2 Fragen zur Mietwohnung

Hallo Community,

angenommen man zieht in eine Mietwohnung, die sich im Rohzustand befindet. Was vorhanden ist sind neue Türen und Lichtschalter. Das Badezimmer ist ebenfalls neu. Sprich, man müsste die restlichen Zimmer tapezieren und Laminat verlegen. Für diese Arbeiten wird vom Mieter ein Handwerker engagiert.

Zweiter Punkt. Der Vermieter möchte, dass man 1x im Monat die Fenster putzt und den Balkon wischt. Das Treppenhaus muss samstags bis 12 Uhr gereinigt sein.

Zum ersten Punkt: Was ist, wenn nach einigen Jahren der Mieter kündigt? Kann der Zeitwert der Tapeten und des Laminats inkl. Handwerkerkosten dem Vermieter in Rechnung gestellt werden?

Zum zweiten Punkt: Kann der Vermieter das verlangen? Oder anders gefragt: Sind solche Klauseln üblich?

Hallo.

Ob und was nach Auszug zu ersetzen ist, sollte man vor Vertragsunterzeichnung mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren. Ansonsten läuft man Gefahr, dass man nicht erstattet bekommt oder sogar den Ursprungszustand bei Auszug wiederherstellen muss.

Die Vereinbarung, dass die Mieter das Treppenhaus putzen und man hier Fristen setzt (Samstag bis 12.00 Uhr), ist üblich.

Nicht üblich ist die Regelung, wie oft der Mieter seine eigene Wohnung, seinen eigenen Balkon und seine Fenster putzt. Eine solche Regelung wäre unwirksam, da sie zu sehr in die Rechte des Mieters eingreift.