Hallo,
wie sieht es im folgenden Fall aus:
Jemand hat neben seiner eigentlichen Tätigkeit noch einen kleinen Job an einer Schule (z.B. eine AG), bei der er ca. 50 € im Monat verdient. Braucht er für diesen Job eine Lohnsteuerkarte und wenn ja, kann er dann die gleiche Karte, wie für die Haupttätigkeit nehmen oder gibt es da dann (wie früher glaube ich) eine zweite Lohnsteuerkarte mit einer ungünstigen Lohnsteuerklasse?