2 Fragen...neue Steuernummer und welcher Arbeitgeber, da Leihfirma

Hallo liebe www-ler,

Ehepaar hat sich letztes Jahr getrennt (noch nicht geschieden). Da vorher eine Zusammenveranlagung bestand gab es für beide Ehepartner ja nur eine Steuernummer.
Bekommt jetzt jeder seine neue eigene Steuernummer?
Kann einer der Partner seine Erklärung auch ohne diese Nummer abgeben, es gibt ja schließlich noch die Identifikationsnummer.

Frage 2: Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Wie trägt man ein, das man bei einem Personaldienstleister beschäftigt ist?
Arbeitgeber und Einsatzort ist ja nicht identisch?

Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten.

Gruß,
Katze

Servus,

Bekommt jetzt jeder seine neue eigene Steuernummer?

nur bei armen Leuten ist man in so einer Situation derartig im Brast gegeneinander, dass man die Möglichkeit der Zusammenveranlagung im Jahr der Trennung nicht wahrnimmt. Reiche schenken dem Herrn Dr. Schäuble keinen Cent, egal ob sie wie Hund und Katz sind oder nicht: „Mir han et nit vom usjeve, mir han et vom behalde.“

Kann einer der Partner seine Erklärung auch ohne diese Nummer
abgeben, es gibt ja schließlich noch die
Identifikationsnummer.

Sicher kann er, wenn er dem Dr. Schäuble mit Gewalt Geld schenken möchte. Im Formular abgefragt wird hier die bisherige gemeinsame Steuernummer, und es ist nützlich, diese auch anzugeben, wenn man nicht monatelang auf die Veranlagung warten möchte.

Frage 2: Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Wie trägt man ein, das man bei einem Personaldienstleister
beschäftigt ist?

Das braucht man nicht einzutragen: Die Entfernungen zwischen Wohnung und den einzelnen Arbeitsstätten = Einsatzorten sind nicht davon abhängig, ob jemand als freier Mann oder als vermieteter Leibeigener dort arbeitet.

Arbeitgeber und Einsatzort ist ja nicht identisch?

Nein; das ist er z.B. auch nicht, wenn ein S-Bahn-Schrauber jeden Tag ins Werk Ludwigshafen/Rh der DB Regio fährt, obwohl die DB AG am Potsdamer Platz in Berlin residiert. Das gibt es öfter einmal. Entscheidend für die Fahrten ist ja auch nicht, wo der Arbeitgeber sitzt, sondern wo die regelmäßige Arbeitsstätte ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumenpeder,

Frage 2: Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Wie trägt man ein, das man bei einem Personaldienstleister
beschäftigt ist?

Das braucht man nicht einzutragen: Die Entfernungen zwischen
Wohnung und den einzelnen Arbeitsstätten = Einsatzorten sind
nicht davon abhängig, ob jemand als freier Mann oder als
vermieteter Leibeigener dort arbeitet.

Leider nicht richtig, auf jeden Fall für die Est.-Erklärung 2013. Siehe hier:
http://www.haufe.de/personal/entgelt/leiharbeitnehme…

Für 2014 steht auch schon mal was Grundsätzliches darüber.

Viele Grüße

Gesine

Servus,

schönen Dank für den Hinweis.

Und jetzt erklärst Du das bitte auch noch der Katze so, dass sie es versteht: Die weiß jetzt nämlich immer noch nicht, in welche Zeile der Anlage N was reinsoll.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Vielen Dank für Eure Antworten.
Hatte mittlerweile jetzt auch mal das Glück (nach gefühlten 100 Versuchen) beim zuständigen Finanzamt durchzukommen.
Mit der entfernungspauschale hat mir die (un)-freundliche Dame auch erklärt, dass ich nur den Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte angeben muss.
Wegen der Steuernummer sagte sie mir, das die Identifikationsnummer erstmal ausreicht und ich dann automatisch für mich eine neue Steuernummer zugeteilt bekomme.

So, das ist Stand der Dinge :smile:

Gruß,
Katze