Hallo,
es geht um einen Gewerbe Mietvertrag in dem zwei gleichberechtigte Parteien eingetragen sind. Bei Antritt des Mietverhältnisses würde mit dem Mieter mündlich vereinbart, dass beide Parteien jeweils die Hälfte der Miete direkt auf das Konto des Vermieters zahlen.
Das hatte zur Folge, dass ich meine Anteile bezahlt habe und mein Mitmieter über 13 Monate hinweg keine Miete gezahlt hat.
Bin ich jetzt für die offene Miete haftbar wenn bei meinem ex Partner nichts zu holen ist oder hätte bei meinem Vermieter so etwas wie eine Meldepflicht mir gegenüber gegolten.
Da ich, wenn ich es früher erfahren hätte, dass mein Kollege keine Miete zahlen kann natürlich sofort aus dem Mietverhältnis ausgestiegen währe?
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.