Hallo zusammen,
Der Fall:
2 Personen haben jeweils ein Gewerbe laufen (mit Nähen) beide würden jetzt gerne gemeinsam einen Laden aufbauen überwiegend Handel in Form einer GBR.
Dennoch möchten beide Ihre Labels behalten.
Können die eine GBR gründen für den Einzelhandel und über den Laden dennoch Bestellungen für´s eigene Label annehmen, was dann auch jeder seperat abrechnet?
Was natürich auch was mit der Produktaftung zu tun hat.
Beide Gewerbe werden als Nebengewerbe laufen.
Beide sind mit Ihrem Gewerbe umsatzsteuerbefreit.
Die GBR mit dem Handel würden beide mit Vorsteuerabzugsberechtigung führen.
kurze Rede langer Sinn:
1 GBR für den Handel
jeweils 1 Gewerbe für Ihr und 1 für die Label wie gehabt.
Nähaufträge werden ebenfalls über den Laden angenommen und von dem jenigen auch bearbeitet und abgerechnet.
Die Einnahmen aus dem Handelsgeschäft werden über die GBR abgerechnet.
Ist das möglich?
Würde ich über eine oder mehrere Antworten freuen!