2 Fragen zum Kindergartenplatz

hallo zusammen,

nehmen wir mal an, es gibt ein ehepaar mit einer 1 1/2 jährigen tochter.

der vater ist ausländer bzw. muslim, und die mutter evangelisch. diese drei schauen sich ein kindergarten an. die tochter hat einen ausländischen namen und ist als muslimin in ihren unterlagen beim amt angegeben.

  1. frage: ist es diskriminierung, wenn die betreuerin sagt, dass evangelische kinder bevorzugt werden?

  2. hat jedes kind ein anrecht auf ein kindergartenplatz?

Gruß

Tancok

  1. frage: ist es diskriminierung, wenn die betreuerin sagt,
    dass evangelische kinder bevorzugt werden?

Wenn der Kindergarten von der evangelischen Kirche betrieben und (überwiegend) finanziert wird, nein.

  1. hat jedes kind ein anrecht auf ein kindergartenplatz?

Meines Wissens hat gar kein Kind ein Recht auf einen Kindergartenplatz.

Re^2: 13 Jahre entgangen :wink:

  1. hat jedes kind ein anrecht auf ein kindergartenplatz?

Meines Wissens hat gar kein Kind ein Recht auf einen
Kindergartenplatz.

Da ist dir aber 13 Jahre was entgangen

http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850

da das Kind aber noch nicht 3 ist dürften hier andere Regelungen zur Anwendung kommen,in der Seite sind die links enthalten

Re^3: 13 Jahre entgangen :wink:

Da ist dir aber 13 Jahre was entgangen

http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850

Zugegeben, da ist mir etwas entgangen. Aber vor diesem Hintergrund frage ich mich, was die ganze Diskussion des letzten Jahres um Betreuungsplätz für Kinder sollte. Wieso diktutiert man heute darüber bis 2010 + x für ein Drittel aller Kinder Betreuungsplätze zu schaffen, wenn der Rechtsanspruch längst besteht ?

Hallo Nordlicht

Ich vergleiche den Bundestag gern mit dem Kolloseum…Das Volk will unterhalten werden und die Show muss ja weitergehen bis zur nächsten Wahl… und bis zur übernächsten und zur überübernächsten…dazwischen kann man ganz andere Sachen einfach abnicken und niemand merkts richtig…

Wallflower

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Kosten kirchlicher Kindergärten - Gleichbehandl.
Hi,

  1. frage: ist es diskriminierung, wenn die betreuerin sagt,
    dass evangelische kinder bevorzugt werden?

Wenn der Kindergarten von der evangelischen Kirche betrieben
und (überwiegend) finanziert wird, nein.

warum eigentlich? Es darf doch niemand wegen seiner Religion benachteiligt werden. Gibt es da wiedermal ausnahmen für die Kirchen?

Und was die Finanzierung betrifft, so übernehmen die Kirchen mW grundsätzlich nie die überwiegenden Kosten, bestimmen aber trotzdem was läuft. Das Netz ist voll davon. Hier nur mal ein kleiner Auszug:

http://warumglaubstdunoch.de/glaubenssaetze/57/kirch…
http://www.ekir.de/ekir/463_42231.php
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heu…
http://209.85.129.132/search?q=cache:Yula-Ph1itMJ:br…
http://www.kirchensteuer.de/rundfunk_geld.html

Gruß

  1. hat jedes kind ein anrecht auf ein kindergartenplatz?

Meines Wissens hat gar kein Kind ein Recht auf einen
Kindergartenplatz.

Hallo,

warum eigentlich? Es darf doch niemand wegen seiner Religion
benachteiligt werden. Gibt es da wiedermal ausnahmen für die
Kirchen?

Ja, das sind Tendenzbetriebe, die Kirche darf ja auch fordern, dass Du Mitglied in ihrem Verein bist, wenn Du dort arbeiten möchtest. Bei Parteien und Gewerkschaften ist es, glaube ich, genauso.

Gruß Volker

Hallo,

Ja, das sind Tendenzbetriebe, die Kirche darf ja auch fordern,
dass Du Mitglied in ihrem Verein bist, wenn Du dort arbeiten
möchtest. Bei Parteien und Gewerkschaften ist es, glaube ich,
genauso.

ich habe das so verstanden, dass sich das auf das BetrVG, bzw. eben die mitbestimmungsrechte der Belegschaft bezieht.

Aber nicht, dass ein kirchlicher KiGa, der nichteinmal allein von der Kirche, sondern der Gemeinde, Land und somit dem Steurzahler bezahlt wird, eine Muslime oder Katholiken ablehnen, bzw. benachteiligen kann. Schließlich ist Voraussetzung ja die Gemeinnützigkeit, bzw. politische, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerischen Ziele ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Somit sehe ich darin schon eine Ungleichbehandlung auf Grund der Religion.

Gruß

Hallo Agnes,

vermtl. hast Du Recht, mein Einwand zielt wohl tatsächlich nur auf die Beschäftigten ab.

Gruß Volker

Hallo Volker,

vermtl. hast Du Recht, mein Einwand zielt wohl tatsächlich nur
auf die Beschäftigten ab.

keine Ahnung. Wenn das Wort Kirche davor steht, bin ich mir nicht so sicher, ob es da nicht Ausnahmen gibt.

warum eigentlich? Es darf doch niemand wegen seiner Religion
benachteiligt werden. Gibt es da wiedermal ausnahmen für die

Ich war früher im Vorstand eines Trägervereines der einen deutsch-französichen Kindergarten betrieb. Weil sie in der Minderzahl waren, wurden bevorzugt französichen Kinder aufgenommen. Meines Wissens kam sich keiner der abgewiesenen Eltern wegen seiner Nationalität benachteiligt vor.

Weil sie in der
Minderzahl waren, wurden bevorzugt französichen Kinder
aufgenommen. Meines Wissens kam sich keiner der abgewiesenen
Eltern wegen seiner Nationalität benachteiligt vor.

Ok, dann ist das ja gut gelaufen.
Aber dies ist ja ein Rechtsforum und da geht es nicht um Befindlichkeiten, sondern um die rechtliche Situation.

Was kann man dagegen unternehmen?
Hallo,

was könnte man denn nun dagegen rechtlich unternehmen?

Gruß

TanCok

Hi,

  1. frage: ist es diskriminierung, wenn die betreuerin sagt,
    dass evangelische kinder bevorzugt werden?

Wenn der Kindergarten von der evangelischen Kirche betrieben
und (überwiegend) finanziert wird, nein.

warum eigentlich? Es darf doch niemand wegen seiner Religion
benachteiligt werden. Gibt es da wiedermal ausnahmen für die
Kirchen?

hier wird niemand benachteiligt sondern jemand bevorzug, der für die finanzierung einer staatlichen leistung freiwillig mit aufkommt. des weitern sind kirchlich geführte kindergärten/schulen/krankenhäuser usw. meistens viel besser angesehen als die staatlichen gegenstücke.

Und was die Finanzierung betrifft, so übernehmen die Kirchen
mW grundsätzlich nie die überwiegenden Kosten, bestimmen aber
trotzdem was läuft. Das Netz ist voll davon. Hier nur mal ein
kleiner Auszug:

http://www.ekhn.de/index.htm?http://www.ekhn.de/inha…

so genau kann man das nicht sagen, aber wenn du keine kirchsteuer zahlen willst und was gegen die kirche hast, was willst du dan in einem kirchlich geührten kindergarten? die bequemlichkeit wieder oder soll das kind dann doch nicht auf eine „öffendliche“ schule oder kindergarten?

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hallo zusammen,

moin

nehmen wir mal an, es gibt ein ehepaar mit einer 1 1/2
jährigen tochter.

joh

der vater ist ausländer bzw. muslim, und die mutter
evangelisch. diese drei schauen sich ein kindergarten an. die
tochter hat einen ausländischen namen und ist als muslimin in
ihren unterlagen beim amt angegeben.

joh, da hat man sich doch entschieden, in welchem glauben man das kind erziehen will

  1. frage: ist es diskriminierung, wenn die betreuerin sagt,
    dass evangelische kinder bevorzugt werden?

nein, wieso sollte das sein?

  1. hat jedes kind ein anrecht auf ein kindergartenplatz?

bedingt, der anspruch ist unter bestimmten voraussetzungen gegeben, aber nicht gegen den kindergarten sondern gegen den staat. wenn kein geld da ist um plätze zu schaffen, wieso sollte das dan die kirche tun?

o.t.
ich kann schon verstehen, das man ein kind lieber in einen kirchlichen kindergarten schickt, der noch die werte lehrt, auf den unter anderm das grundgesetz passiert, aber woher soll ein anspruch auf gleichbehandlung kommen, wenn man sich weigert dieses „system“ zu unterstützen?

gruss

Hi,

so genau kann man das nicht sagen, aber wenn du keine
kirchsteuer zahlen willst und was gegen die kirche hast, was
willst du dan in einem kirchlich geührten kindergarten? die
bequemlichkeit wieder oder soll das kind dann doch nicht auf
eine „öffendliche“ schule oder kindergarten?

darum geht es doch nicht!
Ich wiederhole mich gerne: Es geht um die rechtliche Seite.
/t/2-fragen-zum-kindergartenplatz/5004116/12

In vielen Gemeinden gibt es vielleicht nur KiGas unter kirchlicher Trägerschaft, oder wenn z.B. ein anderer KiGa zu weit weg ist, und man muss auf diesen kirlichen zurückgreifen?

Außerdem ist der Besuche eines „kirchlichen“ KiGas mW nicht davon abhängig, ob KiSt gezahlt wird. Wie es aber in einer wirklich zu 100% von der Kirche finanzierten Institution aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß

dann hast du den anspruch gegen die gemeinde, aber nicht auf gleichbehandung sondern auf schaffung eines platzes.
es es geht hier nicht darum, das die person überhaupt aufgenommen wird, sondern ob es eine rechtsgrundlage gibt, nach dem der platz an sich vergeben wird.

Re^4: 13 Jahre entgangen :wink:
Hallo Nordlicht,

Zugegeben, da ist mir etwas entgangen. Aber vor diesem Hintergrund
frage ich mich, was die ganze Diskussion des letzten Jahres um
Betreuungsplätz für Kinder sollte. Wieso diktutiert man heute
darüber bis 2010 + x für ein Drittel aller Kinder Betreuungsplätze
zu schaffen, wenn der Rechtsanspruch längst besteht ?

diese Frage kann ich Dir beantworten: der letztes Jahr diskutierte Anspruch besteht eben noch nicht.
Nach § 24 SGB VIII haben Kinder erst vom vollendeten dritten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ( http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~kj… ). Letztes Jahr ging es aber um die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und den Ausbau von Krippenplätzen.

Die Notwendigkeit hierfür liegt auf der Hand: Elterngeld kann für ein Jahr max. zwei Jahre bezogen werden. Danach müssen/ wollen viele Frauen wieder arbeiten gehen. Wenn es keine bzw. nicht ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für diese Kinder gibt, haben diese Frauen bzw. die Familien nicht nur ein Problem. Da wäre es schon hilfreich, wenn ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz existiert.

Lieben Gruß

Trillian

Hallo,

  1. Der STAAT darf seine Bürger u. a. wegen der Religion nicht diskriminieren.
    Jeder andere darf das.
    Wenn ich Mitglied im Fitnesstudio bin, darf ich dort trainieren, Nichtmitglieder dürfen das nicht. Würdest du hier auf den Gedanken kommen, du würdest diskriminiert werden?

  2. Nur KiGa´s die direkt von der Gemeine/Stadt betrieben werden, müssen jeden nehmen, soweit Platz ist. Sind ältere Kinder da, haben diese Vorrang.
    Gibt´s in der Gemeinde nur kirchliche, sieht´s anders aus, dann wendet man sich an die Gemeindeverwaltung. Aber auch hier gilt: die ältesten Kinder haben immer Vorrang.

grüße
miamei