Hallo,
wenn Krankheit A bis 09.05. besteht und Krankheit B erst am 10.05. beginnt, dann hat die Kasse zunächst zu prüfen, ob zwischen beiden Krankheiten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (ggf. mit Hilfe des MDK).
Wenn kein ursächlicher Zusammenhang besteht, hat der AG erneut 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten. Der AG wird nicht begeistert sein, ggf. auch die Entscheidung anzweifeln. In diesem Fall kann es für den Versicherten größere Verzögerungen geben.
Gruß
RHW
Hallo,
was genau ist die Frage?
Wenn AG nicht zahlen muß,springt die KK ein.
Gruß