Hi,
Nach Ablauf
dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch
den Vermieter ausgeschlossen,
Warum sollte eine Forderung ausgeschlossen sein??? Fordern ist
nichts ungesetzliches.
dir ist aber schon klar,
die FAQ1129 gilt auch für Antworten…
dass der oben zitierte Satz genau so
im Gesetz steht (§ 556 Absatz 3 Satz 3 BGB)? Steht doch klar
da, dass „die Geltendmachung einer Nachforderung durch den
Vermieter ausgeschlossen“ ist. Also sehr wohl „ungesetzlich“,
wenn man das so sagen will.
Eine Forderung, oder Nachforderung ist als solches weder strafbar noch ungesetzlich, lediglich die Geltenmachung (z.B. bei Gericht)hätte kaum eine Erfolgschance. Mehr wurde hier nicht mitgeteilt. Aus Irrtum kann sehr wohl vieles geschehen, was nach Gesetzeslage keinen Erfolg bringen würde.
Diese Forderung würde nur gegebenefalls
wenig Aussicht auf Erfolg haben, s. u.
Die Forderung wird nicht „gegebenenfalls wenig“, sondern
„sicher keine“ Aussicht auf Erfolg haben,
das Glas ist mal halb voll, mal halb leer… anyway
Es ist nicht einmal klar, ob der VM für die Verspätung die Verantwortung trägt.
denn wenn der Mieter
trotz durch den Vermieter verschuldeten Fristablauf zahlen
würde, wäre dies eine Zahlung ohne Rechtsgrund, die er auch
wieder zurückverlangen kann.
Ja sicher verlangen kann jeder auch, wie zB auch fordern, noch ist es hier ein freies Land, indem sowas (als solches) nicht bestraft wird und auch nicht ungesetzlich ist, wie manche meinen.
Spekulienen was wäre wenn führt zu langen Prosa und hilft
nicht wirklich. Der M könnte auch erst einmal doch einfach
höflich schriftlich anfragen, warum es so lange gedauert hat.
Gefragt war nach der Rechtslage und die führt nun mal zu
dieser gar nicht mal so langen „langen Prosa“.
über Geschmack, ob lang oder nicht, lässt sich auch streiten…
anyway
Die Pflicht des Vermieters, eine Abrechnung vorzulegen, ergibt
sich aus dem Gesetz.
Es ist mittlerweilen allgemein bekannt, das es eben mehr Nebenkostenumlagen als nur Betriebskostenvorauszahlungen gibt, indem eben nicht abgerechnet werden muss, auch wenn manche dies nicht wahrhaben möchten. Dazu wurde schon mal bereits ausführlich vom mir mit Quellenangabe Hinweise an diesen Gesprächspartner geantwortet.
Vielleicht begeht der VM in dieser Hinsicht einen Irrtum…indem dem VM erst etwas klar werden muss, Spekulation ect. pp. …Prosa dazu kann sich jeder selber denken…
Mieter dürfen natürlich „höflich
schriftlich anfragen“, müssen es aber nicht
Hmm, dann kann es eben schon mal passieren, dass der VM seine Argumente zu Gericht wirksam darlegt, und M die Kosten dafür trägt.
- genauso wenig
wie Vermieter bei einem seit Jahren nicht zahlenden Mieter
nicht höflich schriftlich anfragen müssen, wo denn die Miete
bleibt.
Äpfel und Birnen sind für einen Obstsalat gut, wollen hier aber gar so gar nicht passen. Nur weil es um Geld geht ist doch nicht alles gleich vergleichbar.
Nebenbei ergibt sich schon aus der Fragestellung, dass der
Mieter schon längst nachgefragt hat. Zwar nicht schriftlich,
aber das ist so was von egal.
Hmm, die Steigerung wäre nun scheißegal… togal 
wegen Kleinigkeiten sollte der M ein gutes
Mietvertragsverhältnis nicht gefährden…
im Zweifel zieht nie der VM aus.
Eine fehlende Abrechnung ist keine Kleinigkeit, sondern eine
Vertragsverletzung,
Der M könnte mal (aus versehen) auch eine kleine/große Vertragsverletzung begehen, wie soll sich da der VM verhalten? Großzügig? Im übrigen steht noch gar nicht fest, ob dem so ist, s.o.
bei 2 Jahren Verzug dürfte es auch um ganz
schön viel Geld gehen,
Hmm, hellsehen ist auch so ein Sport…
…der Konjunktiv sagt hier auch einiges aus…
…nichts genaues weiss man nicht…Prosa?
da braucht man sich um die Gefährdung
des Mietvertragsverhältnisses nicht mehr allzu viele Sorgen zu
machen, weil es bereits jetzt nicht mehr „gut“ ist
Wer immer alles auf die Gesetzeswaage legt, darf sich über mangelde Zeit nicht beklagen 
Im übrigen leben gestresste Menschen kürzer…
(menschlich
vielleicht noch, wirtschaftlich längst nicht mehr).
Wer will schon beurteilen wieviel wirtschaftltich gut ist oder nicht?
Das menschliche wird dagegen schwerer zu reparieren sein.
Ausziehen ist allerdings ein ganz guter Tipp zur
Schadensbegrenzung.
Noch ist doch kein Schaden entstanden, es wird doch nur vermutet, das ein Guthaben besteht, sonst nichts. Wer meint wegen so einer Lapalie Kosten durch einen Umzug zu sparen, kann dies ja mal versuchen…
)
Bei Vermietern, die auch nur einen
einzigen Fehler in der Abrechnung machen, sind nämlich
erfahrungsgemäß noch viel mehr Fehler versteckt (natürlich
fast nie zum Vorteil des Mieters).
Das stimmt so nicht! Ein Beweis wird dieser Äusserung nicht beizubringen sein. Es läßt aber einen Blick auf die Grundeinstellung zu, die zu einem Schlichtmodell führt und für die Praxis nicht menschlich gegeignet erscheint.
Im übrigen wurde nicht auf meine Fragezeichen eingegangen…
vlg MC