Hallo Community,
angenommen man zieht in eine Mietwohnung, die sich im Rohzustand befindet. Was vorhanden ist sind neue Türen und Lichtschalter. Das Badezimmer ist ebenfalls neu. Sprich, man müsste die restlichen Zimmer tapezieren und Laminat verlegen. Für diese Arbeiten wird vom Mieter ein Handwerker engagiert.
Zweiter Punkt. Der Vermieter möchte, dass man 1x im Monat die Fenster putzt und den Balkon wischt. Das Treppenhaus muss samstags bis 12 Uhr gereinigt sein.
Zum ersten Punkt: Was ist, wenn nach einigen Jahren der Mieter kündigt? Kann der Zeitwert der Tapeten und des Laminats inkl. Handwerkerkosten dem Vermieter in Rechnung gestellt werden?
Zum zweiten Punkt: Kann der Vermieter das verlangen? Oder anders gefragt: Sind solche Klauseln üblich?