Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, (oder auch Haus), welche/welches zum Versteigerungszeitpunkt vermietet ist: Bleibt dieses Mietverhältnis mit dem neuen Besitzer aufrecht, oder ist ein solcher Mietvertrag bei Zuschlag ungültig… …Der Mieter müsste somit sofort ausziehen?
Max hat mal was gehört, daß er anonym bei einer ZV mitbieten kann, dies jedoch dann die doppelte Grunderwerbssteuer kostet (weil dann ein anderer bietet, als der der es dann kauft --> Objektübergabe --> 2x steuern). stimmt das, und wie funktioniert das „anonyme bieten“?
Grundsätzlich gilt auch bei der Zwangsversteigerung: Kauf bricht Miete nicht (§ 566 BGB), allerdings mit den Einschränkungen der §§ 9, 21, 57, 57a ZVG:
§ 57 a
Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der ge-setzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.
Max hat mal was gehört, daß er anonym bei einer ZV
mitbieten kann, dies jedoch dann die doppelte
Grunderwerbssteuer kostet (weil dann ein anderer bietet, als
der der es dann kauft --> Objektübergabe --> 2x steuern).
stimmt das, und wie funktioniert das „anonyme bieten“?
Das klingt für mich danach, als würde ein „Strohmann“ für einen auf „eigene Rechnung“ bieten. Das kann man sicher machen, wenn man jemanden findet, der sich darauf einläst (wenn der tatsächliche Käufer nicht bezahlt, bleibt er ja auf dem Objekt sitzen). Man kann natürlich auch einen Vertreter mit Vollmacht (genaues, insbesondere wie die Vollmacht beglaubigt sein muß, müste man beim Amtsgericht erfragen) zum eigentlichen Termin schicken um dort selbst nicht auftreten zu müssen.
Wenn man am Ende aber doch ins Grundbuch eingetragen wird, kann das dort jeder, der ein Interesse nachweist einsehen. Wozu also der Umstand?