Hallo
Ich würde gern wissen was unter der Formulierung
„…sind wir gehalten, Sie zunächst aus anwaltlicher Vorsorge in Verzug zu setzen mit einer Zahlung des …“
Und die Zweite Frage:
Was meint der Anwalt mit dem Begriff „billig“ ??
Ich weiß bereits, dass es nichts mit dem Media-Markt zu tun hat 
Danke für eure Auskunft
hatchbeck
Ich würde gern wissen was unter der Formulierung
„…sind wir gehalten, Sie zunächst aus anwaltlicher Vorsorge
in Verzug zu setzen mit einer Zahlung des …“
„Wir mahnen Sie hiermit, damit wir, wenn Sie weiter nicht zahlen, Schadensersatz wegen Verzugs fordern können.“
Was meint der Anwalt mit dem Begriff „billig“ ??
„angemessen“
Levay
Wenn der Anspruch berechtigt ist, muss gezahlt werden, dann tritt mit der Mahnung auch Verzug ein. Ob die Zahlungspflicht schon gerichtlich oder sonstwie festgestellt wurde, spielt keine Rolle.
Levay
Wenn der Anspruch berechtigt ist, muss gezahlt werden, dann
tritt mit der Mahnung auch Verzug ein. Ob die Zahlungspflicht
schon gerichtlich oder sonstwie festgestellt wurde, spielt
keine Rolle.
Ich versuchs mal mit meinen Worten:
Wenn irgendwer irgendwann feststellt, das meinerseits Zahlungen zu leisten sind, dann muss ich rückwirkend (ggf. mit Zinsen) zahlen.
Richtig???