2 Hauptmieter, einer kündigt. Ist das möglich?

Hallo zusammmen!,

Es geht um folgendes Problem in Sachen Mietrecht, Küdigung in einer WG.

Die Lage ist diese:
Zwei Hauptmieter leben in einer 2er WG. Beide Personen werden also namentlich im Mietvertrag genannt. Es gibt allerdings keinerlei Formulierungen, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt.
Außerdem bezahlen beide Personen getrennt voneinander die Miete an den Vermieter.

Nun ist es so, dass Mitbwohnerin A ausziehen will. Sie schrieb also eine Kündigung fristgerecht, drei Monate vorher.
Der Vermieter antwortete auf dieses Scheiben, dass die Kündigung akzeptiert sei. Verlangte aber gleichzeitig von der anderen, dass sie ein Vordruck unterschreibt, der besagt, dass sie sich dazu bereiterkläre nach dem Auszug der Mitbewohnerin A alleinige Mieterin zu sein und somit die gesamten Kosten übernehme.
Damit hatte sie jedoch nicht gerechnet. Und sich sowohl telefonisch als auch schriftlich nicht dazu bereiterklärt.
Im Gegenteil hatte sie sich nun dazu entschlossen unter diesen Voraussetzungen ebenfalls auszuziehen, zum gleichen Zeitpunkt wie meine Mitbewohnerin A. Allerdings lag dieses Schreiben nun nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist.

Vermieter akzeptierte dementsprechend die Küdigung nicht.

Wie ist denn jetzt die rechtliche Lage? Ist Mitbewohnerin B jetzt tatsächlich dazu versplichtet alleine die Miete zu zahlen, obwohl sie weder die Küdigung der Mitbewohnerin A noch diesen Vodruck des Vermieters unterschrieben hat? Ist es überhaupt rechtens, dass er dem gemeinsamen Auszug nicht akzeptier???

Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!

Nein
Hallo!

Zwei Hauptmieter leben in einer 2er WG. Beide Personen werden
also namentlich im Mietvertrag genannt.

Es dürfte sich also um einen gemeinsamen Mietvertrag handeln, der auch nur gemeinsam gekündigt werden kann. Alle weiteren Überlegungen bauen auf dieser Prämisse af.

Nun ist es so, dass Mitbwohnerin A ausziehen will. Sie
schrieb also eine Kündigung fristgerecht, drei Monate vorher.

Mitbewohnerin A kann den Mietvertrag gar nicht alleine kündigen, auch nicht „ihren Teil“ davon, den es gibt nach der obigen Beschreibung ja nur einen gemeinsamen Mietvertrag.

Mitbewohnerin A kann lediglich mit Einverständnis der Mitbewohnerin B und des Vermieters aus dem Mietvertrag entlassen werden. In diesem Fall wird Mitbewohnerin B allerdings allenige Mieterin, die auch alle Kosten tragen muß.

Der Vermieter antwortete auf dieses Scheiben, dass die
Kündigung akzeptiert sei. Verlangte aber gleichzeitig von der
anderen, dass sie ein Vordruck unterschreibt, der besagt, dass
sie sich dazu bereiterkläre nach dem Auszug der Mitbewohnerin
A alleinige Mieterin zu sein und somit die gesamten Kosten
übernehme.

Ja, das ist die Rechtslöage: Wenn A den Mietvertrag verlässt, muß B alles alleine zahlen. Der Vordruck ist sogesehen überflüssig.

Die Frage ist nun: Hat denn B der Kündigung durch A bereits wirksam zugestimmt? Wenn nicht, dann kann weder A kündigen, noch kann der Vermieter diese Kündigung akzeptieren.

Wie ist denn jetzt die rechtliche Lage? Ist Mitbewohnerin B
jetzt tatsächlich dazu versplichtet alleine die Miete zu
zahlen, obwohl sie weder die Küdigung der Mitbewohnerin A noch
diesen Vodruck des Vermieters unterschrieben hat?

Wenn sie mit der Kndigung durch A nachweislich einverstanden war, ja. Dazu bedarf es nicht zwingend einer Unterschrift.

Wenn sie nicht einverstanden war, dann ist der Mietvertrag nicht gekündigt. On die beiden Kündigungen zusammen nun eine gemeinsame Kündigung darstellen, kann ich nicht sagen; ich denke aber, die Kündigunfrist dürfte sich in dem Fall nach der späteren kündigung richten. Dann müssten aber auch beide bis zum Schluß bezahlen.

Ist es überhaupt rechtens, dass er dem gemeinsamen Auszug nicht
akzeptier???

Da es keine fristgerechte gemeinsame Kündigung gab, sehe ich keinen Hinderungsgrund.

Soweit die Theorie; in der Praxis muß man sich den Einzelfall genau betrachten, um festzstellen, wieder Fall nun exakt gelagert ist.

Gruß,
Max