Gerade Straße, Brücke, nach der Brücke rechts in eine Einbahnstraße rein. In der Einbahnstraße dürfen lt. Schild Radfahrer in die andere Richtung fahren.
Die gerade Straße wird als Hauptstraße mittels Schild ausgewiesen. Kommt nun ein Radfahrer aus der Einbahnstraße raus - muß er warten oder ich im Auto? Wie verhält sich das bei einem Unfall?
Straße mit teilweise scharfen Kurven, 6-8% Steigung, kein Fahrradweg. Oft fahren hier die Fahrradfahrer, meistens Rennräder ohne Beleuchtung sowie Fahrer ohne Helm (und teilweise ohne Verstand da mehrfach nebeneinander).
Auto kommt nun von hinten,Berg hinauf. Die Straße hat an mehreren Stellen eine durchgezogene Linie.
Darf der Autofahrer überholen? Muß der Fahrradfahrer diese Straße meiden? Es gibt parallel zur Straße einen Weg durch den Wald (ca. 2-3m breit, nicht geteert, Steigung nur 3-5% lt. Schild) - muß der Fahrradfahrer hier ausweichen? Was ist bei einem Unfall?
Trägt den Fahrradfahrer hier eine Teilschuld da Rennrad auf offener Straße?
Wenn die gerade Straße Vorfahrtstraße ist, hat man auf dieser Straße nun mal Vorfahrt. Da mir keine Regelung in der StVO bekant ist, daß Radfahrer immer und überall automatisch Vorfahrt haben, muß der Radfahrer wohl die Vorfahrt beachten.
Darf der Autofahrer überholen?
Der Autofahrer darf natürlich überholen. Dabei darf allerdings die durchgezogene Linie nicht überfahren werden. Das gilt sowohl bei hintereinander, als auch (unerlaubterweise) nebeneinander fahrenen Radlern. Selbstverständlich darf der Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet werden.
Muß der Fahrradfahrer diese
Straße meiden? Es gibt parallel zur Straße einen Weg durch den
Wald (ca. 2-3m breit, nicht geteert, Steigung nur 3-5% lt.
Schild) - muß der Fahrradfahrer hier ausweichen?
Wenn die Straße nicht für Radfahrer gesperrt ist (rundes Schild, roter Rand, innen weiß mit Fahrrad oder roter Rand, innen nur weiß und Zusatzzeichen Fahrrad) kann die Straße ganz normal von Radfahrern benutzt werden.
Was ist bei einem Unfall?
Trägt den Fahrradfahrer hier eine Teilschuld da Rennrad auf
offener Straße?
Nö. Ausnahmsweise kann man eine Teilschuld annehmen, wenn zB Radfahrer mehrere Kilometer nebeneinander gefahren sind und für einen Autofahrer eine gefährliche Überholsituation provoziert haben.
Wenn die gerade Straße Vorfahrtstraße ist, hat man auf dieser
Straße nun mal Vorfahrt. Da mir keine Regelung in der StVO
bekant ist, daß Radfahrer immer und überall automatisch
Vorfahrt haben, muß der Radfahrer wohl die Vorfahrt beachten.
Was ist nun bei einem Unfall? Der PKW-Fahrer nimmt den aus der Straße „schießenden“ Radfahrer mit. Teilschuld? Oder Vollschuld nach dem Motto „Wer bumst verliert“ (bumsen in Hinsicht auf den Unfall)
Darf der Autofahrer überholen?
Der Autofahrer darf natürlich überholen. Dabei darf allerdings
die durchgezogene Linie nicht überfahren werden. Das gilt
sowohl bei hintereinander, als auch (unerlaubterweise)
nebeneinander fahrenen Radlern. Selbstverständlich darf der
Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet werden.
Ok. Das Problem auf der Strecke ist halt, dass man teilweise aufgrund der Steigung teilweise den Gegenverkehr nicht sieht.
Muß der Fahrradfahrer diese
Straße meiden? Es gibt parallel zur Straße einen Weg durch den
Wald (ca. 2-3m breit, nicht geteert, Steigung nur 3-5% lt.
Schild) - muß der Fahrradfahrer hier ausweichen?
Wenn die Straße nicht für Radfahrer gesperrt ist (rundes
Schild, roter Rand, innen weiß mit Fahrrad oder roter Rand,
innen nur weiß und Zusatzzeichen Fahrrad) kann die Straße ganz
normal von Radfahrern benutzt werden.
Auch wenn diese nicht mit Beleuchtung etc ausgestattet sind? Hab in der Verkehrsschule mal gelernt, dass Beleuchtung dazu gehört, um auf der Straße zu fahren
Was ist bei einem Unfall?
Trägt den Fahrradfahrer hier eine Teilschuld da Rennrad auf
offener Straße?
Nö. Ausnahmsweise kann man eine Teilschuld annehmen, wenn zB
Radfahrer mehrere Kilometer nebeneinander gefahren sind und
für einen Autofahrer eine gefährliche Überholsituation
provoziert haben.
Ok, Nebeneinander ist klar - aber wie sieht es bei nem einzelnen Radfharer aus? Wie oben „wer bumst verliert“? Oder achtet dann die den Unfall aufzunehmende Stelle / Person auch auf die Fahrradausstattung?
Was ist bei einem Unfall?
Trägt den Fahrradfahrer hier eine Teilschuld da Rennrad auf
offener Straße?
Nö. Ausnahmsweise kann man eine Teilschuld annehmen, wenn zB
Radfahrer mehrere Kilometer nebeneinander gefahren sind und
für einen Autofahrer eine gefährliche Überholsituation
provoziert haben.
das ist definitiv falsch, niemand kann sich gezwungen fühlen, sich und andere in eine gefährliche Situation zu bringen. Da müsste ja der Autofahrer argumentieren können dürfen: „Ich musste da überholen, obwohl es nicht ging“. Was würdest Du als Richter dazu sagen?
Muß der Fahrradfahrer diese
Straße meiden? Es gibt parallel zur Straße einen Weg durch den
Wald (ca. 2-3m breit, nicht geteert, Steigung nur 3-5% lt.
Schild) - muß der Fahrradfahrer hier ausweichen?
So lang die Benutzung eines anderen Weges nicht durch die Schilder 237, 240 oder 241 angeordnet ist, besteht für Radfahrer keine Benutzungspflicht, selbst wenn direkt nebenan eine Art Radweg vorhanden ist. Dann darf der Radler ebenso auf die Straße wie jedes andere Fahrzeug auch.
Was ist nun bei einem Unfall? Der PKW-Fahrer nimmt den aus der
Straße „schießenden“ Radfahrer mit. Teilschuld? Oder
Vollschuld nach dem Motto „Wer bumst verliert“ (bumsen in
Hinsicht auf den Unfall)
Wie meinen? Die Hauptstraße hat Vorfahrt, nicht mehr und nicht weniger. Die Einbahnstraße darf vom Fahrradfahrer in der „falschen“ Richtung befahren werden, was evtl. aus der Sicht des Autofahrers nicht erkenntlich ist.
Der Radfahrer hat _keine_ Vorfahrt. Wenn er in die Hauptstraße einbiegen will, hat er IMHO die Pflicht zu warten.
Was ist nun bei einem Unfall? Der PKW-Fahrer nimmt den aus der
Straße „schießenden“ Radfahrer mit. Teilschuld? Oder
Vollschuld nach dem Motto „Wer bumst verliert“ (bumsen in
Hinsicht auf den Unfall)
Wie meinen? Die Hauptstraße hat Vorfahrt, nicht mehr und nicht
weniger. Die Einbahnstraße darf vom Fahrradfahrer in der
„falschen“ Richtung befahren werden, was evtl. aus der Sicht
des Autofahrers nicht erkenntlich ist.
Der Radfahrer hat _keine_ Vorfahrt. Wenn er in die Hauptstraße
einbiegen will, hat er IMHO die Pflicht zu warten.
Hi
Danke für den Link. Die Straße ist mir auch als Fahrradfahrer bekannt. Leider - wie Du sagst - ist es auf der Hauptstraße nicht erkennbar, dass hier Radfahrer auch in die andere Richtung der Einbahnstraße fahren können.
Mir geht’s darum:
Am Samstag wär da fast ein Unfall passiert, weil ein (dummer) Radfahrer, weder nach Links noch rechts schauend, Straße und Ecke übersichtlich, ohne Bäume) einfach rausgezogen ist und der PKW-Fahrer einen Unfall nur mit ner Vollbremsung vermeiden konnte.
Die Radfahrerin hat sich anschließend netterweise noch über den Autofahrer beschwert.
Die gerade Straße wird als Hauptstraße mittels Schild
ausgewiesen. Kommt nun ein Radfahrer aus der Einbahnstraße
raus - muß er warten oder ich im Auto? Wie verhält sich das
bei einem Unfall?
Wie sieht denn das Schild für „Hauptstraße“ aus? Ist es so quadratisch und weiß-gelb? Dann ist es eine „Vorfahrtstraße“, und das Schild sagt: „Wer hier fährt, hat Vorfahrt“.
Auto kommt nun von hinten,Berg hinauf. Die Straße hat an
mehreren Stellen eine durchgezogene Linie.
Darf der Autofahrer überholen?
„Durchgezogene Linie“ heißt: „Überholverbot“. Wenn es möglich ist, den Radler ohne Gefährdung und ohne Überqueren der Linie zu überholen, dann ist es erlaubt. Sonst natürlich nicht!
Muß der Fahrradfahrer diese
Straße meiden? Es gibt parallel zur Straße einen Weg durch den
Wald (ca. 2-3m breit, nicht geteert, Steigung nur 3-5% lt.
Schild) - muß der Fahrradfahrer hier ausweichen? Was ist bei
einem Unfall?
Trägt den Fahrradfahrer hier eine Teilschuld da Rennrad auf
offener Straße?
Oh, Rennrad auf Straße? Dann sollte unbedingt eine Blutprobe entnommen werden
Spaß beiseite: Die Straße ist, wenn nichts anderes bestimmt ist, für alle da. Das Recht des Stärkeren gilt nicht überall.
Gerade Straße, Brücke, nach der Brücke rechts in eine
Einbahnstraße rein. In der Einbahnstraße dürfen lt. Schild
Radfahrer in die andere Richtung fahren.
Die gerade Straße wird als Hauptstraße mittels Schild
ausgewiesen. Kommt nun ein Radfahrer aus der Einbahnstraße
raus - muß er warten oder ich im Auto? Wie verhält sich das
bei einem Unfall?
hier muss die Straße am „falschen“ Ende ein „Vorfahrt achten“ (205)- oder gar „Stopp“-Schild haben, sonst sähe ich die für die Verkehrssicherheit an dieser Stelle verantwortliche Behörde als Hauptschuldigen.
Ohne Schilder steht „Rechts vor Links“ gegen eine beschilderte Hauptstraße, das muss zu Ungereimtheiten bis hin zu Unfällen führen.
Zu den Rennradlern fehlen mir zuviele Angaben: Fahren die im Verband (Anzahl!) und sonstige Begleitumstände. Wenn die genannte Straße nicht als KFZ-Straße ausgewiesen ist, dann sehe ich keinen Grund dafür, dass Radfahrer nicht auf der Straße fahren dürfen.
Die gerade Straße wird als Hauptstraße mittels Schild
ausgewiesen. Kommt nun ein Radfahrer aus der Einbahnstraße
raus - muß er warten oder ich im Auto? Wie verhält sich das
bei einem Unfall?
Wie sieht denn das Schild für „Hauptstraße“ aus? Ist es so
quadratisch und weiß-gelb? Dann ist es eine „Vorfahrtstraße“,
und das Schild sagt: „Wer hier fährt, hat Vorfahrt“.
Des „normale bekannte“ weiß-Gelbe Schild
Auto kommt nun von hinten,Berg hinauf. Die Straße hat an
mehreren Stellen eine durchgezogene Linie.
Darf der Autofahrer überholen?
„Durchgezogene Linie“ heißt: „Überholverbot“. Wenn es möglich
ist, den Radler ohne Gefährdung und ohne Überqueren der Linie
zu überholen, dann ist es erlaubt. Sonst natürlich nicht!
Hmpf scheiß Straßenbauer - die Radfahrer und PKW-Fahrer treffen sich auf der Strecke nämlich meistens an den Stellen wo es bergauf geht und die weiße Linie ist. Is spaßig mit 10-20km/h am Berg hinterher zu fahren *g
Muß der Fahrradfahrer diese
Straße meiden? Es gibt parallel zur Straße einen Weg durch den
Wald (ca. 2-3m breit, nicht geteert, Steigung nur 3-5% lt.
Schild) - muß der Fahrradfahrer hier ausweichen? Was ist bei
einem Unfall?
Trägt den Fahrradfahrer hier eine Teilschuld da Rennrad auf
offener Straße?
Oh, Rennrad auf Straße? Dann sollte unbedingt eine Blutprobe
entnommen werden
Au ja, mal der örtlichen Polizei sagen *fg
Spaß beiseite: Die Straße ist, wenn nichts anderes bestimmt
ist, für alle da. Das Recht des Stärkeren gilt nicht überall.
Mh wie sieht es aber nun in den beiden Fällen dann aus? Ich mein hier dass das Rennrad nicht straßentauglich ist da keine Beleuchtung (Tour-Like halt) sowie beim Unfall mit nem einzelnen Radfahrer.
Dass es Teilschuld geben kann ist klar - nur kann die komplette Schuld auf den Radfahrer übertragen werden da lt. StVO nicht verkehrstüchtig da fehlende Sicherheitsmerkmale?
Radfahrer umfahren ist blöd ich weiß - auch gibt es keine Prämien dafür - nur mich interessiert es halt wie es hier im Unfall verhält.
Gerade Straße, Brücke, nach der Brücke rechts in eine
Einbahnstraße rein. In der Einbahnstraße dürfen lt. Schild
Radfahrer in die andere Richtung fahren.
Die gerade Straße wird als Hauptstraße mittels Schild
ausgewiesen. Kommt nun ein Radfahrer aus der Einbahnstraße
raus - muß er warten oder ich im Auto? Wie verhält sich das
bei einem Unfall?
hier muss die Straße am „falschen“ Ende ein „Vorfahrt achten“
(205)- oder gar „Stopp“-Schild haben, sonst sähe ich die für
die Verkehrssicherheit an dieser Stelle verantwortliche
Behörde als Hauptschuldigen.
Ohne Schilder steht „Rechts vor Links“ gegen eine beschilderte
Hauptstraße, das muss zu Ungereimtheiten bis hin zu Unfällen
führen.
Schau ich die Tage nach!
Zu den Rennradlern fehlen mir zuviele Angaben: Fahren die im
Verband (Anzahl!) und sonstige Begleitumstände.
Einzeln bzw. in der Gruppe - ohne Begleitfahrzeuge - Hobbyquäler nennen wir die, da der Berg nicht ohne ist bei den Temperaturen, auch wenn es ne Waldstrecke ist
Wenn die
genannte Straße nicht als KFZ-Straße ausgewiesen ist, dann
sehe ich keinen Grund dafür, dass Radfahrer nicht auf der
Straße fahren dürfen.
Es is ne normale Straße ohne Radfahr-Verbotsschild. Gegen normale Radfahrer geht es ja hier nicht: es geht eher um den „Sonderfall“ der Rennräder wie se in der Tour de France mitfahren, ob die auch auf die Staße dürfen und wie es sich beim Unfall zwischen PKW und Fahrrad (hier im Fall Rennrad ohne Beleuchtung etc - PKW ) verhält.
So lang die Benutzung eines anderen Weges nicht durch die
Schilder 237, 240 oder 241 angeordnet ist, besteht für
Radfahrer keine Benutzungspflicht, selbst wenn direkt nebenan
eine Art Radweg vorhanden ist. Dann darf der Radler ebenso auf
die Straße wie jedes andere Fahrzeug auch.
Wo0 kann ich mir die Schilder zu den genannten Nummern anschauen?
Da ich selbst radsport betreibe ist diese Diskussion für mich nicht uninteressant.
Oft bemerke ich bei Autofahrer eine gewisse Fahrlässigkeit gegenüber Radfahrern obwohl diese sich, soweit ich das EInschätzen kann, korrekt im Straßenverkehr verhalten.
Am Samstag wär da fast ein Unfall passiert, weil ein (dummer)
Radfahrer, weder nach Links noch rechts schauend, Straße und
Ecke übersichtlich, ohne Bäume) einfach rausgezogen ist und
der PKW-Fahrer einen Unfall nur mit ner Vollbremsung vermeiden
konnte.
Super! Ein verhinderter Unfall ist einer weniger in der Statistik. Was mir da noch einfällt:
Mal angenommen, es wäre zu einem Unfall gekommen, dann würde die Frage der Vermeidbarkeit gestellt werden.
Vorfahrt haben heißt ja nie, auch Vorfahrt in allen Situationen erzwingen zu dürfen. Wenn der Unfal vermeidbar gewesen wäre, dann darf sich der Autofahrer wohl eine Teilschuld anrechnen lassen müssen.
Wenn du also die Möglichkeit hast, dann mußt du den Unfall vermeiden und darfst nicht einfach sehenden Auges den Radfahrer „umnieten“.
Das ist aber nicht der Fall gewesen.
Die Radfahrerin hat sich anschließend netterweise noch über
den Autofahrer beschwert.
Die Emotionen nach einem solchen Vorfall sind eine andere Sache. Die solltest du nicht überbewerten. Aber ärgerlich ist das schon.
Kleines Beispiel aus einer anderen Ecke:
Wenn wir von der Feuerwehr aus eine Räumungsübung der örtlichen Schule veranstalten, dann stellen wir immer genügend Kameraden für die Verkehrslenkung ab. Denn wir _wissen_, daß dann die Mütter (sorry, aber die sind doch meist zuhause) kamikazeähnlich zur Schule brettern und ihre Kinder retten wollen, ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, den Sportplatz oder sonstige „komische Hindernisse“.
Die haben einfach Angst um ihre Kinder.
Welche falsche Seite? Laut Schilderung ist das Radeln in beide
Richtungen erlaubt.
Aus der Sicht des Autofahrers:
Hauptstrasse mit nach rechts abbiegender Einbahnstrasse. Das Zusatzschild zu 205 ist für ihn nicht erkennbar.
Damit, so behaupte ich mal, gibt es für den Autofahrer keinen Grund, irgendein Vorfahrtsschild zu erwarten. Von rechts darf ja nie ein Fahrzeug kommen.
Die daran anschließende Frage hieß: muß für den gegen die Fahrtrichtung fahrende Radfahrer zusätzlich noch ein 205er Schild aufgestellt werden? Ich nix Ahnung, daher fragen:wink:
„Falsch“ deswegen, weil aus der Sicht des Autofahrers ja kein 205er erwartet wird. Die Einbhanstrasse führt ja nach recht weg. Da gibts dann üblicherweise kein 205er, er sieht doch nur 220.
Dazu gefunden: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat220.htm Wer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fährt, hat keine Vorfahrt, da es schon an einem Recht zum Fahren mangelt (BGH (Z) VRS 62, 93). Der Wartepflichtige darf aber nicht darauf vertrauen, dass aus der verbotenen Richtung kein Fahrzeug kommt (OLG Saarbrücken VM 70, 58). Das gilt besonders bei Radwegen, die üblicherweise in Gegenrichtung benutzt werden (BGH (Z) 62,93).
Es scheint somit so zu sein, daß per Automatik der gegen die Fahrtrichtung fahrende Radfahrer _keine_ Vorfahrt hat. Das hieße dann, ein Schild wäre nicht nötig.
Die daran anschließende Frage hieß: muß für den gegen die
Fahrtrichtung fahrende Radfahrer zusätzlich noch ein 205er
Schild aufgestellt werden?
ja, diese Stelle hatte ich bereits in meinem ersten Posting gemeint. Wenn es sich um eine ampelgeregelte Kreuzung gehandelt hätte, dann müsste auch an dieser reinen Radlereinfahrt eine aktive Ampel stehen.
Die Aussagen stammen übrigens von der unteren Verkehrsbehörde und wurden mir gegenüber als ADFC-Vorsitzender gemacht.
Warum das nicht rübergekommen ist, dass für die Radfahrer an der Stelle ein „Vorfahrt achten“ stehen muss, und zwar ohne Zusatzzeichen, ist mir schleierhaft.
Zu den Rennradlern fehlen mir zuviele Angaben: Fahren die im
Verband (Anzahl!) und sonstige Begleitumstände.
Einzeln bzw. in der Gruppe - ohne Begleitfahrzeuge -
Die Begleitfahrzeuge sind irrelevant. Ab 16 Fahrern können sie einen sog. Verbund bilden und können so auf der Straße zu zweit nebeneinander (damit die unüberholbare Schlange nicht zu lang wird) fahren.
Hobbyquäler nennen wir die, da der Berg nicht ohne ist bei den
Temperaturen, auch wenn es ne Waldstrecke ist
Hm, ich finde es eine Quälerei, bei den Temperaturen im Auto zu sitzen. So sind die Geschmäcker verschieden.
Wenn die
genannte Straße nicht als KFZ-Straße ausgewiesen ist, dann
sehe ich keinen Grund dafür, dass Radfahrer nicht auf der
Straße fahren dürfen.
Es is ne normale Straße ohne Radfahr-Verbotsschild. Gegen
normale Radfahrer geht es ja hier nicht: es geht eher um den
„Sonderfall“ der Rennräder wie se in der Tour de France
mitfahren, ob die auch auf die Staße dürfen und wie es sich
beim Unfall zwischen PKW und Fahrrad (hier im Fall Rennrad
ohne Beleuchtung etc - PKW ) verhält.
Die Beleuchtung ist dann von Bedeutung, wenn es dunkel ist. Rennräder unter 11 kg dürfen auch im normalen Straßenverkehr ohne feste Lichtanlage bewegt werden, die mobile Anlage muss jedoch jederzeit mitgeführt werden und bei Bedarf (=Dunkelheit) am Rad angebracht werden.