2 Jahre alte Heizung, immer wieder Probleme

Hallo,

wir haben eine Vissmann Heizung, seit 2 Jahren in einem Neubau.
Wir hatten in der Zeit sicherlich schon 10 mal einen Ausfall der Heizung.
Ist das normal?

Jetzt kommt eine Meldung, dass das Gerät wahrscheinlich die Heizflamme nicht erkennt.Ein bekanntes Problem heißt es.
Vissmann ist doch auch ein Markengerät oder?

Wer kann mir sagen, wie lange man Garantie auf solche Geräte hat?
Beinhaltet die Garantie auch die Arbeitszeit des Installateurs?

Danke!

Hallo !

Grundsätzlich beträgt die Gewährleistung(falsch „Garantie“ genannt,ist etwas anders) 2 Jahre. Dann gehört natürlich auch die Zeit des Monteurs dazu,den Fehler zu beheben.
Die Gewährleistungszeit läuft nicht wieder neu an,nur wenn eine Reparatur erfolgte! Lediglich für ein neu montiertes Ersatzteil läuft eine neue,eigene 2-Jahres-Frist an,nicht für das Hauptgerät(Kessel mit Zubehör).

Was waren denn das für 10 Störungen ?
Waren das immer vergleichbare Ausfälle,wurde dann stets etwas gewechselt oder „nur“ neu eingestellt.

Viessmann ist schon ein gute Marke,vielleicht solltest Du dich da auch mal direkt an die zuständige Niederlassung oder die Zentrale wenden(am besten schriftlich).

MfG
duck313

?
Guten Tag,

das waren störungen, die dann auch mal mit ersatzteilen repariert wurden.
was genau weiss ich nicht mehr.
das wir das haus aber mittlerweile gekauft haben,
bin ich da schon etwas intereressierter…

Danke!

Hallo Sebastian,
die gesetzliche Gewährleistung gilt 2 Jahre, wobei nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr eintritt. Grundsätzlich halte ich die Anzahl der Störungen für ungewöhnlich hoch bei einer neuen Heizung. Für mich hieße dass, auf die Suche nach einem neuen Installateur zu gehen.
Im Bereich 34xxx kann ich Dir einen empfehlen.

Gruß
Vincenz

Hallo !
Die 2-Jahres-Frist gilt grundsätzlich für den Käufer und Erstbesitzer.
Wenn Ihr das Haus inzwischen gekauft habt,habt Ihr selbst ja gegenüber dem Handwerker keine Rechtsbeziehung. Dessen Gewährleistung wäre m.E. erloschen,könnte nur vom Hausverkäufer geltend gemacht werden.
Ist hier nicht anders als beim Ladenkauf mit Kaufbeleg. Nur bei Kleingeräten kann mit dem Kaufbeleg auch ein anderer die Gewährleistung in Anspruch nehmen,der Händler wird den Kunden ja nicht persönlich kennen.
Bei Heizungsanlagen gegen Rechnung mit Namen und Anschrift kann es anders laufen,der Handwerker wird es noch wissen,wem er es verkauft hatte.

Anders die freiwillig eingeräumte Garantie(jetzt wirklich „Garantie“!) des Herstellers Viessmann. Die sollte und wird noch gelten und kann in Anspruch genommen werden,da die freiwillig ist,kann z.B. der Handwerker-Zeitaufwand/Fahrtkosten usw. ausgeschlossen sein.

MfG
duck313

1 Like

Hallo Sebastian Dill!
Handelt es sich um ein Brennwertgerät (Vitodens 200/300/222/333)?
Wir hatten damit öfter Ausfälle (Störcode F4), die, wie sich herausgestellt hat an einer fehlerhaften Ionisationselektrode (Flammüberwachung, nicht empfindlich genug) sowie einem nicht 100%igem
Kesselcodierstecker lagen (Ich glaube, die Sicherheitszeit bis zur Flammenmeldung war zu kurz programmiert).Dein Installateur sollte, falls
diese Teile noch nicht erneuert wurden (Kulanz von Viessmann sollte möglich sein), sich mit der Service-Hot-Line von Viessmann in Verbindung setzen, und das mal abklären! Die damals bei uns betroffenen Geräte waren alle so um das Baujahr 2008, Bei Kontakt mit Viessmann die
Gerätenummer (Herstellnummer) bereithalten.
Mit etwas Glück ist das der Fehler, und die Kiste läuft im Anschluß einwandfrei! Viel Erfolg dabei für Dich und Deinen Installateur!
Gruß Walter

hallo,

die garantie ist laut kaufvertrag auf uns übergegangen.
wenn ich eine rechnung für etwas habe, habe ich doch gewährleistung,
die verfällt doch nicht, wenn die sache an eine andere person übergeht…
oder habe ich da etwas falsch verstanden?

danke!

ja genau dieser fehler war das.
die aussage war, dass das wahrscheinlich ein bekannter fehler ist
und die ‚zündflamme nicht erkannt wird‘.
als laie frage ich mich, wieso das problem nach 1,5 jahren auftaucht…

Hallo !

Ja,m.E. hast Du es falsch verstanden.
Garantie kann übergehen,„Gewährleistung“ nicht,die gilt für den Ersterwerber.
Deshalb schrieb ich ja,beim einfachen Kassenbon meist kein Problem,weil anonymisiert.
Bei der hochpreisigen Heizungsrechnung steht Name und Anschrift des Käufers drauf,die müßtest Du vorlegen,dann sieht der Handwerker m.E. sofort,Du bist ja gar nicht sein Kunde.
Wenn ich hier nicht völlig falsch liegen sollte,ist das so.
Probleme mit der Abwicklung von Ansprüchen wird es wohl trotzdm nicht geben,der Handwerker möchte Dich auch als Kunden halten.

MfG
duck313

Hallo Sebastian!

Wenn es der Fehler war, soll sich der Installateur unbedingt mit Viessmann in Verbindung setzen! Nur dann ist Kulanz überhaupt möglich, falls Dein Gerät zur betroffenen Serie gehört.
Wenn meine Vermutung richtig ist, müssen der Codierstecker und die Ionisationselektrode neu! Das der Fehler jetzt erst auftaucht, verwundert mich auch nicht wirklich. Manche Geräte hatten ihn gleich zu Anfang, manche bis heute noch nicht und bei einigen haben wir die Teile vorsorglich ausgetauscht.
Gruß Walter

es war der bekannte fehler, kurz vor ende der garantiezeit…
ich hoffe jetzt wird, bzw. bleibt alles gut :smile:
wir hatten glück, dass es gerade so mild war, denn alle 3 stunden war die heizung komplett ausgefallen!

grüße