2 Fragen zur StVo - wer hat Recht?

Hallo nochmal,

Hi

Zu den Rennradlern fehlen mir zuviele Angaben: Fahren die im
Verband (Anzahl!) und sonstige Begleitumstände.

Einzeln bzw. in der Gruppe - ohne Begleitfahrzeuge -

Die Begleitfahrzeuge sind irrelevant. Ab 16 Fahrern können sie
einen sog. Verbund bilden und können so auf der Straße zu
zweit nebeneinander (damit die unüberholbare Schlange nicht zu
lang wird) fahren.

Es sind in der Regel zwischen 1-8 Radfahrer die sich den Berg hochbemühen

Hobbyquäler nennen wir die, da der Berg nicht ohne ist bei den
Temperaturen, auch wenn es ne Waldstrecke ist

Hm, ich finde es eine Quälerei, bei den Temperaturen im Auto
zu sitzen. So sind die Geschmäcker verschieden.

Kann gut sein, ich fahr mit den öffentlichen die Strecke. Die Temperatur und Auto ist relativ - ich denk mal als (Leistungs-)Sportler bei 35 Grad in der Sonne unter Anstrengung den Berg hochfahren ist mehr quälerei.

Bis jetzt hatte der Krankenwagen 16 Einsätze seid Ende April auf der Strecke für Radler mit Kreislaufkollaps und 2 Unfälle - einer, weil der Radler vom Rad gekippt ist

Wenn die
genannte Straße nicht als KFZ-Straße ausgewiesen ist, dann
sehe ich keinen Grund dafür, dass Radfahrer nicht auf der
Straße fahren dürfen.

Es is ne normale Straße ohne Radfahr-Verbotsschild. Gegen
normale Radfahrer geht es ja hier nicht: es geht eher um den
„Sonderfall“ der Rennräder wie se in der Tour de France
mitfahren, ob die auch auf die Staße dürfen und wie es sich
beim Unfall zwischen PKW und Fahrrad (hier im Fall Rennrad
ohne Beleuchtung etc - PKW ) verhält.

Die Beleuchtung ist dann von Bedeutung, wenn es dunkel ist.
Rennräder unter 11 kg dürfen auch im normalen Straßenverkehr
ohne feste Lichtanlage bewegt werden, die mobile Anlage muss
jedoch jederzeit mitgeführt werden und bei Bedarf
(=Dunkelheit) am Rad angebracht werden.

D.h. wenn es eine Waldstrecke ist (und der Wald auch recht dunkel sein kann, hier wird er oftmals die Dunkle Hölle da Kurven und Steigung /Gefälle genannt) müsste das Licht zumindest in ner Tasche dabei sein?

Dachte das man früher gelernt hat, dass man am Rad zumindest die Teile haben muß um auf der Straße fahren zu dürfen

Gruß, Karin

Hallo beieinander,

Die daran anschließende Frage hieß: muß für den gegen die
Fahrtrichtung fahrende Radfahrer zusätzlich noch ein 205er
Schild aufgestellt werden?

ja, diese Stelle hatte ich bereits in meinem ersten Posting
gemeint. Wenn es sich um eine ampelgeregelte Kreuzung
gehandelt hätte, dann müsste auch an dieser reinen
Radlereinfahrt eine aktive Ampel stehen.

Die Aussagen stammen übrigens von der unteren Verkehrsbehörde
und wurden mir gegenüber als ADFC-Vorsitzender gemacht.

Warum das nicht rübergekommen ist, dass für die Radfahrer an
der Stelle ein „Vorfahrt achten“ stehen muss, und zwar ohne
Zusatzzeichen, ist mir schleierhaft.

Wie gesagt, ich werd schauen, dass ich von der Stelle mal ein Bild mach’ und dann hier poste

Gruß, Karin

Hallo!

Da
müsste ja der Autofahrer argumentieren können dürfen: „Ich
musste da überholen, obwohl es nicht ging“. Was würdest
Du als Richter dazu sagen?

Das ist aber leider eines der häufigsten Argumente, die man von unbelehrbaren Autofahrern hört. Dass einem da insb. der Strafrichter ins Gesicht springt hindert viele Leute nicht daran, diesen Unsinn sogar vor dem Gericht zu erzählen.

Ich hab in Verhandlungen nicht nur einmal so etwas gehört: Der LKW vor mir fuhr nur ja nur 70km/h (Anm.: schneller darf er ja nicht), da war ich zum überholen genötigt…" Und wenn dann der Richter fragt, ob er schon mal was zur Überholsichtweite gehört hat kommt die Antwort, dass er das nicht brauche, weil er als erfahrener Autofahrer richtig schätzen könne. Über den Vorhalt warum dann der Unfall passiert ist kommt dann wieder die Antwort, dass der LKW Fahrer vor ihm schuld war, weil der nur 70 gefahren ist.

Gruß
Tom

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Bauchgefühl…
Hi,

Warum das nicht rübergekommen ist, dass für die Radfahrer an
der Stelle ein „Vorfahrt achten“ stehen muss, und zwar ohne
Zusatzzeichen, ist mir schleierhaft.

mal abseits aller Juristerei:
Es dünkt mich, daß alleine das Bauchgefühl des Homo Straßenverkehr dazu ausreichen sollte, in unserem speziellen Fall einzusehen, daß das Erzwingen der Vorfahrt garantiert schlecht ausgehen wird.

mfg Ulrich

das ist definitiv falsch, niemand kann sich gezwungen fühlen,
sich und andere in eine gefährliche Situation zu bringen. Da
müsste ja der Autofahrer argumentieren können dürfen: „Ich
musste da überholen, obwohl es nicht ging“. Was würdest
Du als Richter dazu sagen?

So falsch ist das gar nicht. Die Frage der Schuld bezieht sich darauf, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Das ist in erster Linie der überholende Autofahrer, da er sich regelwidrig verhält, indem er so überholt, daß eine Gefährdung nicht ausgeschlossen war. Zusätzlich hat sich aber mindestens der linke Radfahrer (ich habe das Beispiel absichtlich mit nebeneinander fahrenden Radfahrern gebildet!) ebenfalls verkehrswidrig verhalten. Wäre er vorschriftsmäßig hintereinander gefahren, hätte das Überholmanöver uU nicht zum Unfall geführt (weniger weites Ausscheren, kürzerer Überholweg etc.) Sofern nachgewiesen werden kann, daß ohne den Verkehrsverstoß des Radfahrers der Unfall anders abgelaufen wäre, trägt er eine Teilschuld (die ja auch nur 5% betragen kann).
Das ist natürlich keine Provokation des Unfalls, aber es wird umgangssprachlich so ausgedrückt. Gemeint war das, was ich eben ausgeführt habe.

Gruß,
Alex

Hallo!

Oft bemerke ich bei Autofahrer eine gewisse Fahrlässigkeit
gegenüber Radfahrern obwohl diese sich, soweit ich das
EInschätzen kann, korrekt im Straßenverkehr verhalten.

Als Radfahrer bin ich da leider auch Deiner Meinung was die Vorsicht von Autofahrern gegenüber Radfahrern angeht. Ich habe aufgehört, die Beinahe-Unfälle zu zählen, in die ich bisher verwickelt gewesen bin. Dabei ist es im Übrigen klar, dass das Fahren auf Radwegen für die Radfahrer weitaus gefährlicher ist, als das Fahren auf der Straße, weil man auf Radwegen viel leichter übersehen wird als auf der Fahrbahn - von lebensmüden Fußgängern, denen man ja gern mal näher kommt auf kombinierten Wegen, ganz zu schweigen.
Ich selbst kann jedoch im Gegensatz zu Dir nicht sagen kann, dass sich der überwiegende Teil der von mir beobachteten Radler auch nur annähernd verkehrsgerecht verhält. Von mir natürlich einmal abgsehen :wink:

Florian.

Z. 306…
an der Vorfahrtsstraße ist völlig ausreichend (also die weiß-gelbe „Raute“)
Wenn man als Radfahrer aus der Einbahnstraße kommt und an der Kreuzung das Zeichen für die Vorfahrtsstraße (Z. 306) erkennen kann, muß man erkennen, daß man wartepflichtig ist. Das Zeichen 306 ist durch seine Rautenform einzigartig im deutschen Schilderwald und demzufolge ist seine Bedeutung auch von hinten zu erkennen.
Wenn zusätzlich noch ein Z. 205 dasteht, ist das zwar deutlicher, kann aber auch zu Irritationen wegen des Charakters der Einbahnstraße führen.

Gruß,
Alex

Hallo blue,

nur eine kleine Bemerkung:

Dachte das man früher gelernt hat, dass man am Rad zumindest
die Teile haben muß um auf der Straße fahren zu dürfen

das hast Du mit Sicherheit früher so gelernt (auch wenn ich jetzt mangels Deiner Altersangabe nicht abschätzen kann, was bei Dir früher war). Jedoch unterliegen Verordnungen wie die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), in der dieser Fall geregelt ist, Veränderungen, die durchaus von der Realität geprägt sind.

Es ist schon hilfreich, sich da ab und zu mal schlau zu machen, was Du ja aber immerhin mit Deinem ersten Posting gemacht hast.

Gruß, Karin

Hallo Alex,

jetzt bin ich aber stutzig geworden. Vieles was Du geschrieben hast, ist richtig, aber hier verstehe ich etwas nicht:

Wäre er vorschriftsmäßig hintereinander gefahren,
hätte das Überholmanöver uU nicht zum
Unfall geführt (weniger weites Ausscheren, kürzerer Überholweg
etc.)

Wieso ist der Überholweg für zwei Radler, die im Windschatten hintereinander fahren kürzer, als für zwei Radler, die nebeneinander fahren?

Gruß, Karin

Dachte das man früher gelernt hat, dass man am Rad zumindest
die Teile haben muß um auf der Straße fahren zu dürfen

Mag sein, daß du das so gelernt hast. Aber ob es auch richtig ist oder nur ein pädagogischer Trick, ist eine andere Frage! :wink:

Gruß,
Alex

Wieso ist der Überholweg für zwei Radler, die im Windschatten
hintereinander fahren kürzer, als für zwei Radler, die
nebeneinander fahren?

Der Überholweg des Autos hängt doch vor allem davon ab, welche Geschwindigkeit es fährt und wie weit es ausscheren muß.
Fahren die Radfahrer hintereinander muß das Auto ca. 1,5m (vorschriftsmäßig) seitlich ausscheren und an 2 Radlängen vorbeifahren.
Fahren die Radfahrer nebeneinander, muß das Auto mindestens 1,5m ausscheren, dazu kommt dann noch der 1 Meter, den der linke Radfahrer für sich braucht. Da sich alle aber in Fahrt befinden wird die Fahrstrecke des Autos, die es braucht um wieder auf die ursprüngliche Position zu kommen, umso länger, je weiter es ausscheren muß.
(Ich glaube, das kann man sich mit dem Satz des Pythagoras schön ausrechnen :smile:

Gruß,
ALex

Bj 1978 (owt)

Oder wie bereits gesagt wurde - kann sein, dass es zu lange her is

Ich freu mich,das ich hier ein Thema hab,was viele
Leute / User zum mitsprechen dient und es keine Diskussion ist die ausartet wie manch andere hier :smile:

Fakt:

Ich versuch die kommenden Tage von beiden Stellen ein paar Bilder zu machen, diese Online zustellen, Link posten und dann eure Meinung wissen.

Wieso ich das Frage?

An beiden Stellen kommt Herr B alle paar Tage vorbei, am Berg tagtäglich (sei es per Linienbus oder privater PKW [60Ps,kein Tuning sondern wie "ab Werk] ) und die Fragen beschäftigen uns seid langem :smile:

Dat Blue

Unfall und Anfall - kleiner Unterschied
Hi Alex,

So falsch ist das gar nicht.

falscher geht es nicht. Nebeneinander fahren verursacht keine Unfälle, sondern schlimmstenfalls Wutanfälle, und es verschlimmert keine Unfälle. Kein Radfahrer ist für rüpelige oder unfähige Autofahrer verantwortlich. Punkt.

Gruß Ralf

Exkurs zum Pythagoras
Hi Alex,

Mathe ist schwer, aber dass es bei einer Kathete von (angenommen) 100 m der Hypotenuse ziemlich wurscht ist, ob die andere Kathete 3 m oder 5 m lang ist, sollte unmittelbar einleuchten: Der Unterschied beträgt dann Sqrt(10000+25)-Sqrt(10000+9). Wurzelziehan kann ich nicht, aber eines sehe ich auch so: Die Hypotenuse liegt in beiden Fällen verdächtig wenig über 100 m, somit dürfte sich die Überholzeit um Zehntelsekunden „verlängern“.

Gruß Ralf

Hallo!

(Ich glaube, das kann man sich mit dem Satz des Pythagoras
schön ausrechnen :smile:

Ja sicher - man müsste nur schauen, dass man dann auch im rechten Winkel überholt :smile:)

Gruß
Tom

somit dürfte sich die
Überholzeit um Zehntelsekunden „verlängern“.

Na bitte, dann hatte ich doch recht! :wink:

Punkt.

Mein „Lieblingsargument“! Da muß ich mich wohl geschlagen geben…
Nein, mir fällt noch was überzeugenderes ein:

—> Ich habe recht. Punkt aus!!!

Gruß,
Alex