Hallo Forum,
Angenommen eine Handwerkerleistung wird idR durch einen Handwerker realisiert (einfacher Herdanschluß), die Firma schickt aber 2 Handwerker und rechnet auch 2 Handwerkerstunden ab, obwohl der andere Handwerker nachweislich nur daneben steht.
Mit welchem Rechtsgrund wäre in solchen Fällen die Zahlung der 2. Handwerkerstunde zu verweigern?
Danke.
Angenommen eine Handwerkerleistung wird idR durch einen
Handwerker realisiert (einfacher Herdanschluß), die Firma
schickt aber 2 Handwerker und rechnet auch 2 Handwerkerstunden
ab, obwohl der andere Handwerker nachweislich nur daneben
steht.
Als Fachhandwerker des selben Gewerkes darf ich zunächst bestätigen, dass zum Herdanschluss nicht zwei Mitarbeiter benötigt werden und auch meinerseits niemals zwei Leute hingeschickt würden.
Mit welchem Rechtsgrund wäre in solchen Fällen die Zahlung der
2. Handwerkerstunde zu verweigern?
Mit welchem Grund will denn der Auftragnehmer zwei Leute berechnen?
Hat man einen Stundenzettel unterschrieben?
hallo,
vorher kein Kostenvoranschlag
nach Abschluß der Arbeiten, „Auftrag“ unterschrieben:
- 3 div. Materialpositionen ohne Preise
- Zitat: „Arbeitszeit 1 Stunde“ ohne Preis
- ganz unten zusammenhanglos zwei Namen „Müller/Schmidt“ ohne Preise
(keine Anfahrt, da nur 800 m entfernt in einem 6.000 Einwohner Ort)
Rechnungsbetrag wurde abzüglich zweiter Monteursstunde überwiesen.
Ist es sinnvoll, vielleicht auch jetzt schon die Handwerkskammer einzuschalten?
hallo,
vorher kein Kostenvoranschlag
nach Abschluß der Arbeiten, „Auftrag“ unterschrieben:
Nett, das Auftrag zu nennen, was ein Regiezettel / Stundenzettel / Lieferschein ist.
- 3 div. Materialpositionen ohne Preise
Das ist normal. Man bestätigt, dass die beschriebene Arbeit ausgeführt und die bezeichneten Teile geliefert wurden.
- Zitat: „Arbeitszeit 1 Stunde“ ohne Preis
ICH führe auf meinen Zetteln die Arbeitsstunden separat nach Mitarbeiter auf. Das hier ist dagegen missverständlich!
- ganz unten zusammenhanglos zwei Namen „Müller/Schmidt“ ohne
Preise
Die Benennung der Mitarbeiternamen. Ist korrekt, aber führt meines Erachtens nicht zur Anerkenntnis, dass beide Mitarbeiter nötig waren und bezahlt werden müssen.
Rechnungsbetrag wurde abzüglich zweiter Monteursstunde
überwiesen.
Man hätte vorher mal die Firma befragen sollen.
Manches klärt sich besser im persönlichen Gespräch.
Ist es sinnvoll, vielleicht auch jetzt schon die
Handwerkskammer einzuschalten?
Ähh - Kanonen für Spatzen?
Für moch gilt ja nach wie vor BKA - bin kein Anwalt (und ich habe in diesem Leben nicht vor, das zu ändern) - aber schau mal, was ein Vertreter dieser Spezies dazu schreibt:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/probleme-mit…
(bisken nach unten scrollen)