Hallo,
hier handelt es sich aber nicht um ein Mietrechtsproblem!
Trotzdem meine Meinung dazu:
Eine Kautionsauszahlung kommt erst in Frage, wenn Mieter A auszieht, also irgendwann!!
Diese Kaution erhält Mieter A, da er diese auch eingezahlt hat; auch eine anteilige Auszahlung an Mieter B durch den Vermieter scheidet rechtlich aus, muss er auch nicht, da er keinen Vertrag mit Mieter B hat.
Ob später ein zivilrechtlicher Streit entsteht, hängt von der Form und dem Inhalt der beiderseitigen Erklärung ab; ist es ein vertragsähnliches Dokument, gilt das. Ein Widerrruf ist nicht möglich; Unterschrift ist Unterschrift, Vertrag ist Vertrag!!
Gruß suver