2 Gewerbe Mieter 1 Vermieter

Hallo,

es geht um einen Gewerbe Mietvertrag in dem zwei gleichberechtigte Parteien eingetragen sind. Bei Antritt des Mietverhältnisses würde mit dem Mieter mündlich vereinbart, dass beide Parteien jeweils die Hälfte der Miete direkt auf das Konto des Vermieters zahlen.
Das hatte zur Folge, dass ich meine Anteile bezahlt habe und mein Mitmieter über 13 Monate hinweg keine Miete gezahlt hat.
Bin ich jetzt für die offene Miete haftbar wenn bei meinem ex Partner nichts zu holen ist oder hätte bei meinem Vermieter so etwas wie eine Meldepflicht mir gegenüber gegolten.
Da ich, wenn ich es früher erfahren hätte, dass mein Kollege keine Miete zahlen kann natürlich sofort aus dem Mietverhältnis ausgestiegen währe?

Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.

Sorry, kann dir nicht helfen

Hallo,
ich bin kein Rechtsanwalt. Aber eine genaue Ansicht des Mietvertrages wäre sicher sinnvoll. Entscheident dürfte sein, ob beide Mieter als gleichberechtigte Parteien eingetragen sind. Ist dieses der Fall, sind auch Beide haftbar. Es wäre sicher sinnvoll gewesen, wenn der Vermieter sich mal gemeldet hätte, verpflichtet ist der dazu meines Erachtens nicht.

M.f.G. Willibald1

Nach meiner Kenntnis ist die Pflicht des Mieters auf Bezahlung der Miete gegenüber dem Vermieter nicht erfolgt. Der Vermieter kann seine Rechte auch gegenüber dem verbleibenden Mieter geltend machen. Pech gehabt mit dem Partner…
Welche Fristen durch den Vermieter eingehalten werden müssen ist mir unbekannt. Hoffe geholfen zu haben Gruß