- Wie ist Eurer allgemeines Urteil dieser Art von Lebensversicherung?
- Warum wird eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Steuererklärung nicht mitberücksichtigt?
Im voraus Danke
Im voraus Danke
Hallo,
zu 1) das kommt drauf an (wie immer…). Bei Abschluß vor dem 1.1.2005 eine durchaus attraktive Anlage mit vermeintlich höheren Renditechancen als bei einer normalen Kapital-LV. Dafür übernimmst du das Anlagerisiko. Bei Erfüllung der Voraussetzungen (12 Jahre Laufzeit, mind. 5 Jahre Beitrag) war die Ablaufleistung steuerfrei. IdR hattest du auch die Möglichkeit die erworbenen Fondsanteile weiter zu behalten. Ab dem 1.1.2005 fällt die steuerfreie Auszahlung weg. Das Produkt ist für Neuabschlüsse imho tot.
Viele Grüße
Andreas
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3te Frage zur fondsgebundene Lebensversicherung
3. Ist eine nachträgliche Laufzeitverkürzung auf 12 Jahre möglich? Welche Einbußen habe ich dadurch. Meine Versicherung besteht noch kein Jahr.
Nochmals Thanks
hallo wolly,
- Wie ist Eurer allgemeines Urteil dieser Art von
Lebensversicherung?
kommt auf den anbieter und die art des investments an. grundsätzlich sind fondsgebundene den klassischen lv´s vorzuziehen (meine meinung). immer die kosten vergleichen (sofern man angaben dazu bekommt). aber nicht nur die der versicherungen, sondern auch die des investments. wer glaubt, es gäbe bei solchen versicherungen keine „ausgabeaufschläge“, der irrt gewaltig. ich sage nur: „der schein trügt oftmals“.
- Warum wird eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der
Steuererklärung nicht mitberücksichtigt?
hat der gesetzgeber so beschlossen. siehe §10 Abs.1 Nr.2 EStG. Warum er das getan hat, ist mir nicht bekannt.
zu deiner dtritten frage: eine laufzeitverkürzung ist grundsätzlich möglich. die sinnhaftigkeit bleibt aber offen. bei den meisten versicherungen ist es so, dass durch den hohen kostenanteil, der in den ersten versicherungsjahren verrechnet wird, erst nach mittelfristiger laufzeit (15-20 jahre) ein positiver anlageeffekt entsteht. aus meiner praxis kenne ich einige verträge, bei denen der kunde glück haben muss, wenn er nach 12 jahren wenigstens sein eingezahltes kapital zurück bekommt. frag einfach mal bei deiner versicherung nach einer 0%-berechnung. in der kannst du sehen, wie sich der vertrag entwickelt (garantiewerte) und ab wann sich eine laufzeitverkürzung lohnt.
grüsse, maxxler71
zu 1) das kommt drauf an (wie immer…). Bei Abschluß vor dem
1.1.2005 eine durchaus attraktive Anlage mit vermeintlich
höheren Renditechancen als bei einer normalen Kapital-LV.
Dafür übernimmst du das Anlagerisiko. Bei Erfüllung der
Voraussetzungen (12 Jahre Laufzeit, mind. 5 Jahre Beitrag) war
die Ablaufleistung steuerfrei. IdR hattest du auch die
Möglichkeit die erworbenen Fondsanteile weiter zu behalten. Ab
dem 1.1.2005 fällt die steuerfreie Auszahlung weg. Das Produkt
ist für Neuabschlüsse imho tot.
hallo andreas,
kann man so sehen. ich bin weiterhin der meinung, dass auch heute eine solche versicherung sinn macht. zum einen können abschluss- und verwaltungskosten seit dem 1.1.05 steuerlich als werbungskosten geltend gemacht werden (sofern die gesellschaft diese ausweist, es gibt einen anbieter am deutschen markt, der dies tut…), zum zweiten sind die produkte der steuerlichen entwicklung angepasst. habe ich die möglichkeit der verrentung (leibrente oder abgekürzte leibrente) ergeben sich nur sehr geringe bis gar keine steuerbelastungen (idr). und wer kennt schon die steuergesetze in 2040? sollte alles so bleiben wie es ist, ist mit sicherheit auch die auszahlung über ein zinsloses vorausdarlehen denkbar, das mit tot des vn abgelöst wird. somit steuerfrei…
ich stelle fest, dass dieses produkt in keinster weise tot ist, wenn man die richtigen produktpartner hat.
grüsse, maxxler71
Hallo Wolly,
soweit ich weiss würde eine Laufzeitverkürzung zu einer steuerlichen Neubewertung des Vertrages führen. Dies hätte zur Folge, dass die Ablaufleistung zu versteuern wäre, da dann das „neue“ Recht gilt.
Viele Grüße
Andreas
- Ist eine nachträgliche Laufzeitverkürzung auf 12 Jahre
möglich? Welche Einbußen habe ich dadurch. Meine Versicherung
besteht noch kein Jahr.Nochmals Thanks
Tach,
http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/K…
finde ich sehr informativ zum Thema.
Tenor: LV als Geldanlage - nein.
Versicherung ist Versicherung (d.h. eine günstige Risiko-LV macht u.U. Sinn),
Geldanlage ist Geldanlage.
Versicherung als Geldanlage nutzt eigentlich nur dem Vermittler und dem
Versicherer.
Ciao, Wotan