2 Fragen zur Umsatzsteuererklärung

Man hat im März die Gewerbe angemeldet, hat aber im Februar schon einige Sachen für’s Unternehmen gekauft, wie Telefon, Schreibmaterial usw. Die Quittungen sind also vom Februar. Wie soll das für das Unternehmen angerechnet werden: einfach in der Ust-Erklärung für März oder soll das bis zur Jahreserklärung liegen bleiben?

Und zweite Frage: wenn man etwas im Ausland gekauft hat und alle Quittungen hat, dann kann das - in € umgerechnet - als reguläre Ausgaben angerechnet werden, nur ohne MwSt?

Danke im Voraus

Man hat im März die Gewerbe angemeldet, hat aber im Februar
schon einige Sachen für’s Unternehmen gekauft, wie Telefon,
Schreibmaterial usw. Die Quittungen sind also vom Februar. Wie
soll das für das Unternehmen angerechnet werden: einfach in
der Ust-Erklärung für März oder soll das bis zur
Jahreserklärung liegen bleiben?

Hallo,

nein, Einfach eine UStVA für Februar erstellen!

Und zweite Frage: wenn man etwas im Ausland gekauft hat und
alle Quittungen hat, dann kann das - in € umgerechnet - als
reguläre Ausgaben angerechnet werden, nur ohne MwSt?

Jep. Dafür gibt es aber Umrechnungskurse (bsp. [http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_92/D…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_92/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer__Umrechnungskurse/033.html) )

In Zukunft sollte eine UStID genutzt werden, dann zahlt man im Ausland nur Netto und „verschenkt“ keine ausländische USt.

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee,
danke für die Antwort.

nein, Einfach eine UStVA für Februar erstellen!

Echt? Und FA akzeptiert eine UstVA für den Monat, in dem man noch nicht selbständig war?
Super, danke sehr!

Jep. Dafür gibt es aber Umrechnungskurse (bsp.
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_92/D…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_92/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer__Umrechnungskurse/033.html))

Und wenn ich sowas ausdrucke, wird es akzeptiert:
http://de.finance.yahoo.com/waehrungsrechner/convert…

Ergebnis der Umrechnung
Ukrainische
Griwna | Wechselkurs = Euro | € | Geldkurs | Briefkurs
206,70 | 13 Apr 0,1630 | 33,6885 | 0,1630 | 0,1632

In Zukunft sollte eine UStID genutzt werden, dann zahlt man im
Ausland nur Netto und „verschenkt“ keine ausländische USt.

Kann man die UstID in den Geschäften einfach vorlegen?

Danke
Anna

Hallo,

Echt? Und FA akzeptiert eine UstVA für den Monat, in dem man
noch nicht selbständig war?

neee. Man muss dann schon argumentieren, dass Unternehmensbeginn im Februar lag und man die Artikel XYZ schon als Vorbereitung auf die Unternehmerschaft machte. Ansonsten fällt der VoSt-Abzug weg. Nebenbei: Datum der Gewerbeanmeldung ist nicht zwingend Datum des Unternehmensbeginns.

Und wenn ich sowas ausdrucke, wird es akzeptiert:
http://de.finance.yahoo.com/waehrungsrechner/convert…
2C70&from=UAH&to=EUR&submit=Umrechnen

Bei Kleinvieh bestimmt, bei größeren Sachen eher nicht.

Kann man die UstID in den Geschäften einfach vorlegen?

Hier sollte sich der Unternehmer ggf. beraten lassen oder einen Existenzgründerkurs besuchen. USt-ID (und innergemeinschaftlicher Erwerb) sind Dinge die innerhalb der EU ablaufen. Oben war bspw. Ukraine genannt, diese ist augenscheinlich nicht in der EU, weshalb dort nichts mit der UStID auszurichten ist.

Alles was nicht EU ist, wäre demzufolge Drittland (in der USt-Rechtlichen Diktion) und von dort kommen Einfuhren in Frage. Diese sind widerum ganz anders USt-Rechtlich zu behandeln.

Wenn man also größere Anlagen bzw. dauerhaft Waren aus anderen Staaten (als Deutschland) für das Unternehmen beziehen will, führt kein Weg daran vorbei, als sich Fitt zu machen. Gib mal bspw. bei Amazon „Existenzgründer“ ein…

Mfg vom

showbee