2 Häuser eine Einfahrt - Größe des Durchgangs

Guten Tag,

Angenommen man wohnt in einem Haus in der ersten Reihe. Um in die Wohnung zu gelangen, muss man die Einfahrt lang laufen und von hinten eine Stahltreppe hoch gehen. Am Ende des Hauses (von dort aus geht unsere Treppe hoch) befindet sich das 2 Haus (beide Häuser gehören der gleichen Vermieterin). Die Einfahrt endet an einem Garagentor. Der Nachbar stellt immer sein Auto in die Einfahrt (anstatt in die Garage) so dass uns teilweise noch 40 - 50 cm Durchgang bleiben. Ist dies rechtens? Gibt es eine „Mindest-Durchgangsbreite“?
Zusätzlich wird diese Einfahrt vom Hund des Nachbarn als Toilette benutzt - dies stinkt teilweise recht heftig und hinterlässt auch hässliche Flecken - darf er das?

Vielen Dank für Eure Antworten Nina

hallo,

man kann sicherlich - analog zu den vorschriften für notwendige treppen - von einer mindestdurchgangsbreite von 80cm ausgehen (oder 100cm für ein mehrfamilienhaus).

schützenhilfe könnte die feuerwehr leisten, wenn die die breite des rettungsweges für nicht ausreichend hielte. :wink:

falls der vermieter das grundstück nicht als hundetoilette vermietet hat, möchte der vielleicht gerne eine abmahnung schicken.

lg dev

man kann sicherlich - analog zu den vorschriften für
notwendige treppen - von einer mindestdurchgangsbreite von
80cm ausgehen (oder 100cm für ein mehrfamilienhaus).

schützenhilfe könnte die feuerwehr leisten, wenn die die
breite des rettungsweges für nicht ausreichend hielte. :wink:

Hallo,

Die Mindest-Durchgangs- und Rettungswegbreite für Feuerwehreinsätze beträgt nach DIN 14090 in der Tat 100 cm. Die sind dauerhaft freizuhalten. Erforderlichenfalls hat der Eigentümer das eben durch ein Verbotsschild sicherzustellen („Parken verboten. Feuerwehrdurchgang“).

Gruß
smalbop