hallo,
der mieter hat einen 2-jahres mietvetrag unterschrieben,
ist es rechtlich möglich vorher aus diesem mietvetrag raus zu kommen oder kann der VM darauf bestehn das man diese 2 jahre da wohnen bleibt?
danke im voraus
mfg
nils
hallo,
der mieter hat einen 2-jahres mietvetrag unterschrieben,
ist es rechtlich möglich vorher aus diesem mietvetrag raus zu kommen oder kann der VM darauf bestehn das man diese 2 jahre da wohnen bleibt?
danke im voraus
mfg
nils
Hi,
der mieter hat einen 2-jahres mietvetrag unterschrieben,
ist es rechtlich möglich vorher aus diesem mietvetrag raus zu
kommen oder kann der VM darauf bestehn das man diese 2 jahre
da wohnen bleibt?
zunächst wäre zu klären, ob ein Zeitmietvertrag abgeschlossen oder ob ein Kündigungsausschluß vereinbart wurde.
Im zweiten Fall:
FAQ:1316
Im ersten Fall wäre zu klären, ob er wirksam ist.
Gruß Stefan