2 Hauptmieter - 1 Untermieter Übergabeprotokoll

Hallo erstmal,

Folgende Sachlage:

Zwei Hauptmieter (1 und 2) schließen einen Untermietvertrag zwischen sich und einem Untermieter, wobei jeder der drei Parteien unterschreibt.

Bei Auszug des Untermieters wird ein Übergabeprotokoll verfasst, das die Wohnung in einwandfreiem Zustand bezeugt. Das Übergabeprotokoll wird nur von einem Hauptmieter (1) und dem Untermieter unterschrieben.

Frage:
Ist das Übergabeprotokoll rechtsgültig, bzw hat der Hauptmieter (2), der nicht unterschrieben hat, Rechtsgrundlage zum Anfechten des Dokuments? Der Hauptmieter (2) ist mit dem Zustand des Zimmers nicht einverstanden.

Hallo erstmal,

Bei Auszug des Untermieters wird ein Übergabeprotokoll
verfasst, das die Wohnung in einwandfreiem Zustand bezeugt.
Das Übergabeprotokoll wird nur von einem Hauptmieter (1) und
dem Untermieter unterschrieben.

Frage:
Ist das Übergabeprotokoll rechtsgültig, bzw hat der
Hauptmieter (2), der nicht unterschrieben hat, Rechtsgrundlage
zum Anfechten des Dokuments? Der Hauptmieter (2) ist mit dem
Zustand des Zimmers nicht einverstanden.

Deine unklare Formulierung deutet auf Eheleute hin, da gibt’s nix zu deuteln…
Zum Anderen hätte man dies vorher klären können/sollen… Und - was bringt’s ???

sorry,

dies ist eine frage, die hier nicht beantwortet werden kann. bitte mit allen unterlagen einen mietrechtsanwalt/den mieterverein aufsuchen.

mfg,
udo

Wenn er nicht unterschrieben hat kann er es anfechten.

MfG

Hallo,

hatte der Hauptmieter 2 Kenntnis vom Übergabetermin?
Ich denke (weiß es aber nicht!) dass da hier Hauptmieter 1 in Vertretung für Hauptmieter 2 die Übergabe übernommen hat das Übergabeprotokoll „rechtsgültig“ ist.
Evtl. müsste Hauptmieter 2 seine Forderungen auch gegen Hauptmieter 1 stellen!
Was bemängelt Hauptmieter 2 genau?

Gruß

Hallo, erstmal Danke für die Antworten,

Hauptmieter 2 hatte Kenntnis vom Übergabetermin. Die beiden Hauptmieter sind nicht verheiratet, spielt es eine Rolle, dass die beiden zusammen sind? Die beiden Hauptmieter haben abgemacht, dass Hauptmieter (1) das ganze in die Hand nimmt. Da Hauptmieter (1) aber Mist gebaut hat, und das Zimmer trotz Mängel (nicht geweisste Decke, verkratze Tür, Loch im Linoleumboden) anbgenommen hat, versucht jetzt Hauptmieter 2 das Protokoll anzufechten. Zurecht?

Hallo,

weisseln ist (leider) fast nie rechtswirksam in einem Mietvertrag auf den Mieter übertragbar.
Es dürften keien starren Fristen und keine Endrenovierung drinstehen, ansonsten ist die gesamte Vereinbarung Schönheitsreparaturen unwirksam.
Kratzer in der Tür müssten über eine normale Abnutzung hinausgehen, Loch im Boden wäre natürlich ein Mangel.
Da das Protokoll praktisch mit Einverständnis des Hauptmieters 2 vom Hauptmieter 1 unetrszeichnet hat, müsste sich Hauptmieter 2 bzgl. seinen Forderungen an Hauptmieter 1 wenden.
Ich würde einfach bei schriftlichen Forderungen auf das Übergabeprotokoll verweisen.
Oder vorher mal kurz anrufen was er verlangen würde, falls akzeptabel, dann soll er es schriftlich fordern und dann begleichen.

Gruß

1 Like

Da bin ich überfragt.

MfG
Ulla

Guten Abend,

da kann ich nichts zu sagen, bitte hol Dir Hilfe beim Mieterbund oder einem Anwalt.

Grüße aus Göppingen
Volker Weiser

Vielen Dank,

Sie haben mir sehr geholfen.

Hallo,

wenn Hauptmieter 2 die Übergabe HM 1 überlassen hat und selber nicht den Termin wahr nahm, hat er diesem die Vetretung seiner Interessen in Auftrag gegeben.

HM 2 hätte am Übergabetag präsent sein müssen.
Es sei denn diesem war der Übergabetermin nicht bekannt.

Generell ist für den Vermieter ist der Inhalt des Übergabeprotokolls bindend
LG
tina

Da beide Hauptmieter die Vertragspartner vom Untermieter sind, müssen m. E. beide unterschreiben. Es sei denn, dass es anderslautende Vereinbarungen im Mietvertrag gibt.

Sorry, kann hier nicht helfen.

Hallo!°
Bin zwar KEIN Experte,aber ich habe ein ziemlich gutes Rechtsempfinden!
Zu deinem Problem:
Wenn ich das richtig verstanden habe , hast du einen Untermieter gehabt , der die Wohnsache in einem - so deine Meinung - NICHT akzeptabelen Zustand an dich zurück gegeben hat…!??
Normalerweise wird ein Übergabeprotokoll geschrieben und !! dokumentiert !! ev. mit Fotos der entstandenen Mängel dokumentiert.
Gehe mal davon aus , dass du keine Fotos hast! Schade , denn so steht es bei einem ev. Rechtsstreit vor Gericht „Aussage gegen Aussage“!
Oder waren keine Anderen Zeugen zugegen? Oder Fotos der betreffenden Mängel kurz nach dem Auszug deines Untermieters. Hast du die Mietsache jemand anderem gezeigt,nachdem Unterm. ausgezogen ist?
Zieh diese Zeugen bei einem Prozess auf deine Seite -mögl.weise gibt es den/die Zeugen , die aussagen können , dass der untervermietete Raum erheblich beschädigt wurde in der Zeit,wo er da wohnte. Führe auch , ev. „Schönheitsreparaturen“ im Miervertrag an , denen nicht genüge getan wurde , weil er nicht renoviert hat.
Und manches mal reicht es schon aus , dem Vormieter anzukündigen , dass du ihn verklagen wirst , sollte er sich weigern , die Wohnung so zu verlassen , wie er sie vorgefunden hat. „Bluffen“ kannst du doch auch , oder?
Teile ihm mit , das er:
>14 Tage Frist bekommt , in der er Zeit hat , die Wohnung wieder in einen Zustand zu versetzen , wie er sie vorgefunden hat , als er den Wohnraum angemietet hat. Ich denke , 14 Frist MUSST du einräumen!!
> damit rechnen muß , eine Klage zu riskieren , wenn er es nicht tut!!
> Bluff! Du hast Fotos gemacht von der Wohnung , bevor er den Mietvertrag unterschrieben hast Und du diese und auch (Bluff 2) die jetzt gemachten (musst du noch ev. machen) bei deinem Anwalt liegen und dass diese „Beweismittel“ auch vor Gericht verwendet werden!!
Also , wenn er wirklich Schäden hinterlassen hat , wird er seiner „Sorgfaltspflicht“ nachkommen und die Schäden reparieren bzw reparieren lässt!
Mehr kann ich an der Stelle nichts machen. Schade!
Aber ich wünsche dir alles Gute und das deine Wohnung wieder schnellstmöglich vermietet werden kann.
LG Frank
[email protected]…dafür falls du mir den Fortschritt weiter aktualisierst. (brenne darauf,zu hören , lesen , wie die Sache ausgegangen ist und ob meine Tipps dir eine Hilfe waren!

Hi Tom,

es gibt nur zwei Parteien, die Ihre und die des Vermieters, auch wenn die zu zweit sind. Sie wohnen doch zusammen in einer Wohnung?? Haben Sie ein unterschriebenes Rückgabeprotokoll, worin Ihnen eine saubere Rückgabe bestätigt wurde? Dann sollten sich die zwei Mieter einigen und Sie sind raus. Was wird denn überhaupt bemängelt? Wurde das im Vertrag ursprünglich so gefordert?

Gruß Fred

An den Fragesteller!
Als „Großer Sucher“ bin ich kein Rechtsexperte.
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass ein Rechtsverhältnis, welches von drei Parteien unterzeichnet wurde (bei Abschluss) auch bei Auflösung die drei Unterschriften darunter stehen müssen.
Es tut mir leid keine andere Antwort dafür parat zu haben. Eine verbindliche Rechts - Auskunft ist das nicht. Im Zweifel bleibt der Gang zum Rechtsanwalt.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo,

nach meiner Meinung müssen beide Hauptmieter mit dem Übergabeprotokoll einverstanden sein. Ist ja auch schriftlich so geregelt. Das ist immer das Wichtigste. Alles schriftlich festhalten. REde doch noch mal mit dem anderen Hauptmieter und dem Untermieter. Vielleicht kommt ihr zu einer vernünftigen Einigung.
MFg
Sabine Kruse

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

MfG schoerschi