger weg

  • A hat trotz 1% Regel vermutlich ein günstigeres Auto, als wenn er von den 500€ Brutto ein Auto beschafft

also eigentlich Win-Win.

Frage: Darf X einen solchen Wagen, der offensichtlich weder zu 50% noch überhaupt für X genutzt wird (B arbeitet in einer anderen Firma, ohne Firmenwagen :smile:) A überlassen? Dürfte die 1% Regel dann angewandt werden?

Kontrukte wie „B arbeitet für 200€ bei X und bekommt den Firmenwagen“ scheiden aus.

Hat jemand eine Idee? 

Danke im Voraus
B

Hallo,

mal folgende hypothetische Fragestellung basierend auf Erfahrungen aus einem Großkonzern. 

  • Führungskraft A (Angestellt) bekommt seit Jahren von der Firma einen Firmenwagen mit uneingeschränkter privater Nutzung, auch durch die Ehefrau.

Auch Kinder oder Oma und Opa dürften den sicher nutzen.

  • Im Rahmen der Gehaltsentwicklung stehen mal wieder Lohnerhöhungen an. Da die Frau von A (nennen wir sie mal B) für sich auch ein Auto braucht, könnte man ja den Arbeitgeber X dazu überreden statt 500€ brutto mehr zu zahlen, einen weiteren Firmenwagen anzuschaffen und A parallel zu dem anderen Firmenwagen zu überlassen. 
  • X spart so Sozialabgaben und kommt billiger weg

Diese Aussage kann ich nicht ganz nachvollziehen. Denn ein solcher geldwerter Vorteil ist doch genauso zu versteuern und zu verbeitragen wie normaler Lohn. Es spielt hierfür keine Rolle, ob der Lohn in Geld oder in der Nutzung des Firmenwagens ausgezahlt wird. Wer allerdings im Bereich von 500€ Gehaltserhöhung im Rahmen der üblichen Gehaltsentwicklung liegt, könnte bereits über ein Gehalt verfügen, bei dem zusätzliche Gehaltserhöhungen gar nicht mehr zu weiteren SV-Abgaben führen. Wie auch immer, dieses Argument zieht nicht.

  • A hat trotz 1% Regel vermutlich ein günstigeres Auto, als wenn er von den 500€ Brutto ein Auto beschafft

Das müsste im Einzelfall ausgerechnet werden. Zum einen wäre die jährliche KM-Leistung der Frau zu berücksichtigen und zum anderen, die Differenz zwischen Listenpreis und dem, den man im Laden dann wirklich bezahlen würde. Desweiteren wäre ggf. zu berücksichtigen, ob der AG alle Kosten trägt. In manchen Firmen muss sich der AN an irgendwelchen Kosten noch beteiligen, z. B. an denen fürden Sprit.

also eigentlich Win-Win.
Frage: Darf X einen solchen Wagen, der offensichtlich weder zu 50% noch überhaupt für X genutzt wird (B arbeitet in einer anderen Firma, ohne Firmenwagen :smile:) A überlassen? Dürfte die 1% Regel dann angewandt werden?

Ja. Wie er den privat verwendet, spielt erstmal keine Rolle, ist eben seine Privatsache.

Kontrukte wie „B arbeitet für 200€ bei X und bekommt den Firmenwagen“ scheiden aus.
Hat jemand eine Idee? 

Da hilft nur ausrechnen. Es kommt eben darauf an, wieviel die Frau fährt und welche Kosten bei eigener Anschaffung anfielen. Jedenfalls spart man durch einen zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen weder SV-Abgaben noch Steuern, wobei ich natürlich von legalen Gestaltungen ausgehe. Möglicherweise gibt es daher andere/lohnendere Möglichkeiten eine Gehaltserhöhung steuer- und ggf. SV-abgabenfrei auszuzahlen.

Grüße

  • Im Rahmen der Gehaltsentwicklung stehen mal wieder
    Lohnerhöhungen an. Da die Frau von A (nennen wir sie mal B)
    für sich auch ein Auto braucht, könnte man ja den Arbeitgeber
    X dazu überreden statt 500€ brutto mehr zu zahlen, einen
    weiteren Firmenwagen anzuschaffen und A parallel zu dem
    anderen Firmenwagen zu überlassen. 

kein problem

  • X spart so Sozialabgaben und kommt billiger weg
  • A hat trotz 1% Regel vermutlich ein günstigeres Auto, als
    wenn er von den 500€ Brutto ein Auto beschafft

also eigentlich Win-Win.

sollte klappen. kann man aber auch ausrechnen. gibt halt ein paar parameter, die man nur schätzen kann.

Frage: Darf X einen solchen Wagen, der offensichtlich weder zu
50% noch überhaupt für X genutzt wird (B arbeitet in einer
anderen Firma, ohne Firmenwagen :smile:) A überlassen? Dürfte die
1% Regel dann angewandt werden?

X „nutzt“ dieses fahrzeug zu 100% betrieblich, denn eine überlassung eines firmenwagens an einen arbeitnehmer ist immer zu 100% betrieblich. die überlassung des fahrzeuges an die ehefrau ist dabei unschädlich.

Hat jemand eine Idee? 

die hattest du schon und ich diese kürzlich mit einem referenten diskutiert, der genau deine gestaltung als problemlos einstuft.

es fällt nur die 1% ohne die entfernugskiste an, da ja keine fahrten wohung-> betrieb erfolgen.

kann man so machen.

gruß inder

Hallo,

schon mal vielen Dank!

  • X spart so Sozialabgaben und kommt billiger weg

Diese Aussage kann ich nicht ganz nachvollziehen. Denn ein
solcher geldwerter Vorteil ist doch genauso zu versteuern und
zu verbeitragen wie normaler Lohn. Es spielt hierfür keine
Rolle, ob der Lohn in Geld oder in der Nutzung des
Firmenwagens ausgezahlt wird.

Ich gebe zu, dass ich das nicht ganz durchschaue. Das Gehaltsniveau möge mal bei 6000brutto liegen. Ich dachte, dass es da immer noch Anteile gibt, die mitwachsen.

Wer allerdings im Bereich von
500€ Gehaltserhöhung im Rahmen der üblichen Gehaltsentwicklung
liegt, könnte bereits über ein Gehalt verfügen, bei dem
zusätzliche Gehaltserhöhungen gar nicht mehr zu weiteren
SV-Abgaben führen. Wie auch immer, dieses Argument zieht
nicht.

OK, verstanden.

Der Trick ist vielleicht auch eher psychologisch: In der Verhandlung würde man über eine Leasingrate von bspw. 250€-300€ diskutieren (so ein Auto mag 25k kosten), wohingegen Treibstoff etc. erst mal aus der Diskussion wegfielen. Tatsächlich wären das vermutlich auch noch mal 200E (angenommen, man führe 15Tkm pro Jahr).

D.h. A könnte sich selbst ein Auto beschaffen (angenommene monatliche Kosten inkl. Sprit, Werkstatt, Versicherung, Wertverlust etc. 360€) oder aber sich 250€ Gehalt weniger auszahlen und trotzdem versteuern lassen, aber keine weitere Kosten haben. Macht nach meiner Rechnung 110€ mehr, abzüglich der Lohnsteuer auf diese 110% (was bei SK III, 2 Kinder und Ehefrau ohne Einkommen) 20% davon sein würden. Richtig?

Super, Danke!

Hallo,

Der Trick ist vielleicht auch eher psychologisch:

Dieser Aspekt spielt da in der Tat immer dann hinein, wenn es ganz rational betrachtet günstiger wäre die Gehaltserhöhung in Geld zu nehmen. Für viele ist aber der Status Dienstwagen an sich auch ein Wert, wobei bei Einigen sogar die Wahrnehmung vorzuliegen scheint, dass es den Dienstwagen obendrauf geben würde. So wird dann argumentiert, auch wenn der Gehaltszettel eine andere Sprache spricht.

In der Verhandlung würde man über eine Leasingrate von bspw. 250€-300€ diskutieren (so ein Auto mag 25k kosten),

Ich muss zugeben, dass ich keine Vorstellungen von den Relation Leasingraten zum Einkaufspreis habe.

wohingegen Treibstoff etc. erst mal aus der Diskussion wegfielen.
Tatsächlich wären das vermutlich auch noch mal 200E (angenommen, man führe 15Tkm pro Jahr).

D.h. A könnte sich selbst ein Auto beschaffen (angenommene monatliche Kosten inkl. Sprit, Werkstatt, Versicherung, Wertverlust etc. 360€) oder aber sich 250€ Gehalt weniger auszahlen und trotzdem versteuern lassen, aber keine weitere Kosten haben. Macht nach meiner Rechnung 110€ mehr, abzüglich der Lohnsteuer auf diese 110% (was bei SK III, 2 Kinder und Ehefrau ohne Einkommen) 20% davon sein würden. Richtig?

Also Steuern, SV-Abgaben spielen für den Vergleich keine Rolle (Die 100€, die Du hier rechnerisch gut machst, wären ohnehin steuerfrei, da nur die 250 versteuert würden), da die ja in identischer Höhe anfielen. Die kann man einfach ignorieren. Relevant ist, ob der zu versteuernde geldwerte Vorteil niedriger ist, als das, was man selbst für die Anschaffung und den Unterhalt des gleichen PKWs aufwenden müsste. Ist der zu versteuernde Vorteil niedriger, macht es ökonomisch Sinn, ansonsten eher nicht.
Das muss eben für den Einzelfall ausgerechnet werden. Wenn die Firma alle Kosten übernimmt, ist dies eher der Fall, als wenn man etwa die Spritkosten selber zahlt. Letztlich kommt es dabei nicht zuletzt auf die Fahrleistung (und vielleicht auch -weise) sowie den Unterschied zwischen Listenpreis und tatsächlich zu zahlenden Preis an. Diese Differenzen können unterschiedlich hoch sein und entsprechend das Ergebnis beeinflussen.
Vielleicht einfach mal zum Händler gehen und schauen, welchen Preis oder Leasingrate man tatsächlich zahlen müsste (also vielleicht auch nicht gleich das erste Angebot akzeptieren) und dann noch die laufenden Kosten bei der angenommenen Fahrleistung mit einbeziehen.
In der Praxis sieht es gegenwärtig bei vielen Dienstwagen so aus, dass man bei der 1%-Regelung schon froh sein muss, wenn man nicht draufzahlt. Bei 100% privater Nutzung sollte dies allerdings eher nicht der Fall sein.
Zulässig wäre es auf jeden Fall.

Grüße