2.instanz arbeitsgericht, klage rücknahme, bzw. abweisung berufung möglich?

hallo ich habe aus der 1. Instanz eine art vergleichsurteil. mir wurde die hälfte (1750€) der geforderten summe (3500€) zugesprochen und des weiteren wurde mein klage abgewiesen.
jetzt hat aber mein Arbeitgeber den ich verklagt habe, Berufung eingelegt. ich möchte aber nicht weiter gehen, bzw. hab die schnauze voll durch den stress und das verhalten meines Arbeitgebers.
wie geht es weiter bzw. wann sollte oder kann ich die klage zurück nehmen? welche kosten entstehen durch die rücknahme. bzw. wird die berufung zugelassen? da es ja kein richtiges urteil ist aus meiner sicht.

Hallo!

ein im Gerichtsverfahren vor dem Urteil gemachter Vergleichsvorschlag ist für beide Parteien bindend. Sie stimmen dem Vorschlag nach Erörterung doch ausdrücklich schon im Verhandlungssaal zu.
Eine Anfechtung des Vergleichs ist selten möglich, etwa wegen Irrtums oder weil man sich dazu gedrängt fühlte ihn anzunehmen.
Hier ein Beispiel dazu.
http://www.recht24.de/a/kann-ich-mich-von-einem-proz…

Diese Anfechtung sollte man abwarten, ob zulässig und dem stattgegeben wird. Es wären absolute Ausnahmefälle.

MfG
duck313