Hallo liebe Gemeinde,
es sind im Moment 2 Fragen offen:
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Dürfen Mitarbeiter des Gewerbeamtes in ihrem Freudes- oder Bekanntenkreis erzählen Wer welches Gewerbe angemeldet hat? Oder gibts da nicht eine Schweigepflicht, wie bei Banken, Ärzten, Anwälten usw.?
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Muss man das Führungszeugniss für die Gewerbeanmeldung wirklich selbst zahlen, obwohl man hinterher nur eine Kopie vom selbigen bekommt? (Das Original bleibt laut Aussage der Mitarbeiterin im Amt - obwohl ich´s ja bezahlt habe …)
Hoffe ihr könnt mir helfen,
Danke und Grüße an alle,
Marcus
Hallo
- Dürfen Mitarbeiter des Gewerbeamtes in ihrem Freudes- oder
Bekanntenkreis erzählen Wer welches Gewerbe angemeldet hat?
Oder gibts da nicht eine Schweigepflicht, wie bei Banken,
Ärzten, Anwälten usw.?
Für Mitarbeiter im öffentlichen Diesnt, egal ob Beamte, Angestellte oder Arbeiter, gilt Amtsverschwiegenheitspflicht. Das ergibt sich aus Besoldungs und Tarifverträgen, StGB, Dienstanweisungen und über Umweg eigentlich immer über das Persönichlkeitsrecht des Betroffenen.
- Muss man das Führungszeugniss für die Gewerbeanmeldung
wirklich selbst zahlen, obwohl man hinterher nur eine Kopie
vom selbigen bekommt? (Das Original bleibt laut Aussage der
Mitarbeiterin im Amt - obwohl ich´s ja bezahlt habe …)
Hm da bin ich überfragt, aber wir (privatwirtschaftliches Unternehmen) verlangen von jedem Bewerber, bzw. neuem Mitarbeiter das Führungszeugnis. Meines Wissens bezahlen wir das nicht und es hat sich auch noch niemand beschwert
Nur so als Indiz…
Gruß, DW.
- Bezahlen muss es jetzt auf jeden fall der
antragsteller.
Dann müsste es doch eigentlich so sein, das der Antragsteller das Original bekommen und die Behörde nicht doof herum diskutiert wieso weshalb warum der Antragsteller das denn bräuchte …
Oder seh ich das verkehrt?