2 fragen zum kleingewerbe!

wenn ich zum beispiel ein kleingwerbe anmelde und unter 17500€ umsatz bleibe reicht ja eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist das richtig?
wenn ja wie hat so etwas auszusehen, gibts da excel-vorlagen?

wenn mein gewerbe eine tätigkeit ist,bei der ich jemand etwas beibringe, darf ich ihm dann auch dinge verkaufen, die ihm beim lernen hilfreich sind ???

auf eine frage habe ich antwort, nämlich die excel-lösung. d.h. es ist nicht excel, sondern openoffoce, aber das ist ja kostenlos erhältlich und enthält eine tabellenkalkulation, die mit excel zu 99,8% übereinstimmt.

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

ich bin jetzt auch mal zu faul zum grüßen.

In deiner Steuererklärung findest Du dazu die Anlage EÜR, die füllst Du am einfachsten aus.

Nachdem du sagst, du bist Gewerbetreibender und kein Dozent kannst Du das, denn vergleiche Nachhilfeschulen.

Keine verbindliche Rechtsauskunft.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

falscher link
http://www.uwe-mock.de/content/view/26/44/

du mußt nur die mwst auf 19% setzen

wenn ich zum beispiel ein kleingwerbe anmelde und unter 17500€
umsatz bleibe reicht ja eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist
das richtig?

ja

wenn ja wie hat so etwas auszusehen, gibts da excel-vorlagen?

z. B. bei http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
im Downloadbereich

wenn mein gewerbe eine tätigkeit ist, bei der ich jemand etwas
beibringe,

Bishierhin könnte es eventuell auch eine freiberufliche Tätigkeit sein.

darf ich ihm dann auch dinge verkaufen, die ihm beim lernen hilfreich sind ???

Jetzt wird es zum Gewerbe. Aber klar kannst Du Lernhilfen und was auch immer (solange es gesetzlich zulässig ist *g*) verkaufen.

Gruß JoKu