Hallo liebe Gemeinde,
folgender hypothetischer Fall wurde neulich im Bekanntenkreis diskutiert.
Herr Meyer ist selbständig (Einzelunternehmer) seit mehreren Jahren und hat seinen festen Kundenstamm - sagen wir im Heizung / Sanitärbereich. Seine Firma hat den Namen Plitsch-Platsch, Heizung / Sanitär, Wilhelm Meyer. Nun hat er ein neues Absatzgebiet entdeckt, welches aber total artfremd gegenüber seinem bisherigen Gewerbe ist: er importiert und vertreibt meinetwegen Särge.
Da Herr Meyer gern beide Gewerbe voneinander trennen möchte, möchte er ein zweites Gewerbe anmelden und zusätzlich als Holzwurm Sargvetrieb firmieren. Es geht im darum, 2 unterschiedliche Briefköpfe etc. zu haben, da er seine Seriösität im Hauptgeschäft nicht einbüßen will.
Kann er ein zweites Gewerbe anmelden, oder muß er sein Hauptgewerbe umschreiben lassen? Kann er 2 unterschiedliche Firmenbezeichnungen haben? Herr Meyer ist ja nun Einzelunternehmer - kann er sein Firmenkonto auch für seine Sarggeschäfte nutzen oder muß er ein zweites Firmenkonto anlegen - und quasi auch zwei Buchhaltungen machen?
Hat ein zweites Gewerbe sonstige Auswirkunden für ihn: Finanzamt, Steuer etc. oder ist es nur eine formelle Sache, da er ja z.B. bereits eine Steuernummer hat.
Wir sind zu keinem Ergebnis gekommen.
Was meint Ihr?
Vielen Dank - ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen!
Cea
