Guten Tag,
ich hätte da eine Frage, eventuell können Sie mir helfen? Angenommen jemand mischt 2 Parfümsorten zu einer neuen Sorte zusammen und verkauft diese dann. Hätte ich als Produzent einer der beiden verwendeten Parfümsorten rechtliche Möglichkeiten, den Verkauf des neuen Produktes zu unterbinden und/oder (geldliche) Ansprüche geltend zu machen?
Mit freude sehe ich Ihrer - wie mir bewusst ist nicht rechtsverbindlichen - Antwort entgegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Burton
Guten Tag,
ich hätte da eine Frage, eventuell können Sie mir helfen?
Angenommen jemand mischt 2 Parfümsorten zu einer neuen Sorte
zusammen und verkauft diese dann. Hätte ich als Produzent
einer der beiden verwendeten Parfümsorten rechtliche
Möglichkeiten, den Verkauf des neuen Produktes zu unterbinden
und/oder (geldliche) Ansprüche geltend zu machen?
Vorauszusetzen wäre hier, dass einaml das Ursprungsprodukt soweut rechtlich geschützt ist und im Zusammenhang mit der Erzeugung des neuen Produkts ursächlich im Zusammenhang steht.
Anders ausgedrückt. Der Mixer könnte sein Produkt gar nicht anders als mit den Produkten der zwei Parfüme herstellen können.
Was allerdings nur Theorie ist. Jedes Parfüm besteht besteht aus Mischung einzelner Düfte in einem bestimmten Verhältnis. Das Produkt des Mixers wäre wiederum eine neue Mixtur bekannter Düfte in einem anderen Verhältnis.
Anzusetzen wäre hier nur, sofern die Hersteller der 2 Parfüme das Geschmacksmuster der beteiligten Einzeldüfte inne hätten. Was jedoch auszuschließen wäre. Es sei denn jemand kann sich ein natürliches Aroma, wie Vanille, als Geschmacksmuster sichern. Aber man soll heute nichts ausschließen, wenn man sich schon Vornamen schützen lassen kann.
Mit freude sehe ich Ihrer - wie mir bewusst ist nicht
rechtsverbindlichen - Antwort entgegen.
gern geschehen
Abend!
ich hätte da eine Frage, eventuell können Sie mir helfen?
Angenommen jemand mischt 2 Parfümsorten zu einer neuen Sorte
zusammen und verkauft diese dann. Hätte ich als Produzent
einer der beiden verwendeten Parfümsorten rechtliche
Möglichkeiten, den Verkauf des neuen Produktes zu unterbinden
und/oder (geldliche) Ansprüche geltend zu machen?
Ich würde mal so denken, wenn du einen Mercedes in der Mitte
durchschneidest und dann einen VW. Danach schweißt du das Vorderteil
des einen an das Hinterteil des anderen.
Ich könnte wetten Mercedes wie auch VW würden dir nicht sehr
wohlgesonnene Anwälte schicken!
Letztendlich ist es allerdings immer entscheidend ob du dir die Marke
eines anderen zu Nutze machst um Kohle zu verdienen.
Gruß
Stefan
Hallo Thomas
nehmen wir mal an, dass jemand auf die Idee kommt, Pitralon mit Old
Spice zu mischen. Abgesehen davon, dass die Mischung vermutlich stinkt,
kann ich mir nicht vorstellen, dass diese neue Mischung Rückschlüsse
auf die beiden verwendeten Produkte zulässt.
Sollte dieser jemand jedoch so blöd sein und irgendwo darauf hinweisen,
woraus das neue Duftwässerchen gemacht wird, können die Hersteller der
Originale bestimmt etwas dagegen unternehmen. Das könnte dann teuer
werden.
Gruss
Heinz (IANAL)
Hallo,
mein erster Gedanke war auch, daß man hier bestimmt Probleme bekommt, beim weiteren Überlegen kommen mir da aber doch Zweifel.
-
Schritt
Jemand kauft das Parfüm X, meinetwegen sogar große Mengen Parfüm X, das ist sicher nicht verboten
-
Schritt
Jemand mischt dieses Parfüm X mit einem Parfüm Y, das ist sicher auch nicht verboten
-
Schritt
Jemand verkauft dieses Gemisch, ich denke, auch das ist nicht verboten, allerdings darf man dabei natürlich nicht den Eindruck erwecken, das die Firma X und die Firma Y dieses Gemisch hergestellt haben
Wie wäre es, wenn man Produkt X einkauft, ein anderes Produkt Y und Z (völlig andere Produkte) dazu nimmt und das Ganze in eine Geschenkpackung einpackt. Wäre das erlaubt?
Wie wäre es, wenn eine Eisdiele z.B. „Snickers-Eis“ macht, oder eine Konditorei eine „Gummibärchen-Torte“ macht, wäre das alles verboten?
Gerhard
tag,
Vorauszusetzen wäre hier, dass einaml das Ursprungsprodukt
soweut rechtlich geschützt ist und im Zusammenhang mit der
Erzeugung des neuen Produkts ursächlich im Zusammenhang steht.
Anders ausgedrückt. Der Mixer könnte sein Produkt gar nicht
anders als mit den Produkten der zwei Parfüme herstellen
können.
ach ? und wie kommst du darauf ?
Was allerdings nur Theorie ist. Jedes Parfüm besteht besteht
aus Mischung einzelner Düfte in einem bestimmten Verhältnis.
Das Produkt des Mixers wäre wiederum eine neue Mixtur
bekannter Düfte in einem anderen Verhältnis.
Anzusetzen wäre hier nur, sofern die Hersteller der 2 Parfüme
das
Geschmacksmuster
der beteiligten Einzeldüfte inne hätten.
beim gewerblichen rechtsschutz solltest du dich mit deinen ratschlägen zurückhalten. ein geschmacksmuster (engl. „design patent“ bzw. „design“) schützt niemals die zusammensetzung eines duftes.
tiger
hey :o)
ich hätte da eine Frage, eventuell können Sie mir helfen?
Angenommen jemand mischt 2 Parfümsorten zu einer neuen Sorte
zusammen und verkauft diese dann. Hätte ich als Produzent
einer der beiden verwendeten Parfümsorten rechtliche
Möglichkeiten, den Verkauf des neuen Produktes zu unterbinden
und/oder (geldliche) Ansprüche geltend zu machen?
wenn die beiden ursprungssorten von dem produzenten auf den markt gebracht und vom „mischer“ erworben wurden haben sich die technischen schutzrechte (patent, gebrauchsmuster) erschöpft, mischen ist erlaubt.
marken und muster (design) sind ein wenig komplizierter. der „mischer“ darf nicht den eindruck erwecken, dass seine mischung mit den ursprungssorten etwas zu tun hat.
tut leid, eine nähere beleuchtung des falls ist nur mit näheren - fiktiven - details möglich. prinzipiell ist mischen aber möglich.
tiger
hey :o)
Wie wäre es, wenn man Produkt X einkauft, ein anderes Produkt
Y und Z (völlig andere Produkte) dazu nimmt und das Ganze in
eine Geschenkpackung einpackt. Wäre das erlaubt?
http://www.ipwiki.de/markenrecht:erschoepfung
Wie wäre es, wenn eine Eisdiele z.B. „Snickers-Eis“ macht,
oder eine Konditorei eine „Gummibärchen-Torte“ macht, wäre das
alles verboten?
kommt drauf an. „snickers“ gehört der mars inc., auch für eiswaren. wenn eine eisdiele original snickers riegel schreddert und als eis verkauft könnte sie damit durchkommen - aber nur KÖNNTE, weil ein geschredderter schokoriegel gibt kein speiseeis, da gehört noch bearbeitung dazu. ein schokoeis mit erdnüssen, verkauft als snickers-eis geht gar nicht. ähnliches gilt für die konditorei, wenn die gummibärchen von haribo sind und auf einer torte als dekoration dienen, ok. eine torte die nach gummibärchen schmeckt und kein einziges haribo-bärchen drinnen hat seh ich als problem
tiger
kommt drauf an. „snickers“ gehört der mars inc., auch für
eiswaren. wenn eine eisdiele original snickers riegel
schreddert und als eis verkauft könnte sie damit durchkommen -
aber nur KÖNNTE, weil ein geschredderter schokoriegel gibt
kein speiseeis, da gehört noch bearbeitung dazu. ein schokoeis
mit erdnüssen, verkauft als snickers-eis geht gar nicht.
ähnliches gilt für die konditorei, wenn die gummibärchen von
haribo sind und auf einer torte als dekoration dienen, ok.
eine torte die nach gummibärchen schmeckt und kein einziges
haribo-bärchen drinnen hat seh ich als problem
Dabei ess ich so gerne gerade das Grüne After Eight Eis, in dem garaniert keine Täfelchen geschreddert sind, sonder Farbe und Minzaroma und Schokosplitter…
;-(
Gruß
hey :o)
Dabei ess ich so gerne gerade das Grüne After Eight Eis, in
dem garaniert keine Täfelchen geschreddert sind, sonder Farbe
und Minzaroma und Schokosplitter…
bei after eight weiß ich es nicht, ob die auch eiswaren im programm haben. prinzipiell gilt klarerweise, wo kein kläger da kein richter. wenn also eine eisdiele mit dem verkauf ihres after eight eis auch den umsatz von after eight plättchen ankurbelt, warum sollte man die verwarnen wenn man selbst kein after eight eis verkauft ? wenn man aber selbst ein snickers eis im programm hat dann wird man ner eisdiele die das selbe macht und einem den umsatz abgräbt schon auf die finger klopfen … :o)
tiger