Muss er morgens vor Fahrtbeginn das
Kennzeichen wechseln oder gibt es eine „Karenzzeit“?
Hi,
es gibt leider keine Übergangsfristen. Ab 1 März muss das Neue montiert sein, und das Alte bis zum 28.2 ( 29.2 ). Wenn das neue Versicherungskennzeichen mitgeführt wird, liegt es im Ermessen des Polizisten wie er handelt, weil versichert ist das Fahrzeug ja.
Darf man mit der Bescheinigung „Begleitendes Fahren ab 17“
einen Scooter mit einer zugel. Höchstgeschwindigkeit bis 45
Km/h fahren?
BF17 enthält die Klassen B S M L, und da S M L ab 16 Jahre gemacht werden können, darf man mit BF17 also auch Klasse M Roller bis 50ccm 45km/h fahren.
Q-Gruß
Guten Tag, die Übergangsfrist ist quasi der Februar, weil im Normalfall die neuen Kennzeichen ab dem 1. Februar verkauft werden;
ab 1. März braucht man ein neues…
Die Gültigkeit ist immer bis zum letzten Februartag 24 Uhr.
Also Schrauber und das neue Kennzeichen mitnehmen - die zwei Schrauben schaffst du, auch wenn du ne Nachtschicht auf dem Buckel hast…
Zu der Frage Kleinkraftrad beim begleiteten Fahren, ich habe keine Ahnung und auf Anhieb im Internet auch nix gefunden. „Aus dem Bauch heraus“ würde ich sage, eher nein. Man ist doch sozusagen noch in der Fahrausbildung und noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B/BE. Oder? Das interessiert mich auch, bin auf weitere Antworten gespannt,
viele Grüße ans Forum
„Aus dem Bauch heraus“ würde ich sage, eher nein. Man ist doch
sozusagen noch in der Fahrausbildung und noch nicht im Besitz
der Fahrerlaubnis Klasse B/BE. Oder? Das interessiert mich
auch, bin auf weitere Antworten gespannt,
Hi,
dann schau doch einfach in das Gesetz
_§ 48a FEV Voraussetzungen
(1) Nach Maßgabe der folgenden Vorschriften beträgt abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE 17 Jahre. § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 findet keine Anwendung. § 74 Absatz 2 findet entsprechend Anwendung.
(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). D ie Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erreicht hat. _
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html
Wer BF17 hat, hat also eine Fahrerlaubnis Klasse B, allerdings mit der Einschränkung das für das fahren ohne Begleitung das Mindestalter erreicht sein muss.
Bei Klasse M ist das Mindestalter 16 Jahre, und somit darf mit BF17 der Roller gefahren werden.
Q-Gruß