Hallo,
ich wüsste gerne, wie es Steuerrechtlich gehandharbt wird, wenn man zunächst einer zeitlich begrenzten Beschäftigung über dem 400€-Limit nachgeht und direkt darauf folgend einem zweiten Minijob, welcher nun das 400€-Limit nicht üüberschreitet. Werden diese zwei Arten einer geringfügigen Beschäftigung steuerrechtlich getrennt betrachtet oder werden in einem solchen Fall die Verdienste irgendwie miteinander verrechnet, so dass man im Endeffekt Steuern abdrücken müsste?
Mit freundlichen Grüßen,
Mawo
Hallo,
ich wüsste gerne, wie es Steuerrechtlich gehandharbt wird,
wenn man zunächst einer zeitlich begrenzten Beschäftigung über
dem 400€-Limit
Dann ist es keine geringfügige Beschäftigung…
soweit ich informiert bin ist es Steuerfrei, egal in welcher Höhe der Lohn liegt, solange die beschäftigung auf 2 monate bzw maximal 50 Arbeitstage pro Jahr begrenzt ist. Oder habe ich dort falsche oder alte Informationen?
Dann ist’s aber keine geringfügige sondern eine kurzfristige Beschäftigung!
Dann ist’s aber keine geringfügige sondern eine kurzfristige
Beschäftigung!
Dann meinte ich das wohl. Sorry, leichte Verwechslung.
Kann mir denn zufällig jemand sagen, wies mit der ursprünglichen Fragestellung aussieht. Also der Versteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung gefolgt von einer geringfügigen?
Kurzfristige Beschäftigung: Unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/1b_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1 AN/1b kurzfristiger_20Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true)
Minijob: Für den AN abgabenfrei
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176832/DE/1__AN/1a…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176832/DE/1 AN/1a 400-Euro-Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true)