2 Fragen zur Buchhaltung

Hallo liebe Fachleute

Ich führe für unseren kleinen Sportverein die Kasse/Buchführung. Ich möchte das natürlich möglichst gut machen auch wenn die anderen einfach schon froh sind, dass es überhaupt jemand macht. Jetzt hätte ich dazu zwei Fragen:

  1. Wie verbuche ich nicht gezahlte Mitgliedsbeiträge korrekt?
  2. Inwiefern muss ich den Gewinn/Verlust eines Jahres in das folgende Jahr miteinbeziehen? Muss ich das oder ist das mit der Abschlussrechnung erledigt? Und wenn ich bei der Eröffnung des neuen Jahres den Gewinn/Verlust vom Vorjahr einbringen muss, wie wird das gemacht?

Einen ersten Dank schon mal für alle die es sich durchgelesen haben und ich wäre dankbar für Tipps.

Gruss
Walter

Hallo Herr Zwanziger,

die Führung Ihrer vereinbuchhaltung wird vemutlich eine Einnahme-Ausgabe Überschußrechnung sein, d. h. Sie verbuchen nur die über die Kasse oder das Vereinsbankkonto zugeflossenen Beiträge und andere Einnahmen und die bezahlten Rechnungen und Kosten.
Somit werden die nichtbezahlten Mitgliedsbeiträge nicht buchhalterisch erfasst. Ergebniswirksam werden sie erst zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs und können auch in dem betreffenden Wirtschaftsjahr der Nichtzahlung als Verluste geltend gemacht werden.

Der Gewinn/Verlußt des Vorjahres muß in der oben beschriebenen Buchhaltungsart nicht als Vortrag erfasst werden, erst dann, wenn mann alle Vortragswerte über das Eigenkapitalkonto verbucht.

MfG

vopo

Ich meinte natürlich, das ausstehende Mitgliedsbeiträge NICHT als Verlust gebucht werden können.

Mfg

vopo

Vielen Dank Herr Pohle für die schnelle Antwort.

Ich hätte dazu aber nochmals Fragen.
Ich verwende eine Software für die Buchhaltung (Clubmaker). Die Beitragsrechnungen werden automatisch erstellt und sind dann in einem Konto zwischengespeichert bis die Buchung für den Zahlungseingang erfolgt. Insofern hab ich den Mitgliedsbeitrag schon in der Buchhaltung und muss den fehlenden Betrag dann schon noch irgendwohin buchen. Ein GuV-Konto hab ich bisher nicht angelegt. Sehen Sie noch eine andere Möglichkeit?

Mit freundlichen Grüssen

Walter Zwanzger (Zwanzger ohne i. Der Zwanziger ist Präsident des DFB. Das würde ich nicht einen KLEINEN Sportverein nennen und ich hoffe auch, dass er mehr Ahnung von Buchhaltung hat als ich :wink:

Hallo,

leider kenne ich mich nicht bei Vereinen aus und kann aus diesem Grund die 2. Frage nicht beantworten.
Zur Frage 1:
Wenn diese Mitgliedsbeiträge noch eingefordert werden, würde ich diese auf einem Zwischenkonto „Rücklastschriften“ parken, dann hat man immer den Überblick, ansonsten einfach im gleichen Konto, wie die Buchung der Einzüge (nur umgekehrt) ausbuchen.

Ich war heute morgen beim lesen noch nicht ganz wach und habe immer Zwanziger gelesen.
Also wenn in Ihrem Buchhalterprogramm die Mitgliedsbeiträge beim Schreiben der Rechnung schon verbucht sind, dann erfolgt das bestimmt nach Programmabfrage, ob die Rechnungen in die Buchaltung übernommen werden sollen.
Dann erscheinen die Rechnungen einmal als Umsatz und im Gegenkonto als offen Forderungen. Somit sind Ihre Rechnungen, auch die nicht bezahlten, als Umsatz erfasst. Wenn das Geld auf dem Konto eingeht, wird der Betrag gegen das Konto offene Forderungen gebucht.
Ich kann mir denken, daß das vieleicht zu verwirrend wird und bin der Meinung Sie rufen mich nach 18.00 Uhr unter 034293/32733 an und ich erläutere Ihnen das Pproblem.

MfG

V. Pohle

Hallo Walter,

mach es Dir nicht so schwer, nix Gewinn und Verlust sondern Einnahme/Ausgabe :smile: Auf die eine Seite schreibt man mit Datum, Kostenbezeichung und Betrag die Ausgaben und auf die andere Seite das gleiche für die Einnahmen. Jeder Beleg sollte eine fortlaufende Nummer bekommen die auch bei der E/A zu finden ist. Damit kann man schnell und effektiv vergleichen und etwas finden. Denke aber bitte daran, das gemäß Satzung jeder Beleg ordnungsgemäß angezeichnet ist ( so wie die Satzung das vorsieht.

Offene Forderungen gegenüber Mitglieder, darf man nicht Buchen, ich würde mir aber eine Notiz dazu machen und in der nächsten Vorstandssitzung vortragen. Nächster Punkt, jede Rücklastschrift ist teuer, daher von Zeit zu Zeit die Mitglieder anschreiben und die aufgeführten Daten schriftlich bestätigen lassen. Sollte bei einer Person schon öfters solche Probleme vorgekommen sein, das Gespräch suchen und vllt. die Satzung so ändern, das dieses Mitglied die Kosten dafür tragen muss. AUch sollte man auf der Jahreshauptversammlung immer wieder dieses Thema ansprechen. Ich war auch einige Jahre im Vorstand und kann ein Lied darüber singen, bin zwar Buchhalter, aber Kasse durfte ich nicht machen, der Posten war von einem EDVler besetzt.

Um die Frage nach dem Vortrag zu beantworten, müsste ich wissen ob ihr das beim Finanzamt einreichen müsst oder ob es wirklich nur um einen kleinen Verein geht der nicht viel Einnahmen hat und daher nicht die Grenze überschreitet. Glaube es sind 25 TSD Euro im Jahr, müsste aber nachschauen.

Sollter es ein kleiner Verein sein, wird im neuen Geschäftsjahr mit dem tatsächlichen Anfangsbestand per 31.12. des Vorjahres weiter gemacht. Dazu kann man OpenOffice verwenden (Calc) ist kostenlos oder MS Excel was kostenpflichtig ist. Teilweise wird aber auch von den Sparkassen eine Software für Vereinsverwaltung angeboten, darüber könnte man dann auch die Einzüge der Mitgliedsbeiträge steuern.

Ich hoffe die Ausführungen helfen weiter und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Hans Holger

Hallo Herr Pohle
Leider bin ich gestern und heute sehr beschäftigt gewesen. Ich werde aber in den nächsten Tagen gerne auf ihr Angebot zurückkommen und Sie anrufen. Ich danke Ihnen schon heute für Ihre Hilfe.
MfG
Walter Zwanzger

Hallo

Vielen Dank für die Antwort.

Gruss
Walter

Hallo Holger

Vielen Dank für die lange Antwort.
Ich verwende schon eine Software zur Vereinsverwaltung (Clubmaker). Dort geschieht schon vieles automatisch. Wenn ich die Rechnungen erstellen lasse macht das Programm schon eine Buchung für jede ausstehende Zahlung. Von der Bank kann ich dann ESR-Dateien laden und für jede eingegangene Zahlung wird wieder automatisch die Buchung gemacht. Mir ging es jetzt eigentlich nur darum wie man buchhalterisch korrekt mit den Buchungen umgeht für die keine Zahlung erfolgt. Das Finanzamt interessiert sich nicht für uns, wir haben ein Budget von ca. 3000 Franken im Jahr (bin in der Schweiz).
Ich werde es jetzt dann wohl ganz entspannt irgendwohin einfach auf die Gegenseite buchen und dann soll das einfach gut sein.
Nochmals vielen Dank für deine Hilfe.
MfG
Walter

Wenn Du es genau wissen willst, ist es eine austehende Forderung gegenüber Mitglieder. Je nach Kontenrahmen nennt sich das Konto anders und kann auch in einer anderen Klasse sein. Bei uns ist es 15001, aber das nur am Rande, denn es ist nur wichtig dieses zu Überwachen, das der BEitrag noch offen ist.

Hallo Walter,

grundsätzlich sind nicht gezahlte Mitgliedsbeiträge als Forderungen zu buchen.

Was mit dem Gewinn/Verlust geschieht, hängt davon ab, wie du die Buchhaltung machst.
Machst du nur eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung? Oder eine richtige Buchführung mit Bilanz??

Gruß
Tim

Hallo Tim

Dank anderer Experten ist das Problem inzwischen schon gelöst. Ich habe die nichtgezahlten Mitgliedsbeiträge einfach storniert indem ich eine Gegenbuchung gemacht habe.
Trotzdem natürlich vielen Dank für deine Hilfe.

Gruss
Walter