2-Jahres Garantie ab 2002 auch für Software?

mich würde interessieren, ob die einheitliche Garantiezeit von 2 Jahren für Produkte, die ab 1.1.2002 gelten soll, auch Softwareverkäufe in Deutschland betrifft.
Wer kann da helfen?

AUSGESCHLOSSEN - DAS WÄRE DER SICHERE RUIN FÜR BILL GATES

Ja
Hallo zusammen!

Die Antwort vorweg: Ja

Ich bin Softwareentwickler, war bis vor kurzem freiberuflich tätig, und kenne mich deswegen mit Vertragsrecht bei Dienstleistungs- und Werkverträgen einigermaßen aus, bin jedoch nicht wirklich fit, was das Kaufvertragsrecht betrifft. Wenn meine Antwort nicht ausreicht, vielleicht nochmal im Brett Recht posten.

Mit der Schuldrechtsreform ergeben sich ab dem 01.01.2002 einige Neuerungen:

  • für alle Kaufverträge (auch Software) gilt, dass eine Gewährleistung von 24 Monaten gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • der Kunde hat die Verpflichtung, das gekaufte Produkt unverzüglich/zeitnah (die genaue Formulierung kenne ich nicht) auf Mängel zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen.

  • versteckte Mängel können auch im Laufe der Gewährleistungsfrist gerügt werden - auch hier ist es wichtig, den Mangel unverzüglich nach dem Auftreten anzuzeigen.

  • wird ein erkennbarer Mangel nicht rechtzeitig gerügt (im Geschäftsleben sind das 2-4 Wochen, bei Privatpersonen als Kunden werden hier Fristen wohl großzügiger gehandhabt), dann erlöschen die Gewährleistungsansprüche.

  • Gewährleistungsanspüche sind: kostenlose Fehlerbeseitigung, Minderung des Kaufpreises bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag.

  • Nach der Gesetzesnovellierung stellen nicht eingehaltene Werbeaussagen einen Mangel dar. Wenn in einem Prospekt eine Eigenschaft genannt wird, die das Produkt nicht besitzt, dann ist dies ein Mangel, der gerügt werden kann.

Noch ein Hinweis an die Softwareentwickler: Ab dem 01.01.2002 unterliegt auch die Erstellung von Individualsoftware sowie die Anpassung von von Standardsoftware dem Kaufvertragsrecht, d.h. es kommen die oben genannten Regelungen zum Tragen.

Noch ein Hinweis zum Thema Standard-Software (z.B. auch Microsoft-Software)…
Bei Standard-Software können auch nicht geringfügige Fehler auftauchen, so dass man im Prinzip auf die Gewährleistung pochen kann. Die Entkonsequenz wird sein, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird. Wenn man resolut auftritt, dann ist das meiner Erfahrung nach auch kein Problem und man kriegt sein Geld zurück.

Der Stand des Verbrauchers/Kunden wird zwar gestärkt, damit ist aber leider noch nicht garantiert, dass nur fehlerfreie Software verkauft wird…

ciao,
Bernhard

Verkauf an Firmen nur 1 Jahr
das stimmt so was Du schreibst. Habe in der Zwischenzeit auch einiges herausgefunden:

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