2 Gewerbe

Hallo zusammen,

Der Fall:

2 Personen haben jeweils ein Gewerbe laufen (mit Nähen) beide würden jetzt gerne gemeinsam einen Laden aufbauen überwiegend Handel in Form einer GBR.

Dennoch möchten beide Ihre Labels behalten.

Können die eine GBR gründen für den Einzelhandel und über den Laden dennoch Bestellungen für´s eigene Label annehmen, was dann auch jeder seperat abrechnet?
Was natürich auch was mit der Produktaftung zu tun hat.

Beide Gewerbe werden als Nebengewerbe laufen.

Beide sind mit Ihrem Gewerbe umsatzsteuerbefreit.
Die GBR mit dem Handel würden beide mit Vorsteuerabzugsberechtigung führen.

kurze Rede langer Sinn:

1 GBR für den Handel

jeweils 1 Gewerbe für Ihr und 1 für die Label wie gehabt.
Nähaufträge werden ebenfalls über den Laden angenommen und von dem jenigen auch bearbeitet und abgerechnet.
Die Einnahmen aus dem Handelsgeschäft werden über die GBR abgerechnet.

Ist das möglich?

Würde ich über eine oder mehrere Antworten freuen!

Hallo!

Können die eine GBR gründen für den Einzelhandel und über den
Laden dennoch Bestellungen für´s eigene Label annehmen, was
dann auch jeder seperat abrechnet?

Ja

Beide sind mit Ihrem Gewerbe umsatzsteuerbefreit.
Die GBR mit dem Handel würden beide mit
Vorsteuerabzugsberechtigung führen.

Ja

Was ich im Hinblick auf die Umsatzsteuer beachten würde ist, dass ich die 3 Firmen strikt trenne. Getrennte Bankkonten getrennte Kassen und so wenig wie möglich rüber-nüber-gefummel. Wenn sich das alles zu sehr vermischt könnte es sein, das man annehmen könnte, das alles ist ein Unternehmen. Das wäre dann umsatzsteuerlich schmerzhaft, weil die beiden Einzelunternehmen auch in die Umsatzsteuerpflicht rutschen werden.

Gruß

derschwede77

Gut, also kann man es wie folgt machen:

1 Geschäftskonto GBR

und jeweils die Konten für

Label 1 und Label 2 die in keiner Verbindung zur GbR stehen.
Die Gbr bestellt und bezahlt nichts bei den Labels.

evtl. die Labels aber bei der GbR (Materialeinkauf)

Hallo,

meines Wissens bringt die Trennung nicht viel, da geschaut wird, was für Umsätze der Unternehmer als Person insgesamt hatte, nicht seine verschiedenen Geschäftsarten.

Schöne Grüße,

Mohamed.

Hallo!

Ja klar. Aber wir haben hier 3 Unternehmer:
Person1
Person2
Person1&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:erson2 GbR

Gruß

derschwede77

Ja klar. Aber wir haben hier 3 Unternehmer:
Person1
Person2
Person1&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:erson2 GbR

Da aber alles als Nebengewerbe läuft kann die Obergrenze auch mit der Summe der Einnehmen von einer Person plus dem Anteil aus der GbR überschritten werden, dann greift wohl dies, Zitat >>

Eine Pflicht zur Zahlung von Steuern aufs Einkommen ergibt sich für das Kleingewerbe (Nebengewerbe), wenn die Gewinne und sonstigen Einkünfte beim Kleingewerbe (Nebengewerbe)-Betreiber zu einer (zusätzlichen) Einkommens-Steuerzahlung führen würde.

(aus http://www.dir-info.de/beruf-bildung/selbstaendig/kl…)

Hallo!

Wir reden hier über Umsatzsteuer, nicht über Einkommensteuer.

Gruß

derschwede77

@ DerSchwede77

Wir reden hier über Umsatzsteuer, nicht über Einkommensteuer.

Du redest über Umsatzsteuer

Mohamed und ich sprachen von der Möglichkeit, dass man insgesamt die Einkommenssteuergrenze überschreitet, elso ein Hinweis auf eine Möglichkeit aus dieser Konstellation!

Wurde auch darauf hingewiesen, wozu also dieser Einwand …