gibt es nach der Inanspruchnahme von rückzahlungsfreinen Fördermitteln zur Existenzgründung (ESF) eine weitere rückzahlungsfreie Förderung wiederum zur Existenzgründung?
Wenn ja, bitte angeben wo die Antragstellung erfolgen soll.
Unter welchen Voraussetzungen wird diese Förderung gewährt?
Evtl. habe ich die Frage nicht richtig verstanden.
Gefördert wird ja i.d.R. das Unternehmen, nicht der Unternehmer.
Neues Unternehmen, Förderung möglich.
Anschlußförderung geht aber meines Erachtens nach auch, sollte aber dann im Businessplan berücksichtigt sein.