2 Häuser 3 Kinder Wie kann man es aufteilen?

Hallo allerseits, jetzt wird es komplex :smile: Wir sind 3 Kinder unsere Eltern besitzen 2 Häuser. In einem davon wohnen sie selbst. (150.00€) das andere ist noch vermietet (80.000€) Eines der drei Kinder möchte das 80.000 Haus sanieren und dort einziehen. Keiner der Familie hat im Grunde etwas dagegen. Doch wie könnte das fair verteilt werden? Immerhin tritt 1 Kind sein Erbe/Schenkung ja früher an?! D.h während Kind Nummer 1 bereits in einem Eigenheim wohnt müssen die Kinder 2 und drei noch auf ihr erbe warten (Haus 150.00€) Dieses erleidet im Laufe der Zeit ja zudem auch noch einen Wertverlust. Wie kann man es nun machen das Kind Nummer 1 Jetzt schon das Haus 80.000€ bekommt und die anderen beiden Kinder in der Zukunft deswegen keinen Nachteil haben? Das Haus zu kaufen kommt jedoch nicht in frage. Es soll definitiv eine Schenkung/ vorzeitiges Erbe sein da sehr hohe investionskosten zu erwarten sind. Geht das überhaupt und wie geht es Fair? Hoffe das man mir folgen kann :smile: für Antworten wäre ich dankbar

Hallo Neoorce19,

dieser Fall schein mir ehr emotionaler Art.
Die Aufteilung eines Erbes zu Lebzeiten kann kener vorschreiben. Das liegt ganz im Ermessen der Eltern.
Ob eine Faire Aufteilung vorgenommen wird, darüber müssen sich die Eltern gedanken machen.
Letzten Endes solte es jedoch nicht darauf hinaus laufen, das eines der Kinder seinen Pflichtteil zu Lebzeiten einfordert. Zumal es sich dadurch automatisch schlechter stellen würde.

Schöne Grüße
Pasha

Hallo,

wenn es eine Schenkung sein soll, dann kann man bestimmen, dass diese auf das spätere Erbe anzurechnen ist. SO entsteht für die anderen kein Nachteil. Aber da das ganze ohnehin nur mit Notar geht, würde ich empfehlen, sich dort umfassend beraten zu lassen. Das ist in der Regel beim ersten Mal kostenlos.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

bitte ans zuständige ag wenden

hallo neoforce19
leider kann ich nicht helfen, sorry.
lg sicha

Hallo,
dazu müssten noch mehr einzelheiten bekannt sein.noch barvermögen im erbe?wenn das 80000 euro haus in einem schlechteren zustand als das andere ist,ist dann das wertverhältnis anders etc…sie sollten einfach mal durchrechnen und dann sehen,wie man es am besten macht!

Hallo,
ich gebe meine Antwort nicht für die Suche frei, da es sich hier nicht um ein rechtliches / erbrechtliches Problem handelt.
Die Eltern sind Eigentümer beider Objekte und können zu Lebzeiten damit machen, was sie wollen. Sie können dies - zu welchen Bedingungen auch immer - überschreiben, also schenken, sich Rechte vorbehalten, sie verkaufen usw… Keines der Kinder hat auch nur ein kleines Recht, dagegen zu „wettern“.
Wenn Sie eine einvernehmeliche Lösung suchen, setzen Sie sich alle an einen Tisch und beratschlagen, was geschehen soll. Aber: Die Eltern haben immer das Sagen!
Wenn unter Ihnen ein „Pfennigfuchser“ ist, wird es schwierig, da kann auch kein Außenstehender helfen, da er - also auch ich - die einzelnen Umstände nicht kennen und auch nicht in die Zukunft blicken können. Was ist z.B. wenn die oder eines der Elternteile in ein teures Pflegeheim müssen und und und…
mfg
PB

Auf diesem Wege Empfehlungen für eine Regelung zu geben, wäre leichtfertig, unseriös und nicht verantwortbar. Die persönlichen Situationen müssen zunächst abgefragt und alle künftigen Eventualitäten, Wünsche und Vorstellungen Berücksichtigung finden. Was Sie schreiben reicht dafür bei weitem nicht!
Ich rate, dass gemeinsam ein erfahrener (also älteren !!) Notar konsultiert wird, welcher für die Hausübertragung ohnehin erforderlich wird, und nach eingehendem Gespräch Lösungen präsentieren kann. –
Aus der Ferne könnte ich Ihnen mehrere Alternativen aufführen, aber alle sind mit Vor- und Nachteilen für den einen oder anderen Beteiligten (je nach Sichtweise und Sicherheitsbedürfnis !!) verbunden. Für die Auswahl dieser würden Sie wiederum neuen Rat benötigen …
Eine Lösung könnte z.B. so aussehen (kurzgefasst dargestellt): Wenn wegen der Sanierung Bankdarlehen erforderlich sind, wird eine jetzige notarielle und grundbuchliche Übertragung erforderlich werden. In diesem Vertrag könnte sich der Erwerber verpflichten, eine nach Massgabe des jetzigen Bauzustandes und Verkehrswertes festzusetzende monatliche Nutzungsentschädigung bis zum Tode der Eltern an diese zu zahlen. Gleichzeitig ist auch der Verkehrswert der anderen Immobilie verbindlich für die spätere Erbauseinandersetzung festzuschreiben. Der Notar sollte entscheiden, ob darüber ein Erbvertrag (mit evtl. gegenseitigen Pflichtteilsverzicht) oder nur ein Testament errichtet werden sollte.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann

Hallo Neoforce19,

bei uns im Hause ist die Regel für solche Fälle, dass im Testament vermerkt wird, dass das eine Kind bereits eine Vorabschenkung bzw. ein Vorabvermächtnis erhalten hat und die anderen beiden Kinder dafür xxx und xxx ausgeglichen werden (Summe oder andere Gegenstände).

Wenn die beiden Kinder, die nun „nichts“ bekommen, dies aber nicht erwarten können, sollten die Eltern überlegen, ob sie den beiden Kindern eine Summe x geben, d. h. eigentlich 80.000,00 € (da das eine Kind eine Schenkung über diesen Betrag erhält). Das wäre fair. Allerdings, was auch steuerlich oder sonst wie die beste Lösung wäre, kann Ihnen am besten ein Fachanwalt für Erbrecht sagen und ggf. ein Steuerberater.

Ich hoffe, Sie konnten mir auch folgen :smile:

LG aus Stuttgart

P.S. Angaben wie immer- ohne Gewähr. Haftung für die Antworten wird nicht übernommen!

Hallo, da das ohnehin nur notariell geht, egal ob vorgezogenes Erbteil oder sonstige Übertragung, sollten sie sich von einem Notar beraten lassen, der den Erbvertrag und die Übertragung rechtssicher aufnimmt und eintragen lässt.
Gruß
Hilde

Hallo! Lassen Sie es die Eltern entscheiden. Und akzeptieren Sie es.

Es ist immer so, dass sich mögliche Erben ob per Testament oder gesetzl. Erbfolge Gedanken machen - hoffentlich komme ich nicht zu kurz.
Es bleibt immer noch dem Erblassern (Eltern in diesem Falle) überlassen, wie sie ihre Erbmasse verteilen.

Nach dem neuen Erbrecht wird ein vorweggenommenes Erbe (Schenkung) nach Ablauf von 10 Jahren nicht mehr berücksichtigt. Es wird also pro vergangenem Jahr nach der Schenkung immer 10 % weniger angerechnet.
Also z.B. nach 8 Jahren tritt der Erbfall ein, dann wird noch 20 % angerechnet auf den Pflichtteil.

herzlichen Dank für Ihre zur Vorwegerbfolge.

Die Sache ist nicht so kompliziert.

Das Mietshaus kann bereits jetzt in einem Übergabevertag übertragen - (wie auch das Elternhaus).
In dem Vertrag sieht man Gleichststellungsgelder vor, z.B. 1/3 des Verkehrswert des jeztigen Wertes.

Ob und wann die Auszahlung (ggf. mit Verzinsung) erfolgen soll, kann geregelt werden. Man könnte dies auch bis zum Erbfall des Letztversterbenden „stunden“ bzw. mit dem späteren Erbe verrechnen.

Gerne bin ich Ihnen bei dem Entwurf einer entsprechendne notariellen Übergebevertrag behilflich.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

mit reden, kann man es aufteilen.alle hinsetzen und reden und dann alles über notare.

Am besten zum Rechtsanwalt!!!