2 Jobs - 1 Lohnsteuerkarte

Hallo,

wie sieht es im folgenden Fall aus:

Jemand hat neben seiner eigentlichen Tätigkeit noch einen kleinen Job an einer Schule (z.B. eine AG), bei der er ca. 50 € im Monat verdient. Braucht er für diesen Job eine Lohnsteuerkarte und wenn ja, kann er dann die gleiche Karte, wie für die Haupttätigkeit nehmen oder gibt es da dann (wie früher glaube ich) eine zweite Lohnsteuerkarte mit einer ungünstigen Lohnsteuerklasse?

Jemand hat neben seiner eigentlichen Tätigkeit noch einen
kleinen Job an einer Schule (z.B. eine AG), bei der er ca. 50
€ im Monat verdient. Braucht er für diesen Job eine
Lohnsteuerkarte

Nur dann braucht er keine, wenn diese Nebentätigkeit pauschal versteuerbar (2% LSt) ist.

und wenn ja, kann er dann die gleiche Karte,
wie für die Haupttätigkeit nehmen

Nein, nicht für gleiche Zeiträume.

oder gibt es da dann (wie
früher glaube ich) eine zweite Lohnsteuerkarte mit einer
ungünstigen Lohnsteuerklasse?

Ja, mit der Lohnsteuerklasse 6. Die hohe Lohnsteuer ist aber nicht weiter tragisch, da im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung verrechnet und ggf. erstattet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Woher weiß man, ob der Job mit 2% pauschal versteuert wird? Nehmen wir an, es gibt einen freien Dienstleistungsvertrag für diesen Nebenjob, und in diesem steht, dass die Abführung der auf das Honorar zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben dem Angestellten obliegt.

Was muss derjenige dann machen? Ich bezweifle, dass für diesen Job überhaupt eine Lohnsteuerkarte abgegeben wurde.