Hallo,
so etwas hätte zur Folge dass
a) die Frist für das Fahrverbot nicht zu laufen beginnt; d.h. das FV gilt zwar, die Monatsfrist jedoch nicht.
b) der „Unhold“ eine Straftat begeht (Fahren ohne Fahrerlaubnis), da die FE während des FV ruht.
Natürlich kriegt die Polizei das irgendwie raus - schließlich werden Fahrverbote u.a. an die Polizei gemeldet (und zwar an die örtlich zuständige - die kennen ihre „Pappenheimer“)
dürfte außerdem ein Fall von Urkundenfälschung sein
Was Urkundenfälschung ist, findet man in §267StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html). Wo ist denn hier die gefälschte Urkunde?
Gruß
loderunner (ianal)
Evtl. ist auch die FS-Nr im Fahndungssystem eingespeichert.
Ich wäre also sehr vorsichtig, wenn man mit dem zweiten FS erwischt wird, dann gibt das eine Strafanzeige.
Interessant wäre nebenher noch, welche Erklärungen derjenige nach dem „Verlust“ des ersten FS beim StVA abgegeben hat, um einen neuen FS zu bekommen. Gab es da vielleicht schon eine - falsche - Erklärung an Eides statt? Das käme dann noch hinzu.
der FS wurde als gestohlen/abhanden gekommen gemeldet, und wir damit m. E. für ungültig erklärt. Genau wie ein abgelaufener Pass wäre er jetzt „durchzustreichen“ oder zu Lochen o. ä., was nicht passiert, da nicht z. H.
Verwendet der Besitzer dieses Exemplar anschließend, ist Abs. des von Dir genannten § erfüllt.
ich sehe hier keine Urkundenfälschung, der Tatbestand wird nicht einmal im weitestem Sinne erfüllt. Deiner Logik zufolge müsste dann ja auch das Vorzeigen eines abgelaufenen Ausweises eine UrkF darstellen.