Hallo zusammmen!,
Es geht um folgendes Problem in Sachen Mietrecht, Küdigung in einer WG.
Die Lage ist diese:
Zwei Hauptmieter leben in einer 2er WG. Beide Personen werden also namentlich im Mietvertrag genannt. Es gibt allerdings keinerlei Formulierungen, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt.
Außerdem bezahlen beide Personen getrennt voneinander die Miete an den Vermieter.
Nun ist es so, dass Mitbwohnerin A ausziehen will. Sie schrieb also eine Kündigung fristgerecht, drei Monate vorher.
Der Vermieter antwortete auf dieses Scheiben, dass die Kündigung akzeptiert sei. Verlangte aber gleichzeitig von der anderen, dass sie ein Vordruck unterschreibt, der besagt, dass sie sich dazu bereiterkläre nach dem Auszug der Mitbewohnerin A alleinige Mieterin zu sein und somit die gesamten Kosten übernehme.
Damit hatte sie jedoch nicht gerechnet. Und sich sowohl telefonisch als auch schriftlich nicht dazu bereiterklärt.
Im Gegenteil hatte sie sich nun dazu entschlossen unter diesen Voraussetzungen ebenfalls auszuziehen, zum gleichen Zeitpunkt wie meine Mitbewohnerin A. Allerdings lag dieses Schreiben nun nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist.
Vermieter akzeptierte dementsprechend die Küdigung nicht.
Wie ist denn jetzt die rechtliche Lage? Ist Mitbewohnerin B jetzt tatsächlich dazu versplichtet alleine die Miete zu zahlen, obwohl sie weder die Küdigung der Mitbewohnerin A noch diesen Vodruck des Vermieters unterschrieben hat? Ist es überhaupt rechtens, dass er dem gemeinsamen Auszug nicht akzeptier???
Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!