Frage 1:
stellt das dt. Recht das urinieren in der Öffentlichkeit unter Strafe? Kann z.B. eine Person, die sich auf einem Parkplatz an einem Bäumchen oder Gebüsch erleichtert von einer zufällig vorbeikommenden Person angezeigt werden? Wenn ja, was wären die möglichen Folgen?
Frage2:
Beleidigt nun die zufällig vorbeikommende Person den ‚Urinierer‘ z.B. mit Worten wie „Du Drecksau“ kann dieser diese dann Anzeigen?
Danke für die eine oder andere Antwort.
stellt das dt. Recht das urinieren in der Öffentlichkeit unter
Strafe? Kann z.B. eine Person, die sich auf einem Parkplatz an
einem Bäumchen oder Gebüsch erleichtert von einer zufällig
vorbeikommenden Person angezeigt werden? Wenn ja, was wären
die möglichen Folgen?
In Köln verdient die Stadt zu Karneval ganz gut Geld mit entsprechenden Verwarn- und Bußgeldern.
Frage2:
Beleidigt nun die zufällig vorbeikommende Person den
‚Urinierer‘ z.B. mit Worten wie „Du Drecksau“ kann dieser
diese dann Anzeigen?
Natürlich, das ist strafbar gem. § 185 StGB; zur Anklageerhebung wird die Anzeige aber wohl regelmäßig nicht führen.
Levay
Hallo Guko,
stellt das dt. Recht das urinieren in der Öffentlichkeit unter
Strafe?
Pipi im Freien ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 OwiG = Belästigung der Allgemeinheit) und kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden.
Beleidigt nun die zufällig vorbeikommende Person den
‚Urinierer‘ z.B. mit Worten wie „Du Drecksau“ kann dieser
diese dann Anzeigen?
Na ja… In einem Rechtsstaat kann quasi jeder jeden anzeigen - wie die Gerichte den von Dir geschilderten Einzelfall werten würden, vermag ich nicht zu beurteilen. Es gibt z. B. den Fall der wechselseitig begangenen Beleidigung, evtl. käme hier ein ähnliches Konstrukt in Betracht.
Grüße
Renee