2 Jahre Garantie Mercedes

Während meiner Garantie ist ein Schaden aufgetreten, den Mercedes nicht übernimmt. Ich habe Diesel getankt, der wohl mit Wasser gemischt war, nur woher sollte ich das wissen?? Es waren deutsche bekannte Tanktstellen und soll einen sehr hohen Betrag zahlen. Ich weigere mich, was hab ich für Rechte ???

da kann dir nur ein anwalt weiter helfen.

für mich jedoch einleuchtend.
mercedes kann nix dafür dass du falsch oder schlechten sprit getankt hast. daher kein garantiefall. daher keine kostenübername.
wenn jemand zur verantwortung gezogen werden kann, dann die tanke. dazu wirst du jedoch eine spritprobe von dem sprit brauchen …

Warum sollte Mercedes das bezahlen??? Das hat nichts mit der Herstellung eines Autos zu tun!! Ich würde an die Tankstelle herantreten da der Sprit dann unrein war! Sofern das am Auto festgestellt wurde!

Hallo, habe keine Ahnung.
So wie du es sagst habe ich es so verstanden das nicht Mercedes schuld ist sondern die Tankstelle
Aber der Beweis liegt glaube ich bei dir.
Gruß

Während meiner Garantie ist ein Schaden aufgetreten, den Mercedes nicht übernimmt. Ich habe Diesel getankt, der wohl mit Wasser gemischt war, nur woher sollte ich das wissen?? Es waren deutsche bekannte Tanktstellen und soll einen sehr hohen Betrag zahlen. Ich weigere mich, was hab ich für Rechte ???

Hallo
zunächst einmal befremdet mich auch das Ansinnen oder die Argumentation von Mercedes völlig. Es gilt der Rechtsgrundsatz, wer anschuldigt muß dies auch ein-eindeutig beweisen.
Prüfe ob in Deinem Mercedes Fahrzeug ein extra Wasserabscheider(~filter) für den getankten Treibstoff nötig bzw.regel- und betriebsgemäß nach Herstellerangaben erforderlich (das mindeste an Anforderung)sind ! Einfach mal in einer anderen Werkstatt unbedarft danach fragen (nichts aber von Deiner Werkstatt erzählen, sonst rufen die dort an).
Wenn auch der Hersteller bei Stuttgart dies anschließend betsätigt, dann könnte etwas dran sein. Du könntest nur noch beim TÜV oder Dekra nachfragen. Ich jedoch bin mir sicher dass das Behauptete schlicht kummulierte gequirlte Kacke auf einem riesen Haufen ist.
Nicht zahlen bis eine schriftliche Zahlungsaufforderung vorliegt, dann zurückschreiben, dass Dir eine unbegründete Behauptung alleine ganz und gar nicht ausreicht.
Gleichzeitig auf anwaltlichen Beistand verweisen.
Während Deine Post unterwegs ist, mit Deiner Rechtsschutz sprechen, ob der Fall Für einen Rechtsprozess gedeckt wäre.Falls keine Rechtsschutz besteht, mit dem Geschäftsführer oder Werkstattmeister sprechen und in aller Ruhe aber sehr bestimmt sagen, dass sowohl Du wie jeder Deiner kundigen Bekannten so eine Behauptung noch nicht einmal gehört hättest.Kein Mensch kann bei einem regulären Tankvorgang wissen wie hoch oder niedrig der wassergehalt einer Tankfüllung sein wird.Insofern sei das ja wohl barer Unsinn. Und was man nun unter vernünftigen Menschen und im besten Geschäftsgebahren denn nun auf dem einfachsten Weg geschehen kann.Ausserdem sei der Vorfall ja nun auch noch innerhalb der Garantiezeit angefallen. Und ob denn der Meister wenn er selbst so etwas zu hören und lesen bekommen würde, damit einverstanden sein könne - sicher nicht.
So wäre abzuwarten, was danach man Dir vorschlägt. Auch eine Kostenbeteiligung käme für Dich tatsächlich nicht in Frage.
So warte ab, was dann kommt und teile weiteres mit.
Grüsse

Super, vielen Dank für die Antwort ! Ich bin von allen Wolken gefallen, als ich den Anruf heute bekam ! :frowning:
Das werd ich !
LG

Hallo Mirandahx,

wenn Mercedes nachweisen kann, dass in dem Diesel Wasser war, dann hat die Tankstelle bei der Sie zuletzt getankt haben den Schaden zu übernehmen.

Die Frage ist aber eher, ob wirklich Wasser im Dieseltank war.
Eine geringfügige Mischung mit Wasser, wie sie z.B. beim tanken an der Tankstelle bei heftigem Wind schon mal vorkommt, reicht nicht aus um einen Motorschaden zu verursachen. Da muss schon Wasser in höherer Menge „zugetankt“ werden.
Das hätte dann auch andere Fahrer erwischt. Und sowas spricht sich auch schnell rund. Also mal nachfragen.

Aber erst mal mit der Werkstatt reden, ob das Wasser im Tank eine Vermutung ist, oder ob sie klare Beweise haben!
Irgendwo muss das Wasser ja hergekommen sein. Gibt ja auch einige ander Möglichkeiten.

Grundsätzlich gilt aber bei Wasser im Tank, welches nicht durch einen technischen Defekt am Fahrzeug verursacht wurde, dass kein Garantiefall vorliegt.

Viel Glück
Jörg Esser

Super, vielen Dank für die Antwort ! Ich bin von allen Wolken gefallen, als ich den Anruf heute bekam ! :frowning::smiley:as werd ich !

LG

Hallo
also dann lass mal hören, was da raus gekommen ist…

Interessante Fragestellung.

  1. Du wirst so oder so ein Nachweisproblem haben (da du es wohl erst mit der Zeit - also zu spät - gemerkt hast).
  2. Aus meiner Sicht, müsstest Du dich wenn dann an die entsprechende Tankstelle wenden. Aber siehe 1.
  3. Wenn die Garantie noch läuft, solltest Du auch ein entsprechendes Schriftstück besitzen, in welchem genau & detailliert aufgelistet ist, was darunter fällt.
    a) Entweder einen sehr guten(!) Anwalt suchen, der sich der Sache annehmen mag, vorausgesetzt natürlich, da steht auch nur im Ansatz was drin, mit dem man argumentieren könnte.
    b) Wenn da nicht „Falschtanken“ drin steht, würde ich mir keine großen Hoffnungen machen.

Letztere würde ich mir an Deiner Stelle jetzt ohnehin nicht machen.
Versuch mal ein wenig nach der Haftungsfrage bei Schäden in Folge von E10-Unvertröglichkeit zu googeln. Das ist ja ein ähnlich gelagerter Fall.

Eine Möglichkeit wäre möglicherweise noch Dein Anliegen genau an den entsprechenden Mineralölkonzern zu schicken und auf deren Kullanz hoffen…

–Alles ohne Gewähr & viel Glück!–

Also natürlich muss Mercedes keine Gewährleistung übernehmen, wenn da gepanschter Treibstoff eingefüllt wurde. Da kann der Hersteller nichts für, es liegt also kein herstellungsbedingter Fehler vor, mithin kein Gewährleistungsanspruch. Sonst könnten Sie z.B.ja auch den Autohersteller dafür haftbar machen, wenn Ihnen jemand anders in der Garantiezeit eine Beule ins Auto fährt.

Ihr Ansprechpartner für Schadensersatz ist also der Verusacher, mithin die Tankstelle an der sie getankt haben. Diese hat ihre aus dem Kaufvertrag für den Diesel herrührende Verpflichtung einwandfreie Ware zu liefern verletzt und damit den Schaden verursacht.
Die Frage ist nur, wie sie das beweisen wollen. Da müssten Sie zumindest ein Sachverständigengutachten haben, inwieweit tatsächlich der Sprit gepanscht wurde und belegen können (z.B. durch die Tankquittung) dass der Schaden zeitlich mit dem Tankvorgang zusammenhing. Und selbst dann könnte Ihnen der Tankstellenpächter ggf. entgegenhalten, dass andere KFZ mit dem selben Diesel problemlos gefahren sind.
Wenn Sie sich tatsächlich sicher sind, dass das Wasser über den Tankvorgang in den Motor gelangt ist und dies zumindest ansatzweise belegen können, dann sollten Sie einen Anwalt einschalten und sich beraten lassen.

Hallo Mirandahx,

ich wurde zwar als Experte angefragt, kann Dir aber leider nicht helfen. Als Laie habe ich nur eine Idee: Du wirst doch, wenn es sich so verhält, wie Du schreibst, nicht die/der Einzige sein, der so geschädigt wurde. Vielleicht versuchst Du Leidensgenossen zu finden, mit denen Du Dich kurzschließen kannst??? Ich fürchte, der Gang zum Anwalt wird sich wohl kaum vermeiden lassen. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück!

hallo,

http://www.gidf.de/

diese Frage hier im Technikforum zu stellen, ist wohl ein bischen fehl am platz.
Sollte lieber ins Rechtsbrett.

Die Garantie wird nicht dafür aufkommen, ist ja kein Verschulden von Mercedes, wenn man Wasser in den Tank füllt. kannst dich nur an die Tankstelle wenden, bei der du getankt hast, und wohl sicher nur über einen Anwalt.

Gruß STeffen

Guten Tag,

Mercedes Benz hat meiner Überzeugung nach auch nichts
mit einer derartigen Garantie zu tun.

Verursacher ist hier ganz klar die Tankstelle bei der
Sie den minderwertigen Diesel getankt haben.
Nur bei der Tankstelle können Sie die Reparaturkosten
einklagen. Wenn Sie den Beleg oder Zeugen haben
stellen Sie eine Strafanzeige wegen Betruges bei Ihrer
örtlichen Polizeidienstelle die kostest nichts.
Dann gehen Sie zu einem Anwalt und verklagen die
Tankstelle.
mfg
Heumond
Dann

Leider ist für das Tanken jeder selbst verantwortlich!
MfG
M.

Da dürfte nur die Tankstelle haftbar sein. Der Beweis wird jedoch kaum gelingen