2 führerscheine, 1nen abgegeben. strafe ?

hallo

angenommen jemand hat 2 führerscheine. den einen hat er mal als verloren angegeben und hat sich ein neuen machen lassen.

nun musste diese person 1 monat sein führerschein abgeben.

die person fährt aber weiter mit dem anderen schein.

wie ist das bei kontrollen ? wenn polizei kontrolliert können die sehen ob man sein führerschein abgegeben hat ? oder sehen die beamten dies nicht ?

mfg

Hallo

wie ist das bei kontrollen ? wenn polizei kontrolliert können
die sehen ob man sein führerschein abgegeben hat ? oder sehen
die beamten dies nicht ?

keine Chance für Dich.
Bei der Überprüfung per Funk oder online wird das sofort festgestellt.
Dann wirds richtig unangenehm.

Gruß,
Woody

Hallo,
so etwas hätte zur Folge dass
a) die Frist für das Fahrverbot nicht zu laufen beginnt; d.h. das FV gilt zwar, die Monatsfrist jedoch nicht.
b) der „Unhold“ eine Straftat begeht (Fahren ohne Fahrerlaubnis), da die FE während des FV ruht.

Natürlich kriegt die Polizei das irgendwie raus - schließlich werden Fahrverbote u.a. an die Polizei gemeldet (und zwar an die örtlich zuständige - die kennen ihre „Pappenheimer“)

Gruß
HaWeThie

Hallo,

dürfte außerdem ein Fall von Urkundenfälschung sein (bin allerdings kein Experte für Strafrecht).

Grüße, M

Hallo,

dürfte außerdem ein Fall von Urkundenfälschung sein

Was Urkundenfälschung ist, findet man in §267StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html). Wo ist denn hier die gefälschte Urkunde?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

derjenige geht ein ziemliches Risiko ein. Eine Abfrage in Flensburg gehört zum Standartprogramm jeder Polizeikontrolle.

Guckst du hier:
[http://www.kba.de/cln_007/nn_124384/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_007/nn_124384/DE/ZentraleRegister/VZR/vzr node.html? nnn=true)

Evtl. ist auch die FS-Nr im Fahndungssystem eingespeichert.
Ich wäre also sehr vorsichtig, wenn man mit dem zweiten FS erwischt wird, dann gibt das eine Strafanzeige.

Interessant wäre nebenher noch, welche Erklärungen derjenige nach dem „Verlust“ des ersten FS beim StVA abgegeben hat, um einen neuen FS zu bekommen. Gab es da vielleicht schon eine - falsche - Erklärung an Eides statt? Das käme dann noch hinzu.

Gruss

Iru

Was Urkundenfälschung ist, findet man in §267StGB
(http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html). Wo ist denn hier
die gefälschte Urkunde?

Hi,

der FS wurde als gestohlen/abhanden gekommen gemeldet, und wir damit m. E. für ungültig erklärt. Genau wie ein abgelaufener Pass wäre er jetzt „durchzustreichen“ oder zu Lochen o. ä., was nicht passiert, da nicht z. H.

Verwendet der Besitzer dieses Exemplar anschließend, ist Abs. des von Dir genannten § erfüllt.

Grüße, M

Keine Urk.-Fälschung
Hallo,

ich sehe hier keine Urkundenfälschung, der Tatbestand wird nicht einmal im weitestem Sinne erfüllt. Deiner Logik zufolge müsste dann ja auch das Vorzeigen eines abgelaufenen Ausweises eine UrkF darstellen.

Gruss

Iru