2 Jahre Mindest-Mietdauer gültig?

Hallo,
ich bin August 2011 in meine Wohnung einzogen. In meinem Mietvertrag steht das ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben muss. Grund von Seiten des Vermieters war wohl, dass die vorigen Vermieter alle ca. nach einem Halben Jahr wieder ausgezogen sind und er das vermeiden möchte das ich genauso schnell wieder ausziehe weil er dann ja wieder Nachmieter usw suchen muss.
Nun meine Frage: Ist das gültig das ich 2 Jahre mindestens in der Wohnung bleiben muss?
Ich möchte unbedingt(so schnell als möglich) aus der Wohnung, da vieles nicht passt bzw unangenehm ist.
Danke!

Hallo,

ich bin August 2011 in meine Wohnung einzogen. In meinem
Mietvertrag steht das ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben muss.

Wenn das so drin steht: Glück gehabt. Wenn da was steht von „gegenseitigem Verzicht auf das Recht eine Kündigung auszusprechen“ klingt das schon belastbarer.

Grund von Seiten des Vermieters war wohl, dass die vorigen
Vermieter alle ca. nach einem Halben Jahr wieder ausgezogen
sind und er das vermeiden möchte das ich genauso schnell
wieder ausziehe weil er dann ja wieder Nachmieter usw suchen
muss.

Das kann ich nachvollziehen

Nun meine Frage: Ist das gültig das ich 2 Jahre mindestens in
der Wohnung bleiben muss?

Niemand muss irgendwo bleiben. Aber vermutlich kann das Mietverhältnis erst in etwa einem Jahr gekündigt werden.

Ich möchte unbedingt(so schnell als möglich) aus der Wohnung,
da vieles nicht passt bzw unangenehm ist.

Vllt ein oder zwei Monatsmieten als Entschädigung anbieten und eine Aufhebung vereinbaren?!

LG
Der Kater