2 Jobs

Hallo

folgender Fall:
Person A arbeitet zur Zeit auf Stundenbasis (unter 400€) und hat nun das Angebot bekommen bei einem weiteren AG 1Monat zusätzlich stundenweise zu arbeiten (etwas über 400€) und nach Ablauf des Monats ganz dort zu arbeiten. Natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Wie verläuft dies nun steuerlich?ß Bei AG Nr1 liegt eine Steuerkarte vor mit Lohnsteuerklasse 5. Wie wird dies nun bei AG Nr 2 für die 4 Wochen am besten geregelt???

Servus,

der Arbeitgeber, bei dem unter 400 € verdient werden, braucht die Lohnsteuerkarte nicht. Sie kann unmittelbar beim anderen AG vorgelegt werden.

Alternativ ist es möglich, in der Übergangszeit beim neuen Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte Klasse VI vorzulegen. Das ändert an der Steuerbelastung nichts.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
wenn Arbeitgeber A eine Steuerkarte verlangt, sollte man sie auch wie gehabt vorlegen. Er kann zwar pauschale Steuern zahlen, diese aber auf den Arbeitnehmer abwälzen. Deshalb ist für beide Seiten Steuerkarte die bessere Lösung.

Nun zum zweiten Job. Hier scheint mir das Problem mit der Steuerkarte eher nachrangig. Es handelt sich zwar um eine kurzfristige Beschäftigung, die versicherungsfrei ist. Wenn aber schon bei Beginn feststeht,dass sich eine Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber anschliesst und damit die 2-Monats-Frist überschritten wird, dann ist er von vornherein voll sozialversicherungspflichtig.
Die meisten Steuern werden wohl bei Arbeitgeber B anfallen. Deshalb bei Arbeitgeber A Steuerkarte und Beschäftigung abrechnen und neue Steuerkarte mit 6 einreichen. Bei dem Arbeitgeber B dann die Karte mit 5 abgeben.

Gruß Woko