2 Jahre Garantie?

Hallo,
kann mir einer sagen auf welche Waren sich die neuen Garantie-/ Gewährleistungsansprüche beziehen?
Es kann doch nicht sein, dass ich heute ein Paar Schuhe verkaufe und nach einem Jahr meldet der Käufer Garantieansprüche an, weil die Sohle durch ist.
Gibt es eine Möglichkeit, die Garantieansprüche einzuschränken wie beim Kauf mit Kassenbon?
z.B. Rücknahme und Umtausch nur innerhalb von 2 Wochen?

Danke für eine Antwort :o)

moings…

kann mir einer sagen auf welche Waren sich die neuen
Garantie-/ Gewährleistungsansprüche beziehen?

Prinzipiell auf alle, ausser vielleicht Nahrungs- und Genussmittel…

Es kann doch nicht sein, dass ich heute ein Paar Schuhe
verkaufe und nach einem Jahr meldet der Käufer
Garantieansprüche an, weil die Sohle durch ist.

Nein, die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich nur auf Schäden,
die schon zum Zeitpunkt des Erwerbs vorhanden waren…

Gibt es eine Möglichkeit, die Garantieansprüche einzuschränken
wie beim Kauf mit Kassenbon?
z.B. Rücknahme und Umtausch nur innerhalb von 2 Wochen?

Garantie [wird vom Hersteller gewährt, häufig 6 oder 12 Monate] kann
eingeschränkt sein, wie es der Hersteller will…

Aber vielleicht äussert sich mal noch ein Jurist dazu, weil IANAL… :wink:

Servutz
Stephan

hi stephanie,
es kann dir durchaus passieren, dass ein käufer so dreist ist und auf dich zukommt, um seine ein jahr alte ware wieder los zu werden.
nur musst du eins bedenken: was heisst eigentlich garantie?!
als garantiefall wird wohl kaum eine durchgelaufene sohle gelten. das ist verschleiss. wenn dir der schuh nach zum beispiel vier wochen vollkommen auseinander fällt, dann ist es garantie. oder dir geht dein videorecorder nach ein paar monaten kaputt - technischer defekt - wofür du nichts konntest, sehe ich dies als garantiefall.
ließ dir dazu am besten mal ein paar agb’s von versandhäusern durch. die sind zwar lang, aber man durchaus schlauer.
zur rückgabe nach 14 tagen: geschäfte vor deiner haustür sind nicht verpflichtet gekaufte ware innerhalb von 14 tagen zurückzunehmen, nur weil es sich der kunde anders überlegt hat. das geschieht aus reiner kulanz und natürlich auch, weil man seine kunden nicht verlieren will. damit nun nicht jeder ankommt, muss man natürlich den kassenzettel dabei haben.
14 tage rückgaberecht hast du nur, wenn du dir waren mittels fernabsatz gekauft hast, sprich dir etwas über einen versender xyz bestellt hast und dann mit der war nicht zufrieden bist, weil das bild im katalog doch anders war, als in deiner vorstellung. dann kannst du vom kauf zurücktreten und bekommst dein geld wieder. das hat der gesetzgeber mal vor 1 1/2 jahren eingeführt.

für ebay heisst das, verkauf deine ware private - also in die artikelbeschreibung deutlich setzen - dann bist du meines wissens nach von „garantiewünschen“ von käufern nicht zuständig.

ciao SpukieMulder